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Der Israelit · 1892-07-14 · Heft 56 (14.7.1892) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 56 (14.7.1892)
Date
1892-07-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1032 von 13—14 Jahren gibt, die den ganzen Talmud auswendig können. Sie hätten alsdann einen solchen Antisemiten dem Gericht in Cleve zur Verfügung stellen können und wir sind überzeugt, daß man eine derartige Autorität gerne angenommen hätte. Daß es nicht geschehen, ist nur ein Beweis mehr dafür, daß man in diesen Kreisen sich nur wohl fühlt, wenn man ohne Urtheil, ohne Sachkenntniß, ohne ernstes Forschen tüchtig schimpfen und geifern kann. Sie sind wie die Hunde, die am Chausseehaus stehen und jedes vorübergehende Fuhrwerk, jeden vorbeisprengenden Reiter so lange anbellen, bis er aus ihrem Gesichtskreise entschwunden ist. Berlin. Der Verlauf des Prozesses Buschhoff in Cleve bringt die Antisemiten schier aus dem Häuschen. Das Organ des ehemaligen Hofpredtgers, welcher immer gegen die liberale Presse losdonnerte, die alle Autorität im Staate untergrabe — das „Volk" bringt einen fulminanten Leitartikel über diesen Prozeß unter der Ueberschrift „Sonderbare Dinge". In diesem Artikel werden scharf mitgenommen der Staatsanwalt, der Oberstaatsanwalt und auch der Vorsitzende des Gerichtshofes. „Eine sonderbare Rolle spielen die medizinischen Herren Sachverständigen", heißt es weiter. Auch Professor Nöldeke aus Bonn wird angegriffen, weil er von Rttualmorden nichts wissen will. „Wäre es nicht Sache der Anklagcbehörde gewesen" — so schreibt das Stöckerblatt — „dem gegenüber einen Sachverständigen zu stellen, der die Frage des Blutmordes von einem anderen Standpunkte aus beleuchtete?" Diese Frage beantwortet das Antisemitenorgan, welches von einem „Vertreter der christlichen Liebe" inspirirt wird, gleich selbst, wie folgt: „Aber in diesem sonderbaren Prozesse scheint es nur Vertheidiger zu geben. Ihrer drei hat die Judenschaft für den angeblich armen Buschhoff gestellt. Neben diesen scheinen auch die Staatsanwaltschaft, der Landgerichtsdirector und die Sachverständigen sorgfältig bedacht zu sein, die für den Angeklagten günstigen Momente in den Vordergrund zu stellen. Scheinen, sagen wir ausdrücklich. Selbstverständlich thun alle jene Herren ihre Pflicht und Schuldigkeit nach bestem Wissen und Gewissen. Aber auf den juristisch ungebildeten Laien macht es den Eindruck, als ob keiner von ihnen auch nur an die Möglichkeit eines jüdischen Blutmordes glaube. Das sollte nicht sein. Die Frage des Blutmordes ist immerhin mindestens eine offene." So schreibt das „Volk", dessen demagogische verhetzende Thätigkeit von konservativer Seite jüngst in das rechte Licht gestellt wurde, nachdem der Vorsitzende auf versteckte Angriffe hin dargelegt hatte, daß ohne Vorurtheile und Voreingenommenheit nur die Wahrheit erkundet werden solle. Auch die „Kreuzzeitung" und die „Staatsbürgerzeitung" äußern ihren Unwillen, nachdem sich gezeigt hat, daß der Gerichtshof nicht von Wackerbarthschen Theorien ausgeht, sondern so ernst verfährt, wie es dem Gegenstände angemessen ist. Allem aber setzt das Leipziger Antisemitenblatt die Krone auf. Eine „Judizkomödie" nennt die „Neue Deutsche Ztg." den Prozeß Buschhoff. Weshalb, wird der geneigte Leser, der die antisemitische Methode kennt, vielleicht errathen. Wenn irgend etwas schief geht — wie es in diesem Falle mit den famosen Anklagen wegen Ritualmord geschieht — so sind selbstverständlich Juden und Judengenossen, wirkliche Juden oder verjudete Christen daran schuld. Im Prozeß Buschhoff sind Richter, Staatsanwalt, Sachverständige, — selbstverständlich Juden! Staatsanwalt Baumgardt, der das Verbrechen begangen hat, die Geschworenen darauf aufmerksam zu machen, daß der Alibibeweis Buschhoffs durch die Zeugen bestätigt ist, hat ein „auffallend jüdisches Gesicht". Die Vertheidiger sind von der Alliance israelite bestellt. Einer derselben, Rechtsanwalt Fleischhauer, ist „unflemein rabbinerhaft dreinschauend". Die Sachverständigen sind „lauter jüdische und halbjüdische Professoren", die den „gewiß Buschhofffreundlichen Physikus Dr. Bauer" als Ignoranten an die Wand nageln, weil er nicht sofort Alles widerruft, was den Angeklagten belastet. (Vergl. auch Art. Mainz. Red.) Freiburg, 7. Juli. (Schwurgericht.) Heute nahm die Verhandlung gegen den früheren Bürgermeister von Rheinweiler (bei Müllheim i. B.), Frz. Jos. Müller, wegen Betrugs, Unterschlagung, Fälschung, Brandstiftung, Meineids bezw. Anstiftung hierzu rc. ihren Anfang. Mit ihm sind noch sein Bruder und zwei seiner früheren Bediensteten angeklagt. Den Vorsitz der mindestens drei Tage dauernden Verhandlung führt Herr Oberlandgerichtsrath Kern. Die Anklage ist in Händen des Herrn Staatsanwalts Geiler, den eine seltsame Ironie des Schicksals zwingt, denselben Müller, den er s. Z. als klassischen, einwandfreien Zeugen und Ehrenmann bezeichnet hat, heute anzuklagen. Der Fall ist auch für weitere Kreise um so interessanter, als der Hauptangeklagte notorisch ein Führer der Antisemiten und intimer Freund des Hetzapostels Pfarrers Specht von Zell i. W. ist. Müller war die Veranlassung, daß ein jüdischer Handelsmann von Müllheim — Max Josef Mayer — der, mag auch sein Vorleben nicht ganz einwandfrei sein, in diesem Falle vollständig unschuldig war, wegen Betrugsversuch, falscher Anschuldigung und Verleitung zum Meineid in Untersuchung kam und zweifelslohne heute im Zuchthaus säße, wenn nicht durch seine

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