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Der Israelit · 1892-07-25 · Heft 59 (25.7.1892) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 59 (25.7.1892)
Date
1892-07-25
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1113 (Nachmittagssitzung.) Nach Wiederöffnung der Verhandlung beantragt ein Geschworener, den Dr. med. von Housen vorzuladen. Verteidiger Rechtsanwlt S tapp er: Wenn diesem Anträge stattgegeben werden solle, dann beantrage ich, nochmals Herrn Professor Dr. Köster vorzuladen. Der Gerichtshof beschließt beiden Anträgen entsprechend. Es erscheint hierauf wiederum als Zeuge Landgerichts-Rath Bririus. Präsident: Herr College, wollen Sie sich zunächst über den Knaben Kernder äußern. Landgerichts-Rath Bririus: Ich wußte, daß der kleine Kernder ungemein unter dem Einfluß seiner Eltern stehe. Ich hörte nun, daß die Kernder'- Eheleute wegen Mißhandlung einer Judenfrau vor das Landgericht zu Cleve geladen seien. Ich wollte daher diese Zeit benutzen, um den Knaben zu vernehmen. Ganz wider Erwarten war aber der Termin in Cleve sehr schnell beendet und die Kernder'schcn Eheleute kehrten schon gegen 1 Uhr Mittags nach Xanten zurück. Als ich den Knaben von einem Gendarmen holen ließ, sagte der alte Kernder: Ich lasse mein Kind nicht zu dem Untersuchungsrichter gehen. Die Mörder werden ja doch nicht bestraft, nur ehrliche Leute. Einige Zeit später ließ ich den kleinen Stephan Kernder mir von der Polizei vorführen. Tie Aussage des Knaben geschah in einer Weise, daß ich die Ueberzeugung gewann: dem Knaben sei feine Aussage einstudirt. Ter Knabe plapperte etwas ganz Unverständliches und Unzusammenhängendes, das ohne jeden Sinn war. Ich habe alsdann die Mutter vernominen. Diese fragte ich, wodurch der Knabe zu seiner Bekundung gekommen sei. Die Frau erzählte mir: Sie habe eines Morgens mit ihrem Manne über den Mord gesprochen. Der Knabe, der noch im Bett gelegen, habe aufgehorcht und gesagt: er wolle etwas erzählen. Da der Knabe zunächst mit der Sprache nicht heraus wollte, so habe sie zu demselben gesagt: „Sprich nur, der Buschhoff liegt schon im Thurm an der Kette." Ich fragte die Frau: wie sie zu einer solchen Bemerkung komme. Die Frau antwortete mir: „Es ist doch kein Blut bei der Leiche gefunden worden, da muß es doch der Jude gethan haben." Bei der ersten Vernehmung erzählte mir die Zeugin : Der Knabe habe ihr gesagt, Buschhoff habe zu ihm einmal gesagt, wenn Du mir meine Steine beschädigst, so kommst Du in den Thurm. Bei ihrer zweiten Vernehmung sagte Frau Kerdner: Buschhoff habe zu ihrem Sohne gesagt: „Wenn Du die Grabsteine beschädigst, dann kommst Du nicht blos in den Thurm, ich schneide Dir auch den Hals ab." Diese letztere Vernehmnng hatte die Frau bei ihrer ersten Vernehmung nicht gethan. Ueberhaupt gewann ich die Ueberzeugung, daß viele Zeugen bei jeder Vernehmung immer mehr wußten. Sie haben sich ein Bild von zum Theil Erlebten, zum Theil Gehörten gemacht und sich so ein Phantasiegebilde geschaffen, das mit jeder Vernehmung ihnen immer klarer vor Augen trat. Die Leute hatten eben von vorneherein die Ueberzeugung, daß Buschhsff der Thäter fein’ ntüffe, einen andern Gedanken konnten sie gar nicht fassen. Frau Kernder hatte sich das Alles so zurechtgelegt, wie es ihr paßte. Der Präsident läßt diese, sowie auch die meisten bisherigen Zeugenaussagen protokolliren. Der Präsident bemirkt, daß diese Protokollirung aus Anlaß einer Ministerialverfügung geschehe. Landgerichts-Rath Brixius bemerkt im Weiteren auf Befragen: Frau Kerdner sagte mir, ihr Sohn Stephan habe ihr erzählt: Frau Buschhoff habe, nachdem sie den kleinen Hegmann ins Haus gezogen, zu den andern Kindern in frechem Tone gesagt: Ihr scheert Euch nach Hause. Mir kam dies nicht glaubwürdig vor, da dies nicht der Ausdruck eines Kindes zu sein pflegt. Als ich den Zeugen sagte: .Hat das wirklich der Knabe gesagt, nahm er diese Bemerkung als unrichtig zurück. Bürgermeister Schieß bekundet auf Befragen, daß Frau Beekmann vor Jahren als