Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 57 (18.7.1892)
- Date
- 1892-07-18
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1058 kranzes und endlich vom Vorstandstische aus ein dreifaches „Heil" auf den „großen" Recttor Ahlward. Ob man in ihm den künftigen Befreier aus der „Judennoth" erblickt, wie die Franzosen einstmals über Nacht in dem unbekannten General Boulanger den Thäter der unglaublichsten Großthaten der Zukunft entdeckten? Wir wollen unseren Antisemiten wünschen, daß sie mit ihrem Boulanger nicht ähnliche trübe Erfahrungen zu machen haben, wie die Franzosen, und vor Allem, daß dieser Raketen-Enthusiasmus bald kühleren und verständigeren Erwägungen Platz machen möge. Rußland. St. Petersburg, 5. Juli. Die Zahl der vereidigten Rechtsanwälte jüdischer Herkunft wird beschränkt werden. Die Prüfungszeit der Rechtsanwaltsgehilfen wird auf vier Jahre bemessen. Nach Ablauf dieses Termins wird denjenigen, welche nicht in die Zahl der vereidigten Rechtsanwälte ausgenommen werden, noch eine Frist von zwei Jahren gewährt. Juden dürfen nicht Mitglieder von Conseils der vereidigten Rechtsanwälte sein. Dieses Projcct soll in Kurzem weitere Instanzen durchlaufen, nachdem die spccielle Commission Vorstehendes in Vorschlag gebracht hat. Petersburg, 10. Juli. Nach einer Bekanntmachung des Rektors darf die Zahl der jüdischen Studenten an der Petersburger Universität 3 pLt. der gesammtcn Studentenzahl nicht überschreiten. — Türkei. Koufiantinopel. Der amerikanische Gesandte Hirsch hat während der fast einstündigen Abschtedsaudienz beim Sultan diesem wärmstens gedankt für den seinen Glaubensgenossen gewährten Schutz und für die milde Behandlung der aus Rußland ausgewiesenen Juden. Der Sultan antwortete, es freue ihn, diese Worte zu vernehmen, Hirsch möge seinen Landsleuten erzählen, daß der Sultan sich bemühe, allen Bewohnern seines Landes ein gerechter Herr zu sein und seines Glaubens wegen in der Türkei niemand der Verfolgung ausgesetzt werde. Gegen die Niederlassung von jüdischen Einwanderern habe er nichts einzuwenden. Feuilleton. Der Günstling des Gzareii. Eine Erzählung aus Rußland. Von I o u. L e h m a u n, vr. Ml. (56. Fortsetzung.) Mit ausgesuchter Höflichkeit wurde Iwan von dem Gtfängnißdircktor bewillkommt, und man wies ihm das beste Gefangnenzimmer an, dieselbe Stube, die kurze Zeit von Jakow bewohnt worden war; Rosa ward in eine Zelle für weibliche Untersuchungsgefangne gebracht; in der Festung bestand eine besondere Frauen-Abtheilung. Alle Höfltchkeitsbeweise des Gefängnißdirektors ließ Iwan unerwidert, er behandelte ihn, wie ein hoher Herr seinen niederen Untergebenen; in Folge dcssen zog sich der Gefängnißdircktor bald zurück, nachdem er ihn zuvor noch gefragt hatte, ob er irgend einen Befehl habe; Iwan verneinte; nur Jemanden zur Bedienung solle man schicken. In ein stilles, dumpfes Sinnen verloren, blieb er in feinem Zimmer allein. Wie konnte man es wagen, ihn gefangen zu setzen, ihn, der mehr Macht besaß, als irgend ein anderer Unterthan im Staate? Es mußte zweifellos sich irgend etwas von großer Wichtigkeit und Bedeutung ereignet haben, das gegen ihn sprach, aber jedenfalls konnte dieses Ereigniß nicht von einer geradezu vernichtenden Wirkung sein. Wäre das der Fall gewesen, so hätte der Geheimrath Bluwo nicht nöthig gehabt, selbst die Reise von Petersburg nach der Provinzialstadt zu unternehmen, er hätte einfach dem Polizeimeister des Ortes telegraphirt; daß der Gehetmrath selbst kam, das war entweder eine besondere Gunst des Czaren oder, und das war das Wahrscheinlichste, der Kaiser wußte überhaupt Nichts von dem Vorgehen seines Polizcichefs. Deßhalb hatte wohl Bluwo es nicht gewagt, die Sache durch die Polizciorgane des Ortes erledigen zu lassen, deßhalb war bei der Gefangennahme keine llntersuchung vorgenommen worden, wie sonst bei Jedem, den man verhaftete, deßhalb hatte man ihnl weder sein Geld noch seine Uhr und Schmuckgegenstände abgenommen und ihn auch in das beste Gefangenenzimmer geführt, ja, es konnte nicht anders sein, der Kaiser wußte Nichts von dem, was der Geheimrath gethan; der schlaue Polizeichef war vielleicht schon vor längerer Zeit in die Provtnzialftadt gekommen und hatte dort eine Gelegenheit abgewartet, um den Günstling des Czaren, den Begründer der heiligen Schaar, seinen verhaßten Nebenbuhler unschädlich zu machen. Diese Gelegenheit hatte sich gefunden, er hatte ihn auf frischer That, bei der Entführung eines jungen Mädchens, ertappt, als dasselbe im Walde heftig um Hülfe schrie. Daraufhin glaubte sich offenbar der Geheimrath berechtigt, die Verhaftung vornehmen zu lassen und um seine Verantwortung zu verringern, behandelte er ihn mit möglichster Schonung. Wenn der Kaiser nichts davon wußte, so war für Iwan Alles gewonnen, ein solches Vorgehen gegen den vertrautesten Freund des Kaisers mußte offenbar den Monarchen gegen den Geheimrath erzürnen und