Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1892-07-11 · Heft 55 (11.7.1892) · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 55 (11.7.1892)
Date
1892-07-11
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448218-2448270--34465-2482406
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXXLU. Jahrgang Iweite Seilage M M 55 des „Israelit". Leitender Artikel. Uroceß Yuschhoff. Der Lantener Knabenmord vor dem Schwurgericht. Fortsetzung aus der ersten Beilage. (Vierter Verhandlungstag.) Es erscheint als Zeuge Gendarm Leu (Xanten). Als am Abend des Peter Paulstages der Mord in Xanten bekannt wurde, sei er zunächst an den Thatort geeilt. Er habe ziemlich viel Blut vorgefunden, das zum Theil fingerdick auf den Erdboden unter das Stroh gesickert war. Küppers sagte: Es ist eigenthümlich, wie die Leiche hier herein kommen konnte, da beide Thüren verschlossen waren, die Leiche könne höchstens von der Gartenseite aus in die Scheune geschafft worden sein- Abends sei er in die Gastwirtschaft zu Schaut gegangen und dort sei von den verschiedensten Seiten gesagt worden:'Das ist ein Ritualmord, den haben die Juden gethan, es ist das eine alte rituelle Vorschrift. Die Leute zeigten dabei auf die in der Nähe liegenden jüdischen Läden. Verth. Rechtsanwalt FI eis ch Hauer: Sind Sie der Meinung, daß die Fußspuren die des Mörders waren? Zeuge: Das kann ich nicht sagen. Präs.: Herr Rechtsanwalt, wir können doch die Zeugen nicht alle über ihre Vermuthungen vernehmen, wir wären sonst genöthigt, mehrere Monate hier zu sitzen. Es ist anzunehmen, daß jeder einzelne Mensch in Xanten und vielleicht im weiten Umkreise Xantens über den Mord eine eigene Vermuthung hat. Ich erhalte jeden Tag einen ganzen Stoß von anonymen Briefen, in denen die verschiedensten Vermuthungen ausgesprochen werden. Die Verteidiger bemerken, daß sie ebenfalls täglich eine Reihe solcher Schreiben erhalten. Der folgende Zeuge ist der Polizei- Sergeant Aengeneyndt: Er habe am Peter Paulstage gegen 10 Uhr Vormittags vor dem Cleverthore die Kinder gesehen, er habe dieselben aber nicht gekannt. Vertheidiger Rechtsanwalt S tapp er: Herr Zeuge, Sie sind bereits am 3. Juli 1891 vernommen worden. Damals haben Sie mit vollster Bestimmtheit bekundet: Unter den Kindern befand sich der kleine Johann Hegmann. Sie wurden gefragt: ob Sie auch die anderen Kinder kannten. Da sagten Sie: Ich glaube, den Stephan Kernder gesehen zu haben. Es wurde Ihnen nun der Stephan Kernder vorgeführt. Da sagten Sie: Mit Sicherheit kann ich nicht sagen, ob dieser Knabe dabei war, Johann Hegmann war aber ganz bestimmt dabei, den kannte ich von früher. Zeuge: Dessen erinnere ich mich nicht. Präsident: Kannten Sie den Hegmann? Zeuge: Jawohl. Präsident: Wie kommt aber solch' eine Aussage ins Protokoll? Zeuge: Ich war damals in zu großer Aufregung. Auf Antrag des Staatsanwalts wird Bürgermeister Schieß vernommen. Dieser bekundet, daß der Zeuge geistig nicht ganz intakt sei. Es erscheint sodann als Zeuge Steinmetz Wesendrup. Als der Präsident zur Vereidigung des Zeugen schreiten will, beantragt der Vertheidiger, Rechtsanwalt G ammersbach: auf Grund des 8 56 alinea 3 der Straf-Prozeß- Ordnung, den Zeugen uneidlich zu vernehmen. Der erwähnte Paragraph lautet: „Zeugen, die der Theilnahme, Begünstigung u. s. w. verdächtig sind, dürfen nicht vereidigt werden." Selbstverständlich bezieht sich diese Gesetzesbestimmung auch auf diejenigen Zeugen, die der Thäterschaft verdächtig sind. Nun schwebt gegen den Zeugen ein Verfahren wegen Verdachts, den Johann Hegmann ermordet zu haben. Dieser Verdacht gründet sich auf die Aeußerung des Zeugen zu dem Siegmund Buschhoff: „Das sind die Sattfresser, ich