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Der Israelit · 1892-07-25 · Heft 59 (25.7.1892) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 59 (25.7.1892)
Date
1892-07-25
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXID. Jahrgang. Zweite Beilage ju JSs 59 des „Israelit^. Leitende Artikel. Uroceß Muschyoff. Der Xantener Knabenmord vor dem Schwurgericht. Siebter Perhandlungstag. Cleve, 11. Juli. (Vormittagssitzung.) Fortsetzung aus der ersten Beilage. Oberstaatsanwalt Hamm: Ich bitte, doch nur solche Zeugen zu laden, wenn angegeben wird, welche Bekundung die vorgeschlagenen Zeugen machen sollen, die Verhandlung würde andernfalls kein Ende nehmen. Rechtsanwalt Stapper: Die Vertheidigung ist sehr erfreut, wenn dieser Grundsatz hier zum Ausdruck gelange. Allein die Vertheidigung will keiner Zeugenladung widersprechen, um nicht den Anschein zu erwecken, als fürchten wir irgend eine Zeugenaussage. Der Gerichtshof beschließt, da in einem weiteren anonymen Briefe Zeugen angegeben werden, die bekunden wollen, daß Siegmund Jsaac am Peter-Paulstage Nachmittags zwischen Uhr nicht bei Buschhoff, sondern in seinem Laden gewesen sei, als Zeugen zu laden: Die Eheleute Beekmann, Wilh. Ullenboom, Stadtsekretär Devers, Michels, Görtzen, Hölsken, Bürgermeister Kaiser (Goch), Helene Brauer, Siegmund Jsaac^ Aloys Langenberg, Friedrich Langenberg, Abraham Bruckmann, Theo. Brückmann, Frau Seegers und Levi Paßmann. Es erscheint alsdann als Zeugin Frau M a u ritz: Eines Tages kam meine Tochter nach Hause und sagte mir: „Jetzt weiß ich auch Etwas über Buschhoff." Sie erzählte mir: Sie habe den Buschhoff mit seinem Sohne Siegmund in der Cleverstraße getroffen. Sie sei einige Schritte hinter Buschhoff gegangen, da habe der kleine Buschhoff gesagt: „Wenns nur nicht auskommt." Buschhoff habe sich nach dieser Bemerkung seines Sohnes ängstlich umgedreht und als er meine Tochter sah, habe er den kleinen Siegmund ängstlich an sich gezogen. Präs.: „Was sagten Sie zu dieser Erzählung?" Zeugin: „Ich verbot meiner Tochter, irgend Jemandem etwas davon zu erzählen, da ich keine Laufereien haben wollte." Präsident: In einer so wichtigen Sache, wo es sich um einem Mord handelt, da hätten Sie doch die Verpflichtung gehabt, Ihre Tochter sofort zu veranlaßen, der Behörde Mittheilung zu machen. Zeugin: Ich wollte keine Laufereien haben. Die folgende Zeugin ist die Köchin Remy (Goch): Anfang Juli v. I. fuhr ich per Bahn von Goch über Xanten nach Büderich. In Xanten stiegen zwei jüdische Herren ins Koupö: Einer dieser Herren sagte: Xanten wird mir zum Ekel, ich möchte gern fort, wenn ich nur könnte. Der andere Herr sagte: Jedenfalls hat er eine große Dummheit gemacht, daß er es in die Scheune gelegt, ich würde nicht so dumm gewesen sein. Präs.: Hat der Herr dabei einen Namen genannt? Zeugin: Nein, er sagte blos: Jedenfalls hat er eine große Dummheit begangen, daß er es in die Scheune getragen. Am Bahnhof Büdderich verließ ich das Kupee und begrüßte Fräulein Oster, Tochter des Alexander Oster. Als diese mich mit meinem Namen ansprach, stießen sich die beiden Herren an und begannen in einer mir unverständlichen Sprache zu sprechen? Präs.: Kannten Sie die Herren? Zeugin: Nein. Präs.: Haben Sie Ihre Wahrnehmung