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Der Israelit · 1892-07-28 · Heft 60 (28.7.1892) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 60 (28.7.1892)
Date
1892-07-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1119 damit sagen: Buschhoff wird trotz der langen Gerichtsverhandlung freigesprochen werden." Der Antisemitismus scheint leider auch das Rechtsbewußtsein in unserem Volke untergraben zu haben. Es ist einem großen Theil des Volke? unbegreiflich, daß nach einer längeren Gerichtsverhandlung ein freisprechendes Urtheil erfolgen kann. Daß eine Gerichtsverhandlung nicht den Zweck hat, den Angeklagten unter allen Umständen zu verurtheilen, sondern die Wahrheit zu ermitteln, dies scheint noch keineswegs allgemein klar zu sein. Um so erfreulicher ist es, daß die zwölf Geschwornen, wie ich von verläßlichster Weise erfahren habe, einstimmig und zwar ohne jede Diskussion ihren Wahrspruch auf Nichtschuldig abgegeben haben. Es wäre ein Jrrthum zu glauben, daß der Obmann der Geschworenen, Graf v. Lo?, einer der begütertsten Rittergutsbesitzer im Clever Kreise, durch seine Frage an den Vorsitzenden: „ob die Schuldfrage eventuell wegen Mitwissenschaft oder Beihilfe konstruirt werden könne,"die Absicht hatte, die Schuldfrage in diesem Sinne zu bejahen. Wie mir von betheiligter Seite mitgetheilt wurde, hat Graf v. Lo? diese Frage nur gestellt, weil er befürchtete, dieselbe könnte von anderen Geschworenen aufgeworfen werden. Wenn man erwägt, daß die Antisemiten bemüht waren, mit wahrem Hochdruck die Geschworenen zu beeinflussen, so wird man die Frage des Obmanns begreiflich finden. Angesichts der Versuche der Antisemiten, den Clever Prozeß trotz der Freisprechung Buschhoffs gegen die Juden zu fruktifiziren, theilen wir folgende Notiz der Neuen Gütersl. Ztg. aus Gütersloh mit, überlassen indeß dem Blatte die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. „Der Knabenmord-Prozeß vor dem Schwurgericht in Cleve steht gegenwärtig im Vordergründe der Tagesgespräche, und da derselbe auch hier vielfach von Anfang bis Ende verfolgt wird, wird es nicht uninteressant sein, zu hören, daß der als Zeuge in obigem Prozeß aufgetretene Bildhauer Wesendrup in unserer Stadt eine nicht unbekannte Persönlichkeit ist. Wesendrup war am Freitag vor dem Knabenmorde von dem Angeklagten Buschhoff, bei dem er in Arbeit stand, entlassen worden, und bei seiner Vernehmung war der Gerichtshof vorsichtig genug, den Zeugen vorläufig nicht zu vereidigen, zumal gegen ihn ein vorbereitendes Verfahren wegen der Thäterschaft bezüglich der Ermordung des Knaben schwebte. Im September voriges Jahres hat sich derselbe Wesendrup hier einige Tage aufgehalten, um angeblich die Zeitlersche Besitzung zu erwerben. Dazu kam es nun glücklicherweise nicht, denn man merkte bald, daß man eS mit einem großen Schwindler zu thun hatte. Er kaufte u. A. drei Bauplätze und schloß den Kauf sogar kontraktlich ab, ohne daß natürlich aus dem Kauf jemals hätte etwas werden können. Er lebte hier herrlich und in Freuden, wobei er das Bezahlen als Nebensache betrachtete. Als ihm daraufhin der Standpunkt klar gemacht und er offen als Schwindelmeier erklärt wurde, stellte sich heraus, daß er vollständig mittellos war, ja er bat seinen derzeitigen Gastgeber noch obendrein, ihm doch Reisegeld nach Xanten zu geben. Damit hatte er natürlich wieder kein Glück, denn er mußte statt dessen für seine Schuld Uhr und Kette hier lassen, welche noch heute zum Wiedereinlösen bereit liegt. Von solchem Schwindelbruder jetzt in einem so wichtigen Prozeß zu hören, wird vielleicht Denen, die ihn näher kennen lernten, recht lieb sein." Oesterr.-Ungar. Monarchie: Wien, 23. Juli. Die „Germania" hatte vor Kurzem die Frage aufgeworfen, wie viel wohl Professor Dr. Nöldeke für sein Gutachten im Xantener Knabenmordprocesse „von den Juden" bekomme habe. Sie wies darauf hin, daß schon der Proceß Bloch-Rohling für ihn sehr einträglich gewesen sei: Reichsraths-Abgeordneter Dr. Joseph Kopp habe, wie aus einer Verhandlung über eine Ehrenbeleidigungs-Klage vor einem Wiener Bezirksgerichte hervorgegangen sei, für die Vertheidigung des Dr. Bloch ein Honorar von 100,000 fl. gefordert und ein solches von 60,000 fl. wirklich erhalten. Zur Verantwortung aufgefordert, habe sich Dr. Kopp damit gerechtfertigt, daß das von zwei deutschen Universitäts-Professoren verfaßte Gutachten ihn 20,000 Gulden gleich 35,000 Mark gekostet habe. Die treffliche Entgegnung des Dr. Nöldeke auf die eine perfide Verdächtigung involvirende Anfrage des Berliner Blattes haben wir bereits reproducirt. Die Tendenzlügen der „Germania" wurden aber auch von österreichischen Antisemitenblättern wiedergegeben. Nun veröffentlicht das heute erschienene „Freie Blatt" folgende, für die antisemitische Wahrheitsliebe sehr bezeichnende Erklärung des Reichsraths-Abgeordneten Dr. Kopp: „Ich erkläre, daß ich für eine Vertheidigung weder 100,000 fl. verlangt, noch 60,000 fl. erhalten habe, daß ich überhaupt nie zur Verantwortung gezogen wurde, daß ich nie behauptete, 20,000 fl. an zwei deutsche Professoren für ein Gutachten gezahlt zu haben. Ich kam nie in die Lage, den Herren Professoren etwas zu geben, dieselben wurden von dem k. k. Landesgerichte Wien als Experten bestellt, und da sie keine österreichischen Staatsbeamten sind, somit nicht verhalten werden konnten, die Bestellung anzunehmen, so bedangen sie sich ein Honorar, das mit Rücksicht auf die eben so umfängliche als schwierige Arbeit (Uebersetzung und vielfache Erläuterung von 320 hebräischen Texten uud Beantwortung vieler Fragen) äußerst bescheiden war und nur einen kleinen Bruchtheil der behaupteten Summe betrug. Den geforderten Betrag mußte mein Client zu Gericht erlegen, und das Honorar wurde vom Gericht den Herren nach geleisteter Arbeit eingesendet." Rußland. Moskau. Der Leidensbecher der armen Moskauer Juden ist bis zum Rande gefüllt. Vor beiläufig zwei Jahren erbauten sie ein schönes Gotteshaus, dessen Kosten sich auf 150.000 Rubel beliefen. Nun ist ihnen von der Polizei die Weisung zugekommen, ihre Synagoge mit 1. Januar 1893 aufzulassen und zu verkaufen, da nach dem angegebenen Termin die Behörden das Gebäude für eigene Zwecke, angeblich zu einer wohlthätigen Stiftung, zu verwenden gedenken. Es versteht sich natürlich von selbst, daß die Behörde für den Bau nichts bezahlen wird, noch dürften die Juden, wenn sie wirklich den Verkauf realisiren, aus demselben mehr als den Werth des Baugrundes herausschlagen; denn

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