Kindermädchen, bei ihm gedient und damals ihm wenig glaubhaft schien, auch naschhaft gewesen sei. Den Ehemann Beekmann kenne er weniger, er habe nur gehört, daß dieser zweimal aus Stellungen ganz plötzlich entlassen worden sei. Den Ullenboom kenne er auch nicht, es werde aber im Allgemeinen über dessen Zeugnitz die Achseln gezuckt, da daffelbe so sehr zu Gunsten Buschhofs's war. Land-Gerichts-Rath Bririus bekundet alsdann im Weiteren: Den Mallmann hielt ich für derartig unglaubwürdig, daß ich, wenn er nicht bereits vereidigt gewesen wäre, ihn nicht vereidigt hätte. Ullenboom machte auf mich den Eindruck eines durchaus sicheren und vor Allem sehr vorsichtigen Zeugen. Mölders machte auf mich den Eindruck eines sehr schwerfälligen und eines sehr langsam denkenden Mannes, der nicht im Staude ist, genau zu unterscheiden zwischen dem, was er selbst wahrgenommen und was Andere ihm erzählt haben. Aus dem von ihm Bekundeten gewann ich die Ueberzeugung, daß die Thatsachen objektiv unrichtig seien. Ich habe eingehende Untersuchungen angestellt, ob es möglich war, daß durch das bloße Herauslangen eines Armes ein Kind, in der von Mölders beschriebenen Weise, in das Buschhoff'sche Haus hineingezogen werden konnte. Ich habe festgestellt, daß dies fast unausführbar sei. Ter Zeuge demonstrirt dies den Geschworenen an der Saalthür. Lehrer an der hiesigen Landwirtschaftschule Dr. Kögel bekundet: Die Kaff (Spreu), die in dem Sack vorgefunden wurde, sei wesentlich verschieden von der in der Hand des Ermordeten Vorgefundenen. Es seien ganz charakteristische Unterschiede zwischen den beiden Spreuarten vorhanden, die schon mit dem bloßen Auge, ja ohne Mikroskop und ohne Lupe zu erkennen seien. Bürgermeister Schletz schließt sich diesem Gutachten vollinhaltlich an. Referendar Farnonr der alsdann als Zeuge erscheint, bestätigt im Wesentlichen die Bekundungen des Landgerichtsraths Bririus. Mölders habe sich zweifellos mit anderen Leuten besprochen, denn er sprach so geschlossen und abgerundet, wie es ihm keineswegs eigen sei. Ullenboom habe auf ihn einen durchhaus glaubwürdügen Eindruck gemacht. Frau Kernder halte er nicht für unbedingt glaubwirdig. Mallmann habe zuerst den Eindruck eines sicheren, bei seinen weiteren Vernehmungen aber den eines heftigen und aufgeregten Mannes gemacht. Der Zeuge bekundet im Weiteren, gleich dem Landgerichtsrath Bririus: Es habe an der Thür des Buschhoff'schen Hauses, in die das Kind durch einen herausgelangten Arm hineingezogen worden sein sollte, ein Ladentisch gestanden. Angestellte Versuche haben ergeben, daß aus diesem Anlaß der von Mölders beschriebene Vorgang nicht stattgefunden haben könne. Stadtsekretär Devers: Ullenboom sei unbestraft: er (Zeuge) haben keinen Grund, dessen Glaubwürdigkeit zu bezweifeln und er habe niemals etwas Nachtheiliges über Ullenboom gehört. Bürgermeister Kaiser (Goch): Ihm sei über die Frau Beekmann nichts Nachtheiliges bekannt geworden; dieselbe habe in Goch eine Nähschule. Referendar Lancelle: Frau Beekmann habe viele Jahre bei seiner Mutter gearbeitet. Seine Mutter sei mit der Beekmann stets sehr zufrieden gewesen und er sowohl, als auch seine Mutter haben niemals den geringsten Zweifel in deren Glaubwürdigkeit und Wahrheitsliebe gesetzt. Die Eltern der Beekmann seien durchaus achtbare Leute. Kaufmann Oster, Synagogenvorsteher zu Xanten: Der fremde Jude Fellemann sei nicht am 29., sondern am 28. Juni 1891 in Xanten gewesen. Seine (des Zeugen) Frau habe dem Fellemann einen Rock geschenkt. Fellemann sei noch bei verschiedenen anderen Juden in Xanten gewesen, ob er auch bei Buschhoff war, könne er (Zeuge) nicht sagen. Es erscheint alsdann als Zeuge der fünfzehnjährige Schreinerlehrling W i l h. Hölsken: Am 20 Juni 1891 war ich im Schlachthause von Brukmann. Es waren in demselben zugegen die Juden Abraham und Hermann Bruckmann und Levi Paßmann. Da horte ich, wie Abraham Bruckmann sagte: „Sie haben schon viel herausbekommen, nun müssen

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