Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 57 (18.7.1892)
- Date
- 1892-07-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1054 habe gemeint, die Hand des Nachbars sei blutig. Die an ihn gestellte bestimmte Frage, ob er denn wirklich Blut gesehen habe, muß er verneinen. All' diese Aussagen gehören zu der sattsam bekannten Kategorie jener phantastischen Selbsttäuschungen, bei denen man nicht einmal Böswilligkeit vorauszusetzen brauchte, die in jedem Kriminalprozesse, der die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich lenkt, wiederkehren. Und alle jene Aussagen rühren von-Leuten her, die —mit Einem Worte sei es gesagt—einfach nicht ernst zu nehmen sind: von dem unglücklichen, befangenen Vater von bedauerlich beengten geistigen Fähigkeiten, von einem alten Männchen, das die Grenze der Verstandesklarheit überschritten, von einem kleinen Burschen, der diese Grenze noch nicht erreicht hat, von Leuten, die dem Schnapse zusprechen und deren Glaubwürdigkeit vom Bürgermeister entweder als fraglich oder geradezu als ausgeschlossen bezeichnet wird. Es ist wüster, dummer Kleinstädterklatsch, wie er im Buche steht, allerdings verhängnißvoll in seinen Folgen. Entstanden ist das Gerede durch den Glauben, daß der Knabe in Buschhoffs Wohnung ermordet sein müsse. Diese wichtigste Voraussetzung ist aber falsch. Ueber allem Zweifel ist es von den ersten wissenschaftlichen Autoritäten festgestellt, daß der Fundort auch der Thatort sein müsse. In der krampfhaft zusammengeballten Hand des Knaben ist Stroh der Scheune gefunden worden. Das Quantum des gestoffenen Blutes, das in der Scheune konstatirt worden ist, ist als vollkommen hinreichend anerkannt worden. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat das ermordete Kind nicht mehr Blut gehabt, als in der Blutlache, auf den blutüberströmten Kleidern und in seinem Körper nachgewiesen worden ist. Das Geschwätz, daß die Leiche des Knaben in einem Sack von Angehörigen der Buschhoffschen Familie aus der Wohnung in die Scheune getragen worden sei, wird durch die Feststellung, daß der Fundort auch der Thatort gewesen sei, an sich schon hinfällig. Nicht die geringste Blutspur hat von dem Fundorte auf die Buschhoffsche Wohnung geführt. An dem Sack, der ja mit Blut getränkt sein mußte, hat man bei sorgfältigster Untersuchung kein Blut entdecken können. Auch nicht das leiseste Jndicium ist vorhanden, das zwischen Buschhoff und dem ermordeten Knaben irgend welchen Zusammenhang darstellt. Freilich das Instrument! Bei einem Metzger ohne Ansehen der Konfesion findet man allerdings ohne besondere Schwierigkeit ein Werkzeug, das wohl geeignet ist, einem lebenden Wesen einen tödtlichen Schnitt beizubringen. Das Geschäft bringt es eben mit sich. Buschhoff hat zum mindestens dreizehn Meffer vorgelegt, die gewiß allesammt mehr oder minder geeignet sind, einem Menschen den Hals abzuschneiden. Nun soll sich gerade das Meffer Nr. 13 vorzugsweise zu einem solchen Schnitt gualifizirt haben. Dieses kindliche Gutachten eines Sachverständigen ist von anderer und wohl noch sachverständigerer Seite gebührlich abgefertigt worden. Buschhoff's Meffer spricht für seine Täterschaft gerade so, wie etwa Feder, Tinte und Papier eines Schriftstellers für die Urheberschaft irgend einer anonymen Verleumdung sprechen würden. Obenein wird nun noch in unzweideutiger Weise festgestellt, daß der Schnitt, der den Kopf des Knaben vom Rumpfe nahezu getrennt hat, nicht einmal ein ritueller Schächterschnitt gewesen ist, daß er im Gegentheil eine unkundige Hand verräth und gegen die bestimmtesten Vorschriften der Schächtersatzungen gröblich verstößt.". Eine grausigere Satire ist kaum zu