werde aber dafür sorgen, daß sie keinen Schabbes mehr feiern." Vielleicht hat der Erste Staatsanwalt vie Güte, zu bestätigen, daß gegen den Zeugen das erwähnte Verfahren schwebt. Staatsanwalt: Es schwebt allerdings gegen den Zeugen das erwähnte Strafverfahren. Wir haben es aber hier mit dem Strafverfahren gegen Buschhoff zu thun, der 8 56 alinea 3 der Stras-Prozeß-Ordnung kann mithin auf den Zengen keine Anwendung finden. Der Gerichtshhof beschließt, den Zeugen vorläufig uneidlich zu vernehmen. Der Zeuge bekundet alsdann auf Befragen des Präsidenten: Er habe für den Angeklagten in deffen Schlachthause jüdische Grabsteine gearbeitet. Am Freitag vor dem Morde habe der Angeklagte ihm durch seine Haushälterin sagen lassen, er solle weder Sonnabend noch Sonntag, noch Montag arbeiten. Daraus habe er gesagt: Wenn er am Sonnabend nicht arbeiten könne, dann mache er die Arbeit überhaupt nicht fertig. Verth. Rechtsanwalt Stapper: Haben Sie auch gesagt: Dann schlage ich alle Steine entzwei? Zeuge: Jawohl, das habe ich auch gesagt. Präs.: Sie sollen zu Siegmund Buschhoff gesagt haben: „Das sind die Sattfresser, ich werde ihnen zeigen, daß sie keinen Schabbes mehr feiern können", ist das richtig? Zeuge: Jawohl. Präs.: Was wollten Sie damit sagen? Zeuge: Der Siegmund Buschhoff hatte das Brod ganz dick mit Butter geschmiert; da sagte ich: die Leute fressen sich schon satt. Präs.: Sie können es den Leuten doch nicht verdenken, wenn sie sich satt essen? Zeuge: Da kann Buschhoff mir aber wenigstens bezahlen. Präs.: Siegmund Buschhoff soll Ihre Aeußerung seinem Vater hinterbracht haben, in Folge dessen hat Ihnen der alte Buschhoff überhaupt sein Haus verboten. Zeuge: Nein, Buschhoff hat mir bloß durch meine Haushälterin sagen lassen, ich dürfe Sonnabend, Sonntag und Montag nicht arbeiten. Präs.: Sind Sie nun am Sonnabend bei Buschhoff gewesen? Zeuge: Nein, Sountag Mittag, als Buschhoff gerade aus der Synagoge kam, kam ich zu ihm. Da sagte mir Buschhoff, daß ein Stein etwas beschädigt sei. Ich versuchte vorher in das Schlachthaus zu gehen, fand aber die Eingangsthüre vernagelt. Am Dienstag Morgen gegen 8 Uhr, also am Tage nach dem Morde, kam ich wieder zu Buschhoff. Da sagte ich zu der Frau Busch- Hofs: Ihr seid ja schöne Leute, Ihr schneidet den Kindern die Hälse ab! Frau Buschhoff versetzte: Ich bin nur froh, daß die Leiche nicht bei uns gesunden wurde. Ich sagte: Sind Sie denn etwas Besseres wie Küppers? Frau Buschhoff amwortete: Nein, aber wir sind Juden. In diesem Augenblick erinnerte ich mich an den Tisza-Eßlar-Prozeß, über den ich mit Buschhoff mehrfach gesprochen habe. Buschhoff hatte mir häufig gesagt: Es ist eine Verleumdung, wenn behauptet wird, daß die Juden Christenblut brauchen. Der Zeuge erzählt im Weiteren, daß, während am Sonntag die Schlachthausthür vernagelt war, er am Dienstag mit Leichtigkeit die Thür öffnen konnte. Präs.: Ich bemerke den Herren Geschworenen zum besseren Verständniß: Die Anklage behauptet: der Mord sei in dem Buschhoff'schen Schlachthause, das als solches nicht mehr benutzt, sondern als Grabstein-Werkstätte diente, ausgeführt, und alsdann der Leichnam in die Küpper'sche Scheune geschafft worden. Um letzteres zu bewirken, war es selbstverständlich notwendig, die Schlachthausthür, die zweifellos am Freitag Abend vor dem Morde vernagelt wurde, wieder zu öffnen. Präsident: Sind Sie Ihrer Sache gewitz, daß die Thür nicht mehr vernagelt war? Zeuge: Das weiß ich ganz bestimmt. Präsident: Eine Frau will gesehen haben, daß die Schlachthausthür am Dienstag Vormittags gegen 10 Uhr noch vernagelt war. Zeuge: Ich weiß ganz genau, daß die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.