Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 55 (11.7.1892)
- Date
- 1892-07-11
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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1024 fahrt hezw. nach der Rückfahrt von dem Zuge 9 Uhr 7 Min. Hermine Buschhoff auf dem Küppcrs'schen Thorwege gesehen habe. Sie trug, wie ich bereits früher ausführlich erzählt habe, anscheinend etwas vor sich her- Sie kehrte mir den Rucken zu, so daß ich sie nicht von vorne sah, also auch nicht angeben kann, was sie vor sich her getragen hat. Ich bin durchaus nicht zweifelhaft, daß die betreffende Person die Hermine Buschhoff, welche ich gut kenne, und nicht eine andere Person war. Sie ging in der Richtung auf die Küppers'sche Scheuer zu, ob sie in dieselbe hineinging, vermag ich nicht zu sagen, da der Eingang zur Scheuer mir von meinem Standpunkre aus — Hinterfenster meines Oberstockes — durch ein schräges Dach und eine Mauer verdeckt war. Mallmann fügt Folgendes hinzu: Den letzten Sonntag vor 8 Tagen, den 26. Juni d. I., war ich auf dem Portwege. Die Marie Hüsgens erzählte mir in Gegenwart des 18 Jahre alten Carl Aalls, sie habe sich gewundert, daß Frau Winthius zu der gegenwärtigen Verhandlung keine Vorladung bekommen hätte, obgleich sie doch Wichtiges gesehen habe. Es sei nämlich am 29. Juni v. I- Nachmittags ungefähr bis halb 3 Uhr oder etwas nach halb 3 Uhr ein Jude im Garten von Küppers auf und abgegangen und Hobe einmal mit der Hand gewinkt. Wem, sagte sie nicht. Unter dem Juden verstand ich den Sigmund Jsaac, weil die Marie Küppers mir später erzählte, sie hätte den Sigmund Jsaac gefragt, was er in ihrem Garten an diesem Tage zu thun gehabt habe. Jsaac habe geantwortet, er habe den Tabak besehen. Ich, so fuhr Mallmann fort, ging mit Aalls zu dessen Haus — er wohnt in gleichem Hause wie Winthius — in die Wohnung der Winthius. Aalls wiederholte seine vollständigen Angaben- Die Winthius sagte hierauf, sie habe im Garten den Juden gesehen und gedacht, was thut der Jude dort? Sie sei etwas näher zum Fenster gegangen, um zu sehen, wann er aus dem Garten herauskäme, sie habe Acht gegeben, habe ihn aber nicht herauskommen sehen. Die Winthius fügte noch hinzu: Wenn ich vor Gericht komme, sage ich so und sage die Wahrheit. Auf die Mittheilung der Winthius erwiderte ich: So, das ist ja schön, dann begreife ich nicht, daß Sie keine Vorladung erhalten haben. Der Franziskaner-Pater van de Sandt sah Buschoff am 29. Juni zwischen 10 und halb 11 Uhr am Fenster seines Wohnhauses stehen. Auffallendes bemerkte er nicht; Selma Roelen hörte am 29. Juni gegen 6 Uhr Abends, Buschhoff äußern, das Kind wird gestürzt sein. Am Tage, als der Erste Staatsanwalt in Lanten war, und auch Buschhoff verhörte, will Zeugin Buschhoff zu seinem Sohne, welcher seinem Vater etwas ins Ohr flüsterte, sagen gehört haben: „Ach was, wenn sie keinen Beweis haben, können sie uns nichts machen." Der Angeklagte bestreitet dies und behauptet nach seiner Vernehmung mit dem Ersten Staatsanwalte bis zur Kirchstraße gegangen zu sein; Peter Bucksteegen schildert den Besuch Buschhoff's in seinem Hause, wo der Angeklagte auf die zweimalige Frage nach dem Morde keine Antwort gab, ähnlich wie seine Schwiegertochter. — Johann Riesemann gibt an, daß Buschoff ihm am 30. Juni gesagt habe, es wird schwer sein den Thäter zu finden. Der Angeklagte sei ziemlich erregt gewesen. Synagogen-Vorsteher Adolf Oster sagt aus, er habe in kanten ein Cigarrengeschäft. Mehrere Wochen nach dem Morde sei Wesendrup in seinem Laden gewesen. Es sei zur Sprache gekommen, daß man den Buschoff des Mordes bezichtigte. Da habe Wesendrup gesagt: Buschoff ist es nicht gewesen, der ist viel zu feige dazu. Später sagte mir einmal Wesendrup: Sie müssen mit Ullenboom dasselbe machen, was Sie an Ihrem Versöhnungsfeste machen. Präs.: