Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 60 (28.7.1892)
- Date
- 1892-07-28
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448218-2448275--34581-2482527- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1132 kündet: Er erinnere sich nun des 20. August 1891 ganz genau. ES sei damals über den Fall Buschhoff im Schlachthause nichts gesprochen worden, sondern nur über geschäftliche Angelegenheiten. Kaufmann Oster: Es sei unwahr, daß Beekmann des Nachts bei ihm gewesen sei. Oberhagen habe ihm allerdings einmal erzählt, daß er nach Cleve vorgeladen sei und habe ihn auch gefragt: wie er sich verhalten solle. Er habe ihm jedoch gesagt, daß er ihm bezüglich seiner Zeugenaussage keinerlei Rathschläge ertheilen könne. Beekmann sei aber niemals bei ihm gewesen. Schuster Beekmann: Er bestreite, des Nachts bei Oster gewesen zu sein, er habe vielleicht einmal mit Herrn Oster gesprochen, er habe aber nicht nothwendig, Judengeld anzunehmen. Er habe einmal 108 Mk. für Arbeiten erhalten und sich einen kleinen Rausch gekauft' Seine Schwiegermutter habe in Folge dessen Angst bekommen, daß er das ganze Geld ausgeben könne und könne vielleicht gesagt haben, der hat jetzt das viele Geld bekommen wenn das nur gut geht. Präs.: Haben Sie denn für Oster einmal gearbeitet? Zeuge: Nein, ich habe wohl für mehrere andere Juden in Xanten, nicht aber für Oster gearbeitet. Frau Beekmann stellt entschieden in Abrede, am Sonnabend mit einem Juden längere Zeit über den Prozeß gesprochen zu haben- Sie habe wohl mit Michels gesprochen, über den Prozeß sei jedoch kein Wort gefallen. Der Botenmeister des hiesigen Land-Gerichts Rup p el t theilt alsdann mit, daß hier erzählt worden sei: eine Frau Seegers in Xanten habe am 19. Juni 1891 in Buschhoff'sche Haus einen fe>ngekleideten Herrn hinein gehen sehen. Frau Seegers sei der Meinung, daß dies ein Jude war. Der Gerichtshof beschließt aus Antrag des Ober- Staatsanwaltes, die Frau Seegers als Zeugin zu laden. Die Metzgermeister Hermann Bruckmann und Levy Paßmann bekunden übereinstimmend, daß sie am 20. August 1891 eine Kuh, die sie soeben gekauft, geschlachtet haben, von Buschhoff haben sie jedoch nichts gesprochen. Die Schlachthausthür habe offen gestanden, den Schreinerlehrling Hölsken haben sie aber nicht gesehen. Präs.: Hölsken, die Herren haben sämmtlich beeidet, daß sie nicht ein Wort von Buschhoff gesprochen haben? Hölsken: Ich habe ganz genau gehört, daß die Leute sagten: „Sie haben wohl schon viel herausbekommen, mehr sollen sie aber nicht herausbekommen, wir müssen dahin wirken, daß Buschhoff sich nicht verplappert". Verth. Rechtsanwalt Stapper: Ich ersuche den Zeugen zu fragen, wer ihm seine Aussage ausgeschrieben hat? Zeuge: Das habe ich mir selbst ausgeschrieben. Präs.: Wie kommen Sie auf den Gedanken, sich das aufzuschreiben? Zeuge: Der Herr Bürgermeister Schieß hat mir das gesagt. Bürgermeister S-chleß: Ich habe das dem Zeugen jedenfalls nicht gesagt. Es ist aber möglich, daß, als ich den Zeugen vernahm, ihm gesagt habe: Merken Sie sich Ihre Bekundungen, damit Sie sich derselben, wenn Sie vor Gericht kommen, noch erinnern. Präs.: Bei wem sind Sie in der Lehre? Zeuge: Bei dem Schreinermeister Börgermann in Xanten. Präs.: Ist dieser Börgermann nicht ein Schwager von Junkermann? Zeuge: Jawohl. Dienstmagd Riesen: Sie habe bei dem Juden Koopmann in Wege gedient. Sie habe einmal eines Tages gehört, wie ihr Dienstherr zu seinem Bruder sagte: „Er hat es gethan". David und Leonard Koopmann, die alsdann als Zeugen erscheinen, bekunden übereinstimmend, daß eine solche Aeußerung ihnen unbekannt sei. Frau Löbsch en geb. Oster: Sie habe einmal ihren Mann zur Bahn in Xanten begleitet. Sie habe die Köchin Remy auch auf dem Bahnhof gesehen, wisse aber nicht, was ihr Mann mit seinem Freunde Fröhlich gesprochen, jedenfalls habe sie ein Gespräch, wie es von der Remy bekundet worden, nicht gehört; sie habe auch nicht gesehen, daß ihr Mann