Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 57 (18.7.1892)
- Date
- 1892-07-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1055 auf Nichtschuldig lautende Verdict gefaßt wurde. Der Grund liegt im §. 307 der deutschen Reichs- Strasprozeß-Ordnung, welcher bestimmt: „Bei jeder dem Angeklagten nachtheiligen Entscheidung derGeschwornen ist anzugeben, daß dieselbe mit mehr als sieben Stimmen, bei der Verneinung der mildernden Umstände, daß dieselbe mit mehr als sechs Stimmen gefaßt worden ist. Im Uebrigen darf das Stimmenverhältniß nicht ausgedrückt werden." — In dem nun abgeschlossenen Strafprozesse hat es auch die Aufmerksamkeit erregt, daß die Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht von der Anklage zurückgetreten sind, sondern auf Nichtschuldig plaidkrt haben. Der Grund liegt in dem §. 154 R.- St.-P.-O., welcher bestimmt: „Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung der Untersuchung nicht zurückgenommen werden. Nach der österreichischen Strafprozeß-Ordnung z. B. kann auch der öffentliche Ankläger bis zur Fragestellung an die Geschwornen von der Anklage zurücktreten. Mainz, 17. Juli. In einem Artikel, der die Ueberschrift trägt: „Wer entschädigt den Unschuldigen?" sucht das Berliner Tageblatt nachzuweisen, daß die Stadt kanten verflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, den der Pöbel an dem Hause Buschhoffs angerichtet hat. Auch der Staat könne nicht umhin, als durch ein etwaiges Gnadengeschenk aus einem Disposionsfond den hart geprüften und schwer geschädigten Mann schadlos zu halten. Bis aber Staat und Stadt hieraus gleichend eingreifen können, kann noch eine lange Zeit vergehen und müßte bis dahin das Gebot der Nächstenliebe in Wirksamkeit treten. Wer ein fühlendes Herz besitzt für den Jammer, dem man einem völlig Unschuldigen angethan, wird uns verstehen. Wir glauben daß auch Nichtjuden gern bereit sein werden, zur Beihilfe an diesem edlen Werke, und bitten wir unsere geehrten Leser in Freundeskreisen entsprechend zu wirken, auch die Redaktionen der Lokalblätter, wennmöglich zur Veranstaltung von Sammlungen zu veranlassen. Vor allen Dingen aber ist es unsere Pflicht, den unschuldigen Bruder, dem das Rischus so viel Weh und Kummer bereitet hat, kräftig zu unterstützen, damit wir uns nicht dereinst den Vorwurf zu machen haben: ms uw hpn iynx by urux uyötp x^i u^x lunnnn ue-sr. „Wir sind schuldig wegen unseres Bruders, dessen Seelennoth wir sahen, indem er zu uns flehte und wir hörten nicht." Wir erklären uns bereit, zumal uns bereits Beträge für diesen Zweck eingesandt worden sind, etwaige Geldspenden für^Herrn Buschhoff entgegenzunehmen. Wir werden darüber guittiren und die Gelder entweder an Buschhoff direkt oder an ein Komitö, sofern sich ein solches bilden sollte, abführen. Berlin, im Juli. Es gehört Muth dazu, für eine ruhige Geschichtsbetrachtung Gehör zu verlangen, während der laute Kampf der Parteien die Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt. Und gerade zu einem Rückblick auf die Anfänge der antisemitischen Bewegung scheint die Zeit nicht passend gewählt, da das gesammte Interesse im gegenwärtigen Momente von dem soeben zu Ende geführten ^'antener Prozeß absorbirt zu werden scheint. Trotzdem glauben wir, daß etn soeben erschienenes Buch über den Prozeß von Ttsza - Eszlär sich die Aufmerksamkeit erzwingen wird, welche es in hohem Grade verdient. Der Verfasser, Dr. Paul Nathan, Redakteur der „Nation", war bei den Prozeßverhandlungen in Nyiregyhüza zugegen und hat persönlich die Eindrücke und das stoffliche Material zu seinem Buche gesammelt; er hat zugleich mit verständntßvoller Aufmerksamkeit die antisemitische Presse jener Tage studirt und war in der Lage, für die wechselseitigen Beziehungen, welche zwischen den antisemitischen Führern in Deutschland und Oesterreich-Ungarn bestanden, sehr interessante Nachweise beizubringen. So entstand schon vor etwa neun Jahren dieses Buch, nicht eine epische Erzählung der Vorgänge und Verhandlungen, sondern eine psychologische und historische Studie über den Prozeß, seine Ursachen und seine Wirkungen; ein antisemitisches Kulturbild aus dem vorigen Jahrzehnt. Damals veranlaßten die politischen Erwägungen seiner erfahrenen Freunde den jungen Schriftsteller, seine — nebenbei bemerkt über 400 Seiten umfassende — Schrift in den Schreibtisch zu schließen. Nach der so vollständigen und gründlichen Widerlegung der Blutanklage von Ttsza- Eszlar hegte man die Hoffnung, daß das Blutmärchen überhaupt, wenigstens in dem civilisirten Europa, nicht mehr auftauchen würde;' deswegen erschien damals die Herausgabe der Schrift als eine überflüssige Beschämung, die man Deutschland und dem befreundeten Nachbarreiche ersparen wollte. Das schöne Vertrauen erwies sich als trügerisch. Man hatte die Zähigkeit und die leidenschaftliche Verblendung unserer Antisemiten unterschätzt. In kanten, der sagenumwobenen Stadt des Niederrheins, wurde ein Knabe ermordet. Und ernste Männer, welche angeblich ideale Ziele verfolgen, haben sich nicht gescheut, von Neuem den ganzem Apparat von Lug und Trug in Bewegung zu setzen, welcher so oft im finsteren Mittelalter der Barbarei und Unkultur blutige Dienste geleistet hat. Wären es nur antisemitische Winkelblätter gewesen, oder allenfalls die „Kreuzztg." und die „Germ.", welche die abscheuliche Anklage gegen die jüdische Religionsgemeinschaft verbreiteten, so hätte man das vielleicht mit dem ruhigen Gleich-