Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 56 (14.7.1892)
- Date
- 1892-07-14
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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1046 da sein Vater gefährlich krank war, ein 2'/»jähriges Pflegekind zu Buschhoff mitgenommen. Er sei mehrfach von Buschhoff weggegangen und wiedergekommen, sodaß es sehr leicht möglich sei, das Kind sei aus dem Hause gelaufen und vielleicht von dem Buschhoff in das Haus geführt worden. Er selbst habe das Kind, da dies mehrfach aus dem Hause gelaufen sei, wieder in das Buschhoff'sche Haus geführt. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Sie haben einmal gesagt, daß Ullenboom Ihnen dies Alles im Flüstertöne erzählt habe? Zeugin: Jawohl. Verth.: Weshalb sprach wlenboom im Flüstertöne? Zeugin: Er sagte, wenn das, was er ihr sage, bekannt werde, dann könne er nicht mehr mit Ruhe über die Straße gehen. Präs.: Es dürfte den Herrn Geschworenen bekannt sein, daß Ullenboom hier erklärt hat, er habe in Folge seines Verkehrs mit den Juden fast alle seine Kundschaft verloren. Präs.: Sagen Sie einmal, Zeugin, kennen Sie den Ullenboom? Zeugin: Jawohl, sehr gut, ich bin mit ihm zusammen aufgewachsen. Präs.: Halten Sie ihn für einen braven Mann? Zeugin: Jawohl. Präs.: Sind Sie der Meinung, daß, wenn er vor Gericht etwas aussagt und beschwört, die Wahrheit sagt? Zeugin: Zweifellos. Präs.: Was halten Sie von seiner Schwester Mathilde? Zeugin: Die ist ebenso brav, wie ihr Bruder. Präs.: Herr Polizei-Sergeant Schlöer, sind Sie der Meinung, daß der ermordete Hegmann mit dem kleinen Pflegekinde von Ullenboom zu verwechslen war? Zeuge: Nein, das Pflegekind war kleiner als Hegmann. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich konstatire, daß Mölders den kleinen Hegmann nicht gekannt hat. Präs.: Frau Beckmann: Kennen Sie den Mölders? Zeugin: Jawohl. Präs.: haben Sie ihn häufig betrunken gesehen? Zeugin: Jawohl, Mölders war z. B. bei der letzten Kirmeß, in Mai ds. I. so betrunken, daß er auf der Straße getanzt hat. Präs.: Mölders sehen Sie sich einmal diese Schürze an, ist das dieselbe Schürze, die der kleine Hermann an hatte? Mölders: Das weiß ich nicht genau. Präsident: Haben Sie das Läppchen noch? Mölders: Nein. Präsident: Sie sotten das Läppchen immer mit sich herumgetragen haben? Mölders: Das ist nicht wahr. Präsident: Seit wann haben Sie das Läppchen nicht mehr? Mölders: Ich habe das Läppchen an dem Tage, an dem ich von dem Herrn Amtsrichter vernommen wurde, weggeworfen. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich bemerke, daß Mölders zum ersten Male am 6. Juli von dem Herrn Amtsrichter vernommen worden ist. Präsident: Haben Sie das Läppchen bei Ihrer ersten Vernehmung vor dem Herrn Amtsrichter fortgeworfen? Mölders: Ob es gerade bei der ersten Vernehmung war, das weiß ich nicht. Der folgende Zeuge ist der Schumacher Beekmann (Goch): Ullenboom habe ihm auf einem Fastnachtsball in Xanten daffelbe erzählt, was die Zeugin, Frau Veekmann hier bekundet hat. Plötzlich habe Ullenboom seine Erzählung abgebrochen mit den Worten: ich will aufhören, denn da drüben sitzt ein Mann, der uns belauscht. Präsident: Kannten Sie den Mann? Zeuge: Ich glaube, es war ein Mann, Namens Schmeltzer. Schuhmacher Lörk (Xanten), der alsdann als Zeuge erscheint, bekundet: Mölders habe ihm einmal das Läppchen von der Schürze des kleinen Hegmann gezeigt. Wann dies war, könne er (Zeuge) nicht sagen, er wisse nur, daß es an einem Tage war, an dem Mölders bei einer Vernehmung vor dem Herrn Amtsrichter gewesen sei. Mölders habe das Läppchen im Portemonnaie getragen. Es erscheint nunmehr als Zeugin Fräulein Hermine Busch hoff. Es ist dies ein hübsches, mittelgroßes, schlankes Mädchen im Alter von 20 Jahren. Dasselbe ist auch längere Zeit wegen Verdachts der Theilnahme an der Mordthat verhaftet gewesen. Als sie den Saal betritt, setzt sich der Angeklagte Buschhoff derartig, daß ihn seine