Was wollte Wesendrup damit sagen? Zeuge: Das weiß ich nicht. Staatsanwalt: Welchem Stande gehört Buschoff in Ihrer Religionsgemeinschaft an? Zeuge: Buschoff gehört dem Priesterstamme an. Staatsanwalt: Ist Buschoff in Folge dessen Beschränkungen unterworfen? Jawohl. Priester (Kohanim) heißt das auf hebräisch, dürfen in kein Haus gehen, wo ein Todter liegt, außer zu Blutsverwandten und Frau. Der Zeuge bekundet im Weiteren, daß ihm von einem Mann, Namens Portmann erzählt worden sei, Mölders sei am Abende des Tages, an dem er vom Amtsrichter vernommen worden, so betrunken gewesen, daß man ihn habe nach Hause führen müssen. Frau Bernhard Sackers hat Mölders nie betrunken gesehen, hat aber gehört, daß er mit Wesendrup verkehrt habe; Jakob Loebchen gibt an, daß er auf einer Eisenbahnfahrt Wesendrup gesagt habe, Buschhoff habe das Kind sicherlich nicht ermordet, einer allein thut so etwas nicht, so ein Kind nehme man, kaufe ihm etwas, dann hilft ein anderer mit; er, Wesendrup, habe im Leben so viele kaput gemacht, im Feldzuge. Steinhauer Jakob Koch bestätigt über seine Anwesenheit im Buschhoff'schen Hause vollständig die Angaben des Angeklagten und der früheren Zeugen, desgleichen auch Brandts. Zum Schluffe der Sitzung verkündet der Vorsitzende, daß der Gerichtshof beschlossen habe, Wesendrup nachträglich zu vereidigen, was denn auch geschieht. Fünfter Verhandlungstag. Vormittags-Sitzung. Jemehr sich die Verhandlungen ihrem Ende nähern, desto reicher an Ueberraschungen werden dieselben. Als erster Zeuge wird Herr Kaplan Robert Bress er, Mitarbeiter des „Xantener Boten", der, wie er sagt, großen Einfluß auf das Blatt hat, vernommen. Derselbe hat sich zu äußern, ob ein in diesem Blatte enthaltenes Gutachten über die Art der Schnittwunde am Halse des ermordeten Kindes von Junkermann herrühre. Dieses Gutachten lautete folgendermaßen: Ich bezeuge hiermit, daß ich mir von mehreren Augenzeugen den Schnitt habe genau beschreiben lassen. Nach dieser Beschreibung muß ich als Fachmann erklären, daß dieser Schnitt dem Schächterschnitte ähnlich ist. Heinrich Junkermann." Kaplan Bresser äußerte sich zu der Entstehung dieses Gutachtens dahin, daß bereits in einer früheren Nummer des Blattes angeführt war, daß Junkermann als Augenzeuge über den Schächtschnitt Auskunft geben könnte. Auf einen deßhalb vom „Clever Kreisblatt" gebrachten, gegen ihn gerichteten Angriff, begab sich Zeuge zu Ju»kermann und fragte ihn, was er von der Sache halte. Dieser erwiderte, er sei nicht Augenzeuge gewesen, er habe sich jedoch von verschiedenen Perionen den Schnitt an der Leiche des Kindes beschreiben lassen und nach dieser Beschreibung müsse er sagen, daß der Schnitt dem Schächterschnitte ähnlich sei. Zeuge habe dem Junkermann dann fragliches Gutachten entworfen, ihm den Entwurf mit der Frage vorgelegt, od er das festhalte, und auf die bejahende Antwort ihm das Manuskript gegeben, damit er es abschreibe, welche Abschrift der Redaktion übergeben wurde. Junkermann muß zugeben, daß diese Aussage richtig sei. Auf die Frage des Rechtsanwalts Fleischauer, ob Zeuge den Charakter und die Thätigkeit Junkermans in dieser Sache gekannt habe, erwiderte Kaplan Bresser, daß er wenig mit Junkermann verkehrt habe, aber, da derselbe in der Untersuchungssache großen Antheil zeigte und dem Kriminal-Kommissar Wolf gegenüber sich über den Schnitt geäßert habe, habe er, Zeuge, geglaubt, daß Junkermann den Schnitt gesehen habe, und ihn deshalb gefragt, ob er Augenzeuge geweisen sei, was dieser verneinte. Auf die Frage des Rechtsanwalts Fleischhauer, ob Kaplan Bresser nicht auch Küppers ein Gutachten verfaßt habe, welches sich über die Aehnlichkeit der Schnittwunde mit dem sogen. Schächterschnitte äußerte, entgegnet der Zeuge, daß jedenfalls der Entwurf von ihm festgestellt sei, jedoch seien