mit Fröhlich sich angestoßen habe. Kaufmann Löpscher: Er habe vielleicht seinem Unmuth über die aus Anlaß des Knabenmordes in Scene gesetzte Judenhetze Ausdruck gegeben, jedenfalls habe er nicht gesagt: Buschhoff ist dumm, daß er die Leiche in die Scheune hat schaffen lassen." Präs.: Haben Sie vielleicht das Wort „Scheune" gebraucht? Zeuge: Das ist möglich, ich gebe ja zu, daß ich mich mit Fröhlich ganz offen über den Fall Buschhoff unterhalten habe. Präs.: Haben Sie sich gegenseitig angestoßen? Zeuge: Absichtlich jedenfalls glicht. Präs.: Die Nemy behauptet: Sie hätten sich, als Sie merkten, daß die Remy auf Ihre Unterhaltung aufmerksam wurde, in einer fremden Sprache unterhalten? Zeuge: Ich bin einer fremden Sprache gar nicht mächtig. Präs.: Die Israeliten können doch alle Hebräisch sprechen? Zeuge: Das ist ein Jrrthum, Herr Präsident; ich kann wohl Hebräisch lesen, kann das Hebräische aber nicht einmal in's Deutsche übersetzen und das wird wohl bei der großen Mehrhüt der Juden der Fall sein. Oberstaatsanwalt: Liegt die Synagoge in Xanten in der Nähe der Buschhoff'fchen Wohnung? Zeuge: Nein, die Synagoge liegt der Buschhoff'fchen Wohnung ziemlich weit entfernt. Oberstaatsanwalt: Buschhoff, Sie haben uns gesagt, Sie hätten am Freitag vor dem Morde dem Wesendrup gekündigt und den Steinmetz Kock dafür engagirt? Buschhoff: Jawohl. Oberstaatsanwalt: Wie kam es nun, daß Sie am Tage nach dem Morde den Wesendrup trotzdem bei sich arbeiten ließen? Buschhoff: Ich bin am Dienstag frühzeitig vom Hause fortgegangen und erst Mittags nach Hause gekommen. Als ich bei meiner Rachhausekunft hörte, daß Wesendrup im Schlachthause arbeitete, habe ich sofort meiner Frau Vorwürfe gemacht, daß sie ihn Hineingelaffen habe. Oberstaatsanwalt: Sie hätten doch zu Wesendrup sagen können: Machen Sie, daß Sie aus meiner Werkstatt hinauskommen? Buschhoff: Wesendrup war an diesem Tage betrunken und in solchen Zustande ist er sehr jähzornig. Ich hatte zu befürchten, daß, wenn ich ihm die Thür gewiesen, er das Eisen so gelegt hätte, daß der Stein kaput gegangen wäre, ich hätte ihm alsdann nicht einmal die Absichtlichkeit Nachweisen können. Oberstaatsanwalt: Sie haben bisher bestritten, dem Postbeamten Hader am Mittage des Peter- Paulstages begegnet zu sein. Hader erinnert sich aber ganz bestimmt, daß er Ihnen am Peter-Paulstages Mittags auf dem Marktplatze begegnet sei und auch mit Ihnen gesprochen habe? Vuschhoff: Ich erinnere mich jetzt nicht, daß dies am Peter-Paulstage war, ich war bisher der Meinung, daß es Sonntag gewesen sei. Oberstaatsanwalt: Am Peter-Paulstage Vormittags soll ein feingekleideter Jude bei Ihnen gewesen sein? Buschhoff: Das ist mir nicht erinnerlich. Oberstaatsanwalt: Wissen Sie genau, wann Fellemann, genannt Matje Degen, bei Ihnen gewesen ist? Buschhoff: Matje Degen ist am Sonntag vor dem Mord bei mir gewesen. Oberstaatsanwalt. Hat der Mann eine Tasche bei sich gehabt? Buschhoff: Das ist möglich. Erster Staatsanwalt Baumgard: In verschiedenen Zeitungen wird bemerkt, daß der ermordete Knabe wohl erst betäubt und alsdann geschlachtet worden sei. Ich bemerke ausdrücklich, daß an dem Ermordeten außer der großen Verwundung am Halse nur noch eine kleine Verwundung am Kinn konstatirt worden sei. Ter Präsident bemerkt, daß die Obduktions - Protokolle dies bestätigen. (Nachmittagssitzung.) Oberstaatsanwalt H amm: Wir haben noch einen neuen Antrag zu stellen. Die Anklage ist hauptsächlich erhoben worden auf Grund des Zeugnisses des Mölders, das von dem Knaben Heister unterstützt wird. Die Vernehmung des Herrn Landgerichts-Raths Brixius und des Herrn Referendars Franoux habe das Zeugniß des Mölders zweifellos in hohem Grade erschüttert. Die Bekundungen des Herrn Untersuchungsrichters Franour stehen nicht in den Akten und waren uns bisher unbekannt. Die Herren haben uns gesagt, daß das von Mölders und dem Knaben Heister beobachtete Hineinziehen des Knaben Hegmann in das Buschhoff'sche