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Der Israelit · 1892-07-25 · Heft 59 (25.7.1892) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 59 (25.7.1892)
Date
1892-07-25
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1112 kündet im Weiteren: Der verstorbene Jude Paßmann hat mir einmal erzählt: Ich habe in der Zeitung gelesen, daß man Einen zum Tode verurtheilt hat. Der Dumme Kerl hat die That eingestanden." Ich erwiederte: „Sein Gewiffea wird ihn wohl zu dem Geständniß gedrängt haben." Darauf versetzte Paßmann: „Ich kann Ihnen sagen, wenn unrer unseren Leuten so etwas passirt, dann kommt es niemals heraus, das bleibt unter uns, wir sind alle verschwiegen." Präs.: Wen mag er wohl mit „unseren Leuten" gemeint haben? Zeuge: Ich nehme an: er hat die Juden damit gemeint. Präs.: Sie hatten wenigstens diese Auffassung? Zeuge: Jawohl. Präs, Nun, was haben Sie sonst noch zu bekunden? Zeuge: Vor etwa drei Wochen wurde mir erzählt und gestern hörte ich es wieder: Als der kleine Hegmann beerdigt wurde, da war Bnschhoff gerade bei Evers, um etwas zu unterschreiben. Bnschhoff habe dabei derartig gezittert, daß ihm die Hand geführt werden mußte. Präs-: Wer hat Ihnen das erzählt? Zeuge: Wilhelm Huiskens, der Schwager von Everts, hat es dem Deckers und dieser hat es mir erzählt. Es betritt nun Frau Heg mann, die Mutter des ermordeten Knaben, bitterlich weinend den Gerichtssaal. Präs.: Nun beruhigen Sie sich, Frau Hegmann, das viele Weinen bringt Ihnen Ihr Kind nicht mehr zurück. Was Einem der liebe Gott aufgelegt, muß man mit Geduld ertragen. Nach und nach beruhigt sich die Zeugin und bekundet auf Befragen des Präsidenten, daß sie am Peter- Paulstage überhaupt nicht bei Buschhoff war. Oberstaatsanwalt Hamm: Früher haben Sie aber bekundet, daß Sie bei Buschhoffs waren? Zeugin: Nein. Beisitzender Landgerichtsrath Grütering: Als Sie Ihr Kind suchten, sind Sie da nicht bei Buschhoffs gewesen? Zeugin: Ja, als ich vom Suchen zurückkam. Beisitzender Landgerichtsrath Grütering: Wann mag das wohl gewesen sein? Zeugin: Etwa nach 4 Uhr. Präs. Hat nicht auch Frau Buschhoff ihren Sohn Siegmund aufgefordert, das kleine Joanchen zu suchen? Zeugin: Jawohl. Es erscheint alsdann als Zeuge Landgerichtsrath Bririus: Dieser bekundet: Als Buschhoff, Frau und Tochter am 14. Oktober 1891 verhaftet wurden, theilte man mir mit, daß die Leute wegen ihrer gefährdeten persönlichen Sicherheit verhaftet worden seien. Der angeschuldigte Buschhoff machte von Anfang an auf mich einen vollständig sicheren und unbefangenen Eindruck. Seine Antworten waren durchaus bestimmt und ruhig, obwohl die Vernehmung durch die Schwerhörigkeit desselben sehr beeinträchtigt wurde. Als ich dem Buschhoff in die Seele sprach: er solle doch, wenn er es gethan habe, eingestehen, sagte er: Ich weiß, was es heißt, Kinder verlieren und ich sollte im Stande sein, einem unschuldigen Kinde den Hals abzuschneiden? Diese Worte bestärkten mich in der Ueberzeugung von der Unschuld des Buschhoff. Der Zeuge bekundet im Weiteren: Im Monat November 1891 wurde meinem Schweigersohn, dem Herrn Rechtsanwalt Fleischhauer, die Vertheidigung angelragen. Es war mir ja das nicht angenehm, allein ich fand mich andererseits nicht veranlaßt, meinem Schwiegersohn von der Annahme der Vertheidigung abzurathen, weil ich dem Angeklagten einen Anwalt nicht entziehen wollte, zu dem er Vertrauen hatte. