Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 55 (11.7.1892)
- Date
- 1892-07-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1014 aus dem Kinde über seinen und des Mölders Weg, die Zeit und das Ende des Weges Gewißheit zu bekommen; es bildet sich an der Seite der Geschworenenbank ein dichter Knäuel, in deffen Mitte das Kind steht, dem Photographien der Straße und eine Karte vorgelegt werden und das sich bald in Widersprüche über Mölders Erscheinen und Verschwinden verwickelt, jedoch ohne daß der Knabe dabei verwirrt oder eingeschüchtert wird. Auch in der Voruntersuchung sind dieselben Widersprüche zu Tage getreten. Zu bemerken ist noch, daß Gerhard Geister von seiner Beobachtung erst volle drei Wochen nach geschehenem Morde dem zur Vernehmung in kanten anwesenden Polizeikonnnissar Verhülsdonk von Crefeld Mittheilung gemacht hat. Heute erklärt Gerhard Heister auf Betragen des Vorsitzenden, daß er Angst gehabt hätte, er käme in den Thurm (das Haftlokal von Lauten). Wie der Polizeikommissar, der nächste Zeuge, erklärt, hat der Knabe seinen Eltern vierzehn Tage vor dieser Vernehmung ungefragt die Erzählung von seinen Beobachtungen gemacht. Das stimmt also mit der gestrigen Aussage der Mutter überein. Dagegen macht der Kommissar darauf aufmerksam — und die Gerichtsbesichtigung hat dasselbe Resultat ergeben — daß man von dem Eckstein, auf dem Gerhard gesessen haben will, nicht sehen kann, ob die Buschhoff'sche Hausthür offen oder geschlossen ist. Es ist jedoch möglich, daß man einen Arm, der sich aus der Hausthüre herausstreckt, erblicken kann. Der Zeuge Polizeikommissar v. Verhülsdonk stellt weiter in längerer Erzählung über seine Untersuchungen fest, daß sich Mölders ihm gegenüber mehrfacher schwerer Jrrthümer und Widersprüche schuldig gemacht habe, die zum Theil auch heute zu Tage getreten sind. Zeuge fügt hinzu, daß Mölders Aussagen im klebrigen jedoch Ziemlich bestimmt gelautet hätten, und verbreitet sich auch über die heute Nachmittag zu vernehmenden Zeugen sowie über den Stephan Kernder, aus dem