Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 55 (11.7.1892)
- Date
- 1892-07-11
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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1025 die Gedanken desselben von Küppers. Zeuge wollte durch diese Gutachten nur den Nachweis führen, das in seinen Kreisen nach besten Wissen über diese Angelegenheit die Wahrheit gesprochen werde. Er habe auch überall abgemahnt, von Exceffen abzustehen, weshalb man ihm schon gesagt habe, er sei der Judenkaplan. Die weitere Frage des Rechtsanwalts Fleischhauer, ob diese Gutachten nicht den Zweck halten, die Behauptung des Justizministers in der Abgeordentenhaus- Debatte, daß nach Ermittelung der Sachverständigen ein Schächterschnitt nicht vorliege, zu widerlegen, beantwortet Zeuge, daß die Veranlassung zu diesem Gutachten, wie schon gesagt, ein Angriff auf seine Person gewesen sei, ohne welchen er die Sache nicht veröffentlicht hätte. Nachdem Rechtsanwalt Fleischhauer noch festgestelt, daß in dem „Clever Kreisblatte" nichts vom Schächterschnitte stand, wird diese Debatte auf Anrag des Herrn Oberstaatsanwalts Hamm, welcher bemerkt, daß Breffer bloß zudem Zwecke vorgeladen wurde, um zu sehen, ob die Aussagen Junkermanits zuverlässig seien, abgebrochen. Sigmund Jsaac, über die Angabe des Mallmann befragt, erklärt: Ich bin in dem fraglichen Garten von Küppers an diesem Tage nicht gewesen, den ich überhaupt seit Jahren nicht besucht habe. Ich war ja, wie schon gesagt, von 2 bis 4 Uhr bei Buschhoff in dessen Haus und Zimmer. Alle Angaben, die Mallmann hier gemacht, muß ich entschieden in Abrede stellen, soweit sie mich betreffen. Vorstehende Aussagen wurden den beiden Zeugen langsam und deutlich vorgelesen. Der Vorsitzende erinnerte sodann beide eindringlich an die Heiligkeit des Eides, der Erste Staatsanwalt hält dem Zeugen Mallmann besonders vor, daß die Frau Winthuis bei ihrer Vernehmung vor dem Amtsrichter, welche eidlich erfolgte, nicht von einem Juden, sondern von einem Jungen gesprochen habe. Beide Zeugen erklären auf mehrmalige Fragen des Vorsitzenden, daß sie an ihrer Aussage festhalten. Es wird noch registrirt, daß Mallmann sehr rasch spricht. Der Erste Staatsanwalt läßt sodann Mallmann befragen, ob es nicht möglich ist, daß der Morgen des 29. Juni mit dem Nachmittage verwechselt wurde. Mallmann erwiedert: Ich bin meiner Sache ganz sicher." Es wird sodann folgender Zusatz zum Protokoll gemacht: „Mallmann wird aufmerksam gemacht, daß Hermine Buschhoss, wie durch Zeugenaussagen feststeht, am 29. Juni v. I.. Vormittags nach 10 Uhr bei Küppers eine Flasche Branntwein geholt, und unter der Schürze verdeckt nach Hause zurückgebracht habe. Sie sei beide Male über den Portweg gegangen. Er wurde befragt, ob es nun nicht möglich sei, daß er den Vormittag mit dem Nachmittag verwechsele, und das, was am Vormittag geschehen, irrthümlicher Weise auf den Nachmittag übertrage. Mallmann entgegnete: Ich bin meiner Sache sicher und halte meine Aussage aufrecht. Ter Weg uach der Scheuer und der Weg nach dem Küppers'schen Hause ist nicht zu verwechseln, beide haben verschiedene Richtungen. Der Präsident fordert die Zeugen Isaak und Mallmann wiederholt auf ehe sie das Protokoll unterschreiben, sich genau zu überlegen, ob Alles mit der Wahrheit genau übereinstimme, da der Herr Staatsanwalt zweifellos bezüglich dieser Aussagen weitere Schritte thun werde. Es sei jetzt noch Zeit, Aenderungen vorzunehmen. Isaak erklärt, daß er bei seiner Aussage beharre. Mallmann berichtigt noch einige unwesentliche Stellen in dem Protokoll, hält aber im Allgemeinen ebenfalls seine Aussagen aufrecht. Beide Zeugen unterschreiben alsdann das Protokoll. Auf Antrag des Staatsanwalts beschließt der Gerichtshof: Frau Winthius, Fräulein Huiskens, den Carl Alst, Fräulein Marie Küppers und Fräulein Lina Bräuer als Zeugen zu laden. 