Tochter nicht sofort sehen solle. Während der Vernehmung der Hermine Buschhoff weint der Angeklagte heftig. Die Zeugin erzählt, was ihr Vater und sie am Peter-Paulstage gethan Hab n, was in dem Hause ihres Vaters an diesem Tage geschehen sei, welchen Besuch sie hatten u. s. w. Die Bekundung dieser Zeugin decken sich fast vollständig mit den Angaben ihres Vaters und mit denen der Zeugen Kock, Jranks, Ullenboom, Isaak und des Fräulein Kahn. Sie habe bestimmt am Peter-Paulstage Nachmitmgs zwischen 2—4 Uhr nicht das Haus verlassen; am Vormittage habe sie für 20 Pfg. Schnaps geholt, die Flasche aber nicht unter der Schürze getragen. Die Zeugin bemerkt im Weitern auf Befragen, daß der beschlagnahmte Sack zum Bedecken des Fasses, in dem Fleisch geräuchert wurde, benutzt worden sei. Präs.: Wie erklären Sie sich wohl die Spreureste in dem Sacke? Zeugin: In den Sack wurde im Winter Stroh hineingethan und damit der Keller verstopft. Während der Vernehmung der Hermine Buschhoff trifft an den Präsidenten eine anonyme Depesche folgenden Inhalts ein: „Bitte Köchin Remy in Goch als Zeugin zu laden." Präsident: Das Gericht hält es nicht für erforderlich, die anonyme Depesche zu berücksichtigen. Die Staatsanwälte und Vertheidiger erklären, daß sie keine Anträge zu stellen haben. Der Präsident bemerkt alsdann: Der Gerichtshof erachtet cs für nothwendig, feststellen zu lassen, ob sich an dem Sack Blulspuren vorfinden. Auf Antrag des Staatsanwalts beschließt der Gerichtshof: den Chemiker Dr. Bücking (Crefeld) telegraphisch und außerdem 3 Metzgermeister als Sachverständige zu laden. Es meldet sich alsdann Gutsbesitzer Lensing (Goch), ein Geschworener, der aber in dieser Sache nicht auf der Geschworenenbank sitzt und bekundet: Heute früh stand ich mit noch mehreren anderen Leuten auf dem Bahnhofs-Perron in Goch. Da trat plötzlich ein junger Mann an mich heran und sagte mir: „Weshalb sehen Sie mich so an, weshalb firiren Sie mich? Was wünschen Sie von mir? Ich erwiderte dem jungen Mann: Es ist mir nicht eingefallen, Sie zu firiren, ich habe aber das Recht, jeden Menschen anzusehen. Ich bemerke ausdrücklich, daß ich den jungen Mann nicht firirt habe. Ich und all die anderen Herren sagten: „Der Mann muß verrückt sein", er hatte auch ein solches Aussehen. Später hörte ich, daß dieser Mann Ullenboom sei. Ich bemerke, daß ich nicht gewußt habe, ob Ullenboom Be- oder Entlastungszeuge ist. Präs: Haben Sie mit Ihren Bekannten über diese Verhandlung gesprochen? Zeuge: Allerdings. Oberstaatsanwalt Hamm: Haben Sie dabei den Namen Ullenboom genannt? Zeuge: Jawohl, aber erst später. Verth. Rechts-Anwalt Stapper: Nachdem Sie den Namen Ullenboom genannt, fragte Sie der junge Mann: ob Sie ihn fixiren: Zeuge: Jawohl, aber ich bemerke ausdrücklich, daß ich gesagt habe: „Buschhoff wird jedenfalls freigesprochen werden, denn man kann ihm nichts Nachweisen." Oberstaatsanwalt Hamm; Sie sagten nicht, „Buschhoff ist unschuldig", sondern: „man kann ihm nichts Nachweisen." Zeuge: Jawohl, ich sagte: soweit ich die Sache kenne, wird man dem Buschhoff nichts beweisen können und ihn freisprechen müssen. Es erscheint alsdann als Zeuge Klempner Ullenboom. Präs.: Sind Sie mit diesem Herrn auf dem Bahnhof in Goch heute früh zusammengetroffen? Zeuge: Jawohl. Präs.: Sie sollen zu dem Herrn gesagt haben: weshalb firiren Sie mich, weshalb sehen Sie mich so an? Sie sollen außerdem so aufgeregt gewesen sein, daß die Leute sagten: Sie scheinen verrückt zu sein. Ullenboom: Ich war allerdings heute Morgen etwas aufgeregt, denn ich habe schon seit mehreren Nächten nicht mehr geschlafen, da meine Mutter gefährlich krank ist. Ich war nur ärgerlich, daß der Herr mich fortwährend ansah. Präs.: Das finde ich eigenthümlich. Mich kann meinetwegen Jemand stundenlang ansehen, dann habe ich noch nichts dagegen. Verth. Rechtsanwalt Stapper: Hat der Herr mit Ihnen über den Prozeß gesprochen? Zeuge: Jawohl, er fragte mich, was ich auszu-