Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 59 (25.7.1892)
- Date
- 1892-07-25
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXIII. Jahrgang. Erste Beilage ju M 59 des „Israelis. Leitender Artikel. Moceß Wuschßoff. Der 1'antener Knabenmord vor dem Schwurgericht. (Siebter Verhandlungstag.) Cleve, 11. Juli. (Vormittags-Sitzung.) Der Andrang des Publikums ist heute ein so gewaltiger, daß der Kommandirende der hinter dem Gerichtsgebäude belegenen Militärwache ersucht werden must, freie Bahn machen zu lassen, damit die Mitglieder des Gerichtshofes, die Geschworenen, Vertheidiger u. s. w. ungehindert in den Gerichtssaal gelangen können. Der Präsident, Landgerichts-Direktor Kluth, eröffnet gegen Uhr Vormittags die Sitzung mit etwa folgenden Worten: Ich muß die Herren Berichterstatter sämmtlich ersuchen, auf ihre Berichte, angesichts der großen Wichtigkeit der Sache, doch die größtmöglichste Sorgfalt zu verwenden. Zwei Jrrthümer, die die Sache geradezu auf den Kopf stellen, muß ich hier erwähnen, da dieselben geeignet sind, das Urtheil der Herren Geschworenen zu beeinflussen und in weiten Kreisen eine falsche Vorstellung hervorzurufen. Es steht in der Kölnischen Volkszeitung: Der Oberstaatsanwalt stellte fest, daß die Spreu, die in dem beschlagnahmten Sacke des Buschhoff vorgefunden, mit der Spreu, die sich in den Händchen des ermordeten Knaben befand, übereinstimme. Es ist das ein arger Jrrthum und ich ersuche den Oberstaatsanwalt, sich hierüber zu äußern. Oberstaatsanwalt Hamm: Ich habe jedenfalls keine derartige Aeußerung gethan- Präsident: Die Spreu hat bei den Herren Geschworenen circulirt, vielleicht kann Herr Bürgermeister Schloß, der auch Landwirth ist, sich darüber äußern. Bürgermeister S chleß: Ich habe gar keinen Anhalt für die Identität der Spreu. Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich bemerke, daß ich für heute Nachmittag einen Lehrer der hiesigen landwirtschaftlichen Schule als Sachverständigen bezüglich der Spreu laden werde. Präsident: In der Niederrheinischen Volks zeit ung zu Krefeld befindet sich ein Telegramm, in dem es heißt: Drei Metzgermeister, die gutachtlich vernommen wurden, haben bekundet, daß die Flecken in dem Buschhoffschen Sacke nicht Rauch, sondern Blutflecken seien. Sie werden wissen, meine Herren, daß die drei Metzgermeister das gerade Gegentheil bekundet haben. Ist der Berichterstatter der Niederrheinischen Volkszeitung hier? Letzerer bemerkt, daß das Telegramm verstümmelt worden und der Fehler bereits richtig gestellt worden sei. Geschworener Kaufmann Spickschen: Ich fühle mich veranlaßt, dem Herrn Präsidenten mitzutheilen, daß an jeden Geschworenen ein Exemplar der in Witten erscheinenden Westfälischen Reform geschickt worden ist. In dieser Zeitung wird der Gerichtshof, der Oberstaatsanwalt und erste Staatsanwalt, die Vertheidiger und auch die medizinischen Sachverständigen in arger Weise angegriffen. Ich überreiche dem Herrn Präsidenten ein solches Exemplar. Präsident: Es ist sehr gut, daß alle derartigen Vorgänge zur Kenntnitz des Gerichtshofes gebracht werden, ich nehme aber als selbstverständlich an, daß sich die Herren Geschworenen durch nichts beeinsiussen lassen, sondern nur das im Auge behalten, was der Gang der Verhandlungen ergeben hat. Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Ich beantrage, zu Protokoll zu nehmen, daß durch Vertheilen einer Zeitung eine Beeinstufsung der Herren Geschworenen versucht worden ist. Der Gerichtshof giebt diesem Anträge statt. Präsident: Gestern Abend habe ich ein Telegramm, unterzeichnet von „fünf Xantener Bürgern" erhalten. Das Telegramm lautet: Mehrere Xantener Bürger, beseelt von der Absicht, der Wahrheit auf den Grund zu kommen, bitten, über das Vorleben der Frau Beekmann, geh. Overhagen, Erhebungen anzustellen und den Stadtsekretär Tevers darüber zu befragen. Das Bekanntwerden des Vorlebens der Frau Beekmann dürfte für den Werth ihres Zeugniffes von durchschlagender Wirkung sein. Meine Herren, Sie wissen, daß das Beekmansche Ehepaar bekundet hat, Ullenboom habe ihnen erzählt, daß er am Vormittage des Peter-Paulstages gegen 10 Uhr mit seinem 2^2 jährigen Pflegekinde zu Buschhoff gegangen sei, daß das Kind vielfach aus dem Haufe gelaufen und von ihm hineingeholt worden sei. In einem weiteren anonymen Telegramm wird dem Gerichtshof mitgetheilt, daß Frau Beekmann vor ihrer Vernehmung auf dem Bahnhofe in Goch lange Zeit mit einem Juden gesprochen habe. Der Präsident fragt, ob Anträge auf Ladung von Zeugen .zu stellen seien. Oberstaatsanwalt: Ich bin der Meinung, daß wir zunächst den Klempner Ullenboom vernehmen. In einem weiteren Schreiben aus Xanten wird mitgetheilt, daß Dr. von Hausen noch vor dem Dr. Steiner in der Scheune gewesen und erklärt habe, daß sehr wenig Blut in der Scheune war. Präsident: Herr Bürgermeister Schleß können Sie uns darüber Auskunft geben? Bürgermeister Schieß: Ob Dr. v. Hausen die mitgetheilte Aeußerung gethan, weiß ich nicht, er ist jedenfalls aber nicht vor, sondern nach Dr. Steiner in die Scheune gekommen und hat sich keine drei Minuten dort aufgehalten, er kann sich mithin die Leiche nur stüchtig angesehen haben. Präsident: Wissen Sie das bestimmt? Zeuge: Jawohl, ganz bestimmt. In weiteren anonymen Briefen wird noch um Ladung weiterer Zeugen gebeten. (Fortsetzung siehe in der zweiten Beilage.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutsch! and. Berlin, 22. Juli. Die gestern aus Posen eingelaufene Nachricht, daß der Uebertritt aus Rußland auswandernder Juden auf preußisches Gebiet aus sanitären Gründen durch ministerielle Verfügung inhibirt worden sei, bestätigt sich, wie offiziös versichert wird, nicht. Xanten, 19. Juli. Wie der Kölnischen Zeitung von hier berichtet wird, wird jetzt die Untersuchung gegen die Personen eingeleitet, welche das Buschhoff'sche Haus hier demolirten. Zugleich schweben Erhebungen wegen der Schadenersatzpflicht. Bremen, 21. Juli. Am Sonntag, den 17. Juli kamen mit dem Postdampfer des Norddeutschen Lloyd „Baltimore" eine Anzahl russisch-jüdischer Kolonisten, Männer, Frauen, Kinder und einzelstehende junge Leute,