Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 56 (14.7.1892)
- Date
- 1892-07-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1033 Krankheit die Hauptverhandlung gegen ihn hätte verschoben werden müssen und sich nicht in der Zwischenzeit die dringendsten Verdachtmomente gegen den Bürgermeister herausgestellt hätten. Es liegen 15 verschiedene Anklagepunkte gegen ihn vor. Im Ganzen sind 47 Zeugen geladen, Müller, der schon im Jahre 1886, infolge der straffälligen Beseitigung von Fahrnissen seines verstorbenen Vaters, sich genöthigt sah, die überschuldete Erbschaft desselben anzutreten, wußte sich aus seiner finanziellen Kalamität nicht anders herauszuhelfen, als daß er sich im Jahre 1888 in Rheinweiler, wo er als Wirth großen Einfluß besaß, zum Bürgermeister wählen ließ. Er wurde mit 2/3 Majorität gewählt. Trotzdem er bereits vorbestraft und überaus verschuldet war und trotz der Wahlanfechtung wurde er als Bürgermeister bestätigt. Seine neue Stellung benutzte er sofort zur Verbesserung seiner pekuniären Lage. Schon im April 1890 unterschlug er 100 M. zum Nachtheil der Gemeinde vermittels Fälschung einer Quittung. Im nächsten Jahre änderte er eine Vürgschaftsurkunde von Mk. 200 in Mk. 1200 um und beging zugleich einen Betrug zum Nachthetl der beiden Bürgen. Um dieselbe Zeit fälschte er 7 Wechsel im Gesammtbetrag von ca. Mk. 3000. Ferner machte er sich eingestandenermaßen des Betrugs und der Fälschung zum Nachtheil der Svarkasse und des Kreditvereins Müllheim schuldig, indem er sich der Verwaltungs-Verrechnung derselben als gesinnungstüchtiger Antisemit aufspielte und sich in seiner Eigenschaft als Bürgermeister durch gefälschte Verlagscheine und Grundbuchauszüge ein Darlehen von ca. Mk. 6500 zu erschwindeln wußte. Der Gemeinderath von Rheinweiler unterschrieb die gefälschten Dokumente anstandslos. Erst der nächste Fall gab in seinen Folgen Veranlassung zur Auf deckung des verbrecherischen Treibens. Der Bürgermeister schuldete dem Handelsmann Max Josef Mayer von Müllheim ca. Mk. 6618. Mayer, der den schlechten Vermögensstand des Müller kannte, versuchte zu seinem Geld zu kommen und versprach ihm Mark 1000 nachzulassen, wenn er Alles bis zu einem gewissen Termin bezahlte. Der Bürgermeister war in Folge dessen bestrebt, sich des ihm schon längst lästigen Gläubigers zu entledigen. Er bezahlte ihm am 18. Februar 1891 Mk. 500 gegen Quittung, fälschte diese auf Mk. 5000, indem er durch Durchpausen eine neue Quittung herstellte, die der echten so täuschend ähnlich war, daß der Gläubiger sie selbst anerkennen mußte und nur behauptete, sie sei gefälscht. Müller machte nun die falsche Quittung geltend, reklamirte gleichzeitig den bedungenen Nachlaß von Mk. 1000 und deponirte den hiernach noch verbleibenden Restbetrag einem Notar. Der Gläubiger, im Bewußtsein seines Rechts, strengte hierauf eine Feststellungsklage gegen Müller an, mit welcher er jedoch vom Großh. Landgericht abgewiesen wurde. Hieraus entwickelte sich ein Strafprozeß gegen den Gläubiger wegen falscher Anschuldigung, Betrugsversuchs und Verleitung zum Meineid. Letzteres Verfahren wurde eingestellt, während wegen der beiden anderen Anschuldigungen das Hauptversahren vor der Strafkammer bereits eröffnet wurde. Der Staatsanwalt stand vor dem Dilemma, daß entweder der Mayer oder der Bürgermeister ein Verbrecher sei und entschied sich für das Erftere. — Die Unschuld Mayer's, der durch das ihm widerfahrene Unrecht infolge der Aufregung schwer erkrankte, erwies sich in der Zwischenzeit erst durch das scharfsinnige Gutachten des Schriftexperten Hentze in Leipzig Vorher trat wieder einmal so recht die ganze Zweifelhaftigkeit des Schriftvergleichungsverfahrens zu Tage indem der hiesige Schreibverständige mit aller Bestimmtheit die gefälschte Quittung und einen gefälschten Brief des Bürgermeisters, wonach Mayer ihn zum Meineid verleitet haben sollte, anstandlos für echt erklärte. Allerdings hat er aber schließlich doch Herrn Hentze in Leipzig als Sachverständigen vorgeschlagen. Bei der heutigen Verhandlung trat besonders zu Tage, mit welcher Tücke und Heuchelei sich der Bürgermeister als Märtyrer seiner antisemitischen Gesinnung und der Gerechtigkeit gerirte, und welche geradezu verblüffende Glaubwürdigkeit er bei allen Behörden besaß. 8. Juli. In der heutigen Sitzung kam die Anklage gegen Müller, seinen Bruder und zwei frühere Bedienstete zum Meineid verleitet zu haben, zur Verhandlung. Ersteres leugnete er, letzteres gab er zu. Gegen die Mitschuldigen wird wegen Meineids gleichzeitig verhandelt. Man kann sich des Mitleids nicht erwehren, wenn man sieht, wie der saubere Herr Bürgermeister dieselben, ein junges Mädchen und einen Burschen von ca. 20 Jahren in's Unglück brachte, blos um sich einen Vermögensvorthetl zum Nachtheil des „Juden" zu verschaffen. Müller steht ferner unter der Anklage, das von ihm verpachtete Wirthshaus „Zum Sternen" in Brand gesteckt zu haben, um sich durch den übermäßig hohen Versicherungsbetrag aufzuhelfen. Er leugnet zwar noch immer, doch ist die Kette der Judicien eine so lückenlose, daß ihm dies schwerlich etwas helfen wird. Wir haben noch nachzutragen, daß ein Handelsmann wegen Urkundenfälschung s. Z. zu 1 Jahr 7 Monaten Zuchthaus verurtheilt wurde, die nun beinahe verbüßt sind. Müller war damals der Hauptbelastungszeuge: Er will von dem antisemitischen Verein in Todtnau mit Geld unterstützt worden sein, ebenso vom Vorstand des antisemitischen Vereins in Müllheim.