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Der Israelit · 1892-07-11 · Heft 55 (11.7.1892) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 55 (11.7.1892)
Date
1892-07-11
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1022 Thür am Dienstag früh 8 Uhr nicht vernagelt war. Präsident: Haben Sie nun im Schlachthause etwas Auffallendes bemerkt? Zeuge: Mein Hammer war beschmutzt und me-ne Sachen waren in Unordnnng. Präsident: War die Beschädigung des Grabsteines bedeutend? Zeuge: Nein, die war ganz unbedeutend. Präsident: Hat Buschhoff den auf dem Hofe spielenden Kindern einmal gedroht, sie kämen in den Thurm, wenn sie die Grabsteine beschädigten? Zeuge: Das geschah meh'fach. Präsident: Bufchhoff, was sagen Sie zu der Behauptung des Zeugen, daß das Schlachthaus am Dienstag Vormittag gegen 8 Uhr geöffnet war? Buschhoff: Darüber kann ich nichts sagen; am Dienstag früh gegen 51/2 Uhr war das Schlachthaus jedenfalls noch ver^ nagelt. Präsident: Sie haben das Schlachthaus am Freitag Abend vernageln laffen, damit Wesendrup daffelbe nicht mehr betreten konnte? Buschhoff: Jawohl. Präsident: Wer hat die Vernagelung vorgenommen? Buschhoff: Ullenboom. Buschhoff bemerkt im Weiteren: Es sei unwahr, daß Wesendrup Sonntag Mittags bei ihm gewesen sei, Sonntag Mittags finde überhaupt in der Synagoge kein Gottesdienst statt. Präsident: Wesendrup, wie viel Kinder haben Sie? Zeuge: Fünf. Präsident: Wo sind die Kinder? Zeuge: Ein Knabe ist bei mir, einer bei meinem Schwager und drei im Waisenhause. Präsident: Wie kommt es, daß drei Kinder im Waisenhause sind? Sie sind doch ein kräftiger, junger Mann, der im Stande wäre, für seine Kinder selbst zu sorgen? Zeuge: Der Herr Bürgermeister hat die Unterbringung der Kinder in das Waisenhaus verfügt. Bürgermeister Schleß bekundet auf Befragen, daß er genöthigt gewesen sei, die Kinder des Wesendrup ins Waisenhaus schaffen zu laffen, da dieser sich um seine Kinder in keiner Weise bekümmert habe. Präsident: Wesendrup, Sie sollen mit Ihrer verstorbenen Frau in großem Unfrieden gelebt haben? Zeuge: Das ist nicht wahr. Präsident: Sie sollen Ihre verstorbene Frau mehrfach auch mißhandelt, und diese Mißhandlung selbst vorgenommen haben, als dieselbe in Folge einer Entbindung schwer erkrankt darniederlag? Zeuge: Ich habe das bereits in den Zeitungen gelesen, ich bestreite das aber. Präsident: Haben Sie Ihre Frau mißhandelt? Zeuge: Nein. Oberstaatsanwalt Hamm: Wußten Sie an dem Tage, als Ihr Sohn Ihnen das Vorkommniß erzählte, daß Mölders bekundet hat: der ermordete Knabe sei in das Buschhoff'sche Haus gezogen worden? Zeuge: (zögernd): Jawohl. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Haben Sie oder Ihre Frau dem Stephan gesagt: Buschhoff liege bereits in Ketten geschlossen im Thurm? Zeuge: Jawohl. Präs: Weshalb haben Sie dies dem Jungen gesagt? Zeuge: Weil der Junge nicht zum Herrn Amtsrichter kommen wollte; er sagte. er fürchte sich vor Buschhoff. Präs.: Haben Sie den Jungen gefragt: weshalb er seine Wahrnehmung erst acht Tage später erzählt hat? Zeuge: Jawohl, der Junge begann bei dieser Frage zu weinen und war zu weiterem Sprechen nicht mehr zu bewegen. Präs. : Ter Junge soll bei dem Herrn Amtsrichter, obwohl er ihn auf den Arm genommen, platt mit ihm gesprochen haben rc., nicht zum Sprechen bewegen gewesen zu sein. Zeuge: Das ist mir nicht bekannt. Verth. Rechts-Anwalt Fleischhauer: Am 3. Dez. v. I. wurden Sie vom hiesigen Land-Gericht wegen Mißhandlung von Judenkindern verurtheilt. Als nun Ihr Sohn Stephan vor dem Herrn Landgerichtsrath Brixius erscheinen sollte, sollen Sie zu dem Herrn Polizei-Serganten Schlöer gesagt haben: Ich lasse den Jungen nicht hingehen, die Mörder kommen ja doch frei und unsereiner wird bestraft, haben Sie eine solche Aeußerung gethan? Zeuge: Das habe ich allerdings gesagt; ich war an diesem Tage ungemein aufgeregt. Fräulein Riesenkamp, die hierauf als Zeugin erscheint, bekundet: Sie sei am Peter-Paulstage Abends