Jemanden erzählt? Zeugin: Jawohl, ich habe es der Frau Rademacher erzählt. Kaufmann Gustav Brockhaus (Goch). Am vergangenen Sonnabend früh erzählte mir Janßen, Sohn erster Ehe der Frau Rademacher: Frau Remy weiß etwas von dem Morde, sie wolle sich nicht als Zeugig melden, deshalb habe ich es gethan. Wittwe Rademacher: Tie Remy hat mir eines Tages ihre Wahrnehmungen erzählt. Präs.: Wann war das? Zeugin: Das weiß ich nicht mehr, jedenfalls ist es schon lange her. Präs.: Weshalb haben Sie davon keine Anzeige gemacht? Zeugin: Ich habe der Wahrnehmung kein Gewicht beigelegt. Es wird hierauf ein an den Staatsanwalt gelangtes Telegramm verlesen, wonach eine Marie Riesen, die einmal bei dem Juden David Brockmann gedient, gehört habe, wie David Brockmann zu seiner Frau, mit der er sich über den Mord unterhalten, gesagt habe: „Der war es." Die Riesen habe hinter der Thür gestanden, als Brockmann diese Aeußerung gethan. Frau Jansen, die hierauf als Zeugin erscheint, bekundet: Am Peter-Paulstage sei sie in früher Morgenstunde einem holländischen Juden, Namens Fellmann, begegnet. Auf ihre Frage: wohin es so früh gehe, sagte Fellemann: er gehe nach Holland. Frau Lenders: Am Abende des Peter-Paulstages, nachdem die Mordthat bereits bekannt war, sagte eine Frau Schaltern zu mir: „Das hat ein Jude gethan." Ich bemerkte: „Das können Sie doch nicht sagen." In der Kirchstraße begegnete mir Frau Buschhoff. Ich fragte diese: „Ist das wahr." „Es ist nur zu wahr," versetzte Frau Buschhoff Heute Nachmittag kam Frau Hegmann zu mir und jammerte, daß sie ihr Kind nicht finden könne. Ich suchte Frau Hegmann zu beruhigen und bot ihr eine Taffe Kaffee an. Frau Hegmann hat den Kaffee aber mit den Worten abgelehnt: „Ich trinke keinen Kaffee, ich will erst mein Kind haben. Ach Frau Buschhoff, ich habe heute Nacht von so vielem Blut geträumt, das bedeutet zweifellos Unglück." Frau Buschhoff, so erzählte mir letztere weiter, habe darauf erwiedert: „Man darf nicht immer gleich das Schlimmste denken. Der alte Dr. Ueberhorst pflegte zu sagen: Man solle den Teufel nicht an die Wand malen." Ich sagte nach dieser Erzählung zu der Frau Buschhoff: „Es ist doch schrecklich, in welch schrecklicher Verstümmelung das arme, unglückliche Kind gefunden wurde. Das Kind war so gut, das hat doch keinem Wurm etwas zu Leide gethan. Frau Buschhoff war sehr aufgeregt und weinte. Sehr bald kam auch der Ehemann Buschhoff hinzu. Frau Buschhoff sagte zu ihrem Gatten: Adolf, wir können dem lieben Gott nicht genug danken, daß unsere Kinder im Bett gestorben sind. Das arme Kind! Es hat vielleicht Mama gerufen, und Niemand hat es gehört. Buschhoff war ganz starr und sagte kein Wort. Schlosser Schmidthuysen: Am 1. oder 2. Juli v. I. ging Mölders an meinem Hause vorüber und rief: „Haben Sie noch nicht gehört, daß sie den Juden gepackt haben." Ich versetzte: »Nehmen Sie sich in Acht, es sind Juden in der Nähe." Mölders erwiederte: „Und wenn alle Juden von Xanten dabei sind, dann sage ich doch: „Buschhoff hat es gethan." Ich warnte den Mölders, Derartiges zu sagen, wenn er es nicht beweisen könne. Vertheidiger Rechtsanwalter Stapper: Das war am 1. Juli vorigen Jahres? Zeuge: Jawohl. Der Zeuge be-

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