9. Juli, 12.41 N. Als ueuer Belastungsgegenstand wurde ein bei Buschhoss Vorgefundener Sack vorgezeigt, dessen Innenseite zeigte, daß er Kaffe enthalten habe. Außen sind braune Fleckeu. Der Angeklagte sagt darüber aus, der Sack habe zum Ueberdecken der Räucherkeffel gedient. Die Flecken rührten möglicherweise davon her, das das Fleisch noch blutig gewesen sei. Die Hermine Buschhoff wurde vernommen. Sie weinte, als sie den Vater wiedersah. Die Vormittags vernommenen Zeugen bestätigen die Aussagen der früheren Zeugen. (Nach m ittags-Sitzung.) Gegen 4'/, Nachmittags eröffnet der Präsident, Landesgerichts-Direktor Kluth die Sitzung mit folgenden Worten: Ehe wir in die Verhandlung eintreten, habe ich zu bemerken, daß ich, wie immer, wenn ich nach Hause komme, so auch heute Mittag einen ganzen Stoß von Briefen vorgefunden habe, so schreibt mir unter Anderem eine „Frau aus dem Volke" aus Köln einen drei Seiten langen Brief, in dem mir allerlei Ratschläge bezüglich der Prozeßverhandlung gegeben werden. Dieser Brief veranlaßt mich aber nicht, von den anonymen Briefen Mittheilung zu machen. Allein in einem andern anonymen Sreiben wird gesagt: Man möge doch etwas schneller verhandeln und den Buschhoff nicht so liebevoll behandeln. Wenn ein Vorwurf gegen die Leitung der Verhandlung erhoben wird, so trifft derselbe zunächst den Vorsitzenden, ich habe deßhalb einige Worte zu bemerken, die an alle im Saale Anwesenden, auch an das Publikum gerichtet sind. Ich bemerke nun, daß ich, so lange ich die Ehre habe, Vorsitzender zu sein, jeden Angeklagten genau ebenso behandelt habe, wie den Buschhoff. Es dürfte mir dies von allen, die mich kennen, bestätigt werden. Ich sehe eben in jedem Angeklagten den Menschen, der Anspruch darauf hat, als Mensch behandelt zu werden. Ich fühle mich nicht veranlaßt, dem Buschhoff gegenüber eine Ausnahme zu machen. Was das Verlangen anlangt, schneller zu verhandeln, so mag es ja sein, daß ein eingehendes langsames Verhandeln die Neugierde nicht befriedigt. Allein wir sind nicht dazu da, um die Neugierde zu befriedigen, sondern es ist unsere Aufgabe, zumal in einer so hochwichtigen Sache wie der vorliegenden, durch eingehendste sorgfältige Verhandlung die Wahrheit zu ermitteln zu suchen. Wir können nach dem Grundsatz, der in Lessings Nathan zum Ausdruck gelangt: „Thut nichts, der Jude wird verbrannt", nicht verfahren. Ich wiederhole also, wir werden streng sachlich und so sorgfältig verhandeln, wie es unser aller Psticht ist, das ist mein erstes und letztes Wort in dieser Beziehung. (Lautes Bravo im Zuhörraum). Präs.: Ich muß dem Publikum bemerken, daß Beifafls- oder Mißfallsbezeugungen im Gerichtssaale nicht gestattet sind. Geschworener Graf v. Los : Im Namen der Geschworenen bemerke ich, daß auch die Geschworenen es als ihre Aufgabe betrachten, daß die Sache in eingehendster und sorgfältigster Weise verhandelt wird, es kommt uns daher auch nicht darauf an, event. einen Tag länger zu verhandeln. Ein anderer Geschworener wünscht zu wissen, ob die Miltheilung der Herrn Rechts-Anwalts Fleischhau er, ob Herr Dr. Steiner sich dem Gutachten des Medizinal-EollegiumS angeschloffen habe, amtlich festgestellt sei? Präs.: Amtlich ist dies nicht festgestellt. Verth. Rechtsanwalt Fl ei sch au er: Ich stelle anheim, Herrn Dr. Steiner und Herrn Geh. Regierungs- und Medizinalrath Dr. Kirchgässer und Professor Dr. Köster noch einmal vorzuladen, ich meinerseits werde den Mühlenbesitzer Steuwele aus Straelen vorladen. Der Gerichtshof beschließt: den Geh. Regierungs- und Medizinalrath Dr. Kirchgässer, Prof. Dr. Köster und den Dr. Steiner nochmals vorzuladen. Es wird alsdann Drechsler Knippenberger in den Saal gerufen. Aus den Antworten, die dieser Zeuge dem Präsidenten gibt, ist zu entnehmen, daß der Mann nicht bei vollem Verstände ist. Geh. Medizinalrath Dr. Pell mann begutachtet, daß die Geisteskankheit bei Knippenberger schon be-