gegen 7 Uhr zu Buschhoff gekommen, dieser selbst sei nicht zu Hause gewesen. Sie habe die Frau Buschhoff wegen des Mordes gefragt. Letztere habe ihr geantwortet: der Junge habe einen Sonnenstich bekommen und sei von einem Scheerenschleiser in die Scheune gebracht worden. Präs.: Ich will Ihnen bemerken, Zeugin, daß Frau Buschhoff diese Aueßeruug mit vollster Entschiedenheit als unwahr bezeichnet. Zeugin : Das hat Frau Buschhoff gesagt, ich erinnere mich der Worte ganz genau. Präs.: Nun sind Sie sehr bald daraus dem Buschhoff begegnrt? Zeugin: Jawohl, ich ging in die Kirchstraße und unterhielt mich dort mit Frau Kernder über den Mord: Ich sagte dieser: Es ist doch furchtbar, daß dem kleinen Joanchen der Hals abgeschnitten worden ist. In diesem Augenblick kam Buschhoff vorüber und rief mir zu: „Halten Sie das Maul". Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Buschhoff sagte mir: er habe in der Platsprache der Zeugin gesagt: Sie thäte besser, das Maul zu halten und mit ihrem Urtheil nicht so voreilig zu sein. Präs.: Buschhoff, wie kommt es, daß Sie der Zeugin zugerufen haben, halten Sie das Maul"? Buschhoff : Bereits an jenem Abende hat man die Juden beschuldigt, den Mord begangen zu haben. Ich war deshalb sehr ärgerlich und ärgerte mich auch über die leichtfertige Aeutzerung der Zeugin. Ich war nämlich der Meinung und habe diese auch heute noch, der Joanchen ist von der Schaukel in die Hächselmaschine gefallen und dadurch ist das Unglück passirt. Ein weiterer Zeuge ist der Viehzüchter und Viehhändler Junkermann, ein Sohn des Handelsmanns und ehemaligen Metzgermeisters Junkermann. Dieser erzählte: Am Tage nach dem Mord habe ihn Buschhoff nicht in sein Schlachthaus herein lassen wollen. Etwas Auffälliges habe er an Buschhoff nicht wahrgenommen. Verth. Rechtsanwalt Stapper: Ich ersuche, dem Zeugen das an die Staats- Anwaltschaft gerichtete anonyme Schreiben vorzulegen. Präs.: Junkermann, sehen Sie sich einmal dieses Schriftstück an, kennen sie das? Zeuge: Jawohl, da? habe ich nach dem Diktat meines Vaters geschrieben. Präs.: Es ist das das anonyme Schreiben, das der alte Junkermann, als von ihm herrührend, vollständig in Abrede gestellt hat. Hierauf tritt eine längere Pause ein. 8. Juli. Die Verteidigung konstatirt: eine große Anzahl Blätter wimmle von Unrichtigkeiten und tendenziösen Entstellungen. — Die Vernehmung des Kaplan B r e s s e r ergibt, daß die letzten Aussagen Junkermanns wenig glaubwürdig seien. Die bei dieser Gelegenheit berührte Zeitungspolemik über die Äußerungen der Lantener Blätter nach dem Morde wurde von der Staats Anwaltschaft abgebrochen. Bresser gibt an, er habe immer von Excessen abgehalten und deshalb sei er häufig Judencaplan genannt worden. Zeuge Jsak bekundet, Hermine Buschhoff sei am 29. Juni Nachmittags zwischen 2 bis 4 Uhr nicht außer dem Hause gewesen; daher sei die Angabe Mallmans, er habe Hermine in dieser Zeit etwas durch den Thorweg tragen gesehen, zu widersprechen. Beide Zeugen bleiben bei ihrer Angabe. (Nachmittags-Sitzung.) In der Nachmittags-Sitzung wird als erster Zeuge Wilhelm Ulken boom vernommen, welcher der Familie Buschhoff das beste Zeugniß ausstellt. Derselbe äußert sich über die ihm vorgelegten Fragen wie folgt: Freitag den 26. Juni bat mich Buschhofs, ihm die Schlachthausthüre zu vernageln, weil er fürchtete, Wesendrop könnte ihm etwas an den Grabsteinen ruiniren. Ich that dies auch mit den mir übergebenen von Hegmann geholten Nägeln der Art, daß die Thüre von außen nicht mehr geöffnet werden konnte. — Am 29. Juni nach 10 Uhr Vormittags traf ich im Hause Buschhoffs diesen, Brand und Kock. Als ich wenige Minuten später nochmals dahinkam, holte Hermine Schnaps. Ich sah Kock Weggehen und gleich darauf auch Buschhoff, welcher mir, auf meine Frage um die Zeit sagte, es sei 5 Minuten nach 4/2 11 Uhr. Nach 12 Uhr war ich wieder bei Buschhofs, welcher jedoch erst gegen '/, 1 Uhr

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