denken. Der Jude soll's gethan haben, rituell, weil er dem Christenkinde das Blut abzapfen will. Alles Blut aber, welches das arme Opfer des noch unbekannten Verbrechers verloren hat, ist auf die Kleider und auf das Stroh der Scheune geströmt. Die Art der Tödtung schließt die Annahme eines religiös fanatischen Aberglaubens vollkommen aus. Und dennoch soll's der Jude gewesen sein! Nun kommt noch Eins dazu. Das verhängnißvolle Ammenmärchen, daß Juden Christblut haben müssen, knüpft doch immer an eine ganz bestimmte Zeit, an einen besonders feierlichen Anlaß an, an das Passahfest. Nun war aber Paffah im vorigen Jahre am 23. und 24. April und in diesem Jahre am 12. und 13. April. Peter-Paul ist am 29. Juni. Die Beschuldiger Buschhoffs haben demnach annehmen müssen, daß der israelitische Fanatiker neuneinhalb Monate das Blut aufhebt, um es nach ihrer Auffassung rituell zu verwerthen! So blieb auch nicht das Geringste, das zu einer ernsthaften Beschuldigung des unglücklichen Angeklagten geeignet wäre, der selbst um seine Verhaftung nachgesucht hat, der es, obwohl ihm allseitig das beste Leumund;eugniß ausgestellt wird, als gutmüthiger, anständiger Mensch inmitten seiner Mitbürger, denen er nie etwas zu Leide gethan, nicht mehr aushalten konnte — nichts blieb übrig, um die Anklage des Mordes zu rechtfertigen. Unter normalen Verhältnissen hätte die Xantensche Sache so verlaufen muffen: Wenn sich gegen Buschhoff ein Verdacht geregt hätte, so würde die gewissenhafte Untersuchung sofort festzestelli haben, daß an dem unnutzen und verderblichen Gerede kein wahres Wort ist. Man hätte mit oder ohne Erfolg andere Spuren gesucht, und jedenfalls wäre Buschhoff, dessen Schuldlosigkeit sich klar herausgestellt hätte, unerschüttert in der Achtung und Sympathie seiner Mitbürger geblieben, und auf die Verleumder, auch wenn sie unfreiwillige Verleumder waren, hätten sich der Unwille und die Entrüstung der anständigen Leute in Xanten gewälzt. Der Antisemitismus aber hat cs richtig fertig gebracht, daß auf dem flachen Lande und in der Kleinstadt der Volksgeist in einer Weise verderbt und vergiftet worden ist, daß wir uns in die Zeit des wüstesten Mittelalters mit seinen Hexenprozessen zurückversetzt fühlen. Für die Leute, deren Gefühle und Auffassungen von einem Blatte des Kaplans Bresser zugerichtet und gedrillt wurden, genügt es ja schon, daß Buschhoff ein Jude war, um ihn auch zum Mörder zu machen. Und diesen Fall hat ein deutscher Edelmann, der durch das Vertrauen seiner Mitbürger zur höchsten Ehre, zum Vertreter des Volkes berufen worden ist, der also doch sicherlich zu den Gebildeten gerechnet zu werden wünscht, dazu verwerthct, um die Berechtigung der antisemitischen Bewegung, die Gemeingefährlichkeit der Juden, die wir in unserer Mitte dulden,| nachzuweisen. Eine kleinstädtische Klatschbaserei elendester Art, ein Großmaul am Schänktisch, ein stammelnder Greis, ein lallendes Kind, ein Bummler — das sind die „angesehenen Bürger" Xantens, auf deren unanfechtbare Aussage sich Herr v. Wackerbarth berufen hat! Leichtsinn oder Fanatismus — man hat die Wahl, wenn man nach den Motiven zu einem so ungeheuerlichen Mißbrauche der Tribüne suchen will." Wir aber danken dem Allmächtigen, daß Er unser tägliches Gebet: DPn ’Dn erhört hat. Möge Er ferner Seine schützende Hand über uns halten, dann fürchten wir nicht die Rathschläge unserer Widersacher. Zeitungsnachrichten und Correspoudenzeu. Deutschland. Mainz, 15. Juli. (Zum Xantener Mordprozesse.) Der Telegraph hat gestern die Freisprechung des Angeklagten Buschhoff durch den Schwurgerichtshof in Cleve gemeldet, ohne gleichzeitig das Stimmenverhältniß mitzutheilen, mit welchem das