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, daß die verwandtschaftlichen Bande zwischen mir und Herrn Rechtsanwalt Fleischhauer auf den Gang der Untersuchung nicht den geringsten Einfluß gehabt haben. Die Person des Herrn Rechtsanwalts Fleischhauer bietet bereits die volle Gewähr, daß er keinen Versuch machen wird, einen Richter zur Uebertretung seiner Pflichten zu bestimmen. Am 23. Dezember v. I. hatte der Herr erste Staatsanwalt mit höherer Genehmigung die Haftentlassung aller drei Beschuldigten verfügt. Es wurde den Beschuldigten bedeutet, daß sie sich bei der Polizeibehörde des Ortes, an den sie sich begeben, sofort nach ihrer Ankunft zu melden und jederzeit ihre Wiederverhaftung zu gewärtigen haben, da die Untersuchung noch keineswegs abgeschlossen sei. Es dürfte bekannt fein, daß in Folge dieser Haftentlassung in einer Anzahl von Zeitungen heftige Vorwürfe gegen mich und den Herrn ersten Staatsanwalt erhoben wurden. Im Januar d- I. kam im Aufträge des Herrn Jnftizministers Herr Geh. Jnstiz-Rath Vietfch aus Berlin nackt Eleve. Auf dessen Rath habe ich einen Vermerk über mein Urheil, den Angeschuldigte» betreffend, zu den Akten gegeben. Am 24. Januar d. I. erhalt ich den Auftrag, die Voruntersuchung schleunigst abzuschließen. Am ersten Sonntag im Monat Februar 1892 theilte mir der Herr erste Staatsanwalt mit, daß Kreisphysikus Dr. Bauer ein dem Buschhoff gehöriges Messer vorgefunden habe, das zur Ausführung des Mordes geeignet sei. Ter Herr erste Staatsanwalt fragte mich, ob ich daraufhin die Wiederverhaftung verfügen wolle. Ich erklärte, daß ich mich zunächst über die Sache unterrichten und die Herren Kreisphysikus Dr. Bauer und Kreiswundarzt Tr. Nünninghoff hören wolle. Der Herr erste Staatsanwalt führte mich alsdann zu dem Herrn Oberstaatsanwalt und dieser legte mir nahe, ob ich aus Anlaß meines verwandtschaftlichen Verhältnisses zu dem Vertheidiger, die Weiterführung der Untersuchnng nicht niederlegen wolle. Ich erklärte, daß ich mich nicht für befangen halte; die Strafkammer des hiesigen Landgerichts entschied jedoch am 8. Februar, daß Herr Landgerichtsrath Birk die Untersuchung gegen Buschhoff, der am 9. Februar von Neuem verhafte: wurde, führen solle. Ich bemerke jedoch ausdrücklich, daß Herr Landgerichtsrath Birk meine Ansicht über die Schuld des Angeklagten vollständig theilte. Ich habe noch zu bemerken, daß es mir zu großem Verbrechen angerechnet wurde, weil ich am 20. Januar bei der Abhaltung eines Lokaltermins den Synagogen-Vorsteher Herrn Kaufmann Oster in Fanten hinzugezogen habe. Ich hätte eigentlich den Angeklagten, der damals in Köln wohnte, von der Abhaltung dieses Lokaltermins benachrichtige» müssen, allein ich unterließ dies, da ich die persönliche Sicherheit des Bufchhoff in Fanten für gefährdet hielt. Wie Recht ich hatte, bewies der fürchterliche Andrang der Menge; ich hätte drei Straßen absperren lassen müssen, wenn ich dem Andrang hätte begegnen wollen. Da mich nun Herr Oster, der mir als ein durchaus würdiger Mann bekant wcn , bat, dem Lokaltermin beiwohnen zu dürfen, so nahm ich umsoweniger Veranlassung, diese Bitte abzuschlagen, da ich mir sagte, daß die Verfolgten ein Anrecht auf Schutz haben und der Angeklagte das gesetzliche Recht hatte, dem Termin beizuwohnen. Ich wurde nun im Abgeordnetenhause dieses meines Verhaltens wegen, ganz besonders von dem Abgeordneten Hosprediger a. D. Stöcker, angegriffen. Dies veranlaßte mich, an Herrn Stöcker eine Berichtigung zu senden und diesen zu bitten, dieselbe im Abgeordnetenhause vorzulesen. Herr Stöcker hat aber nur einen Theil meiner Berichtigung vorgelesen, die Haupttheile unterdrückt und die Bemerkung hinzugefügt: „Es bleibt doch merkwürdig, daß der Schwiegersohn des Untersuchungsrichters der Vertheidiger ist." Hier wird die Vernehmung des Landgerichtsrathes Brixius vorläufig abgebrochen. Letzterer bittet, bei seiner weitern Vernehmung den Referendar Franoux zu laden, der seine Bekundungen bestätigen wird. Der Gerichtshof beschließt die Ladung des ReferendarsJ Alsdann trat eine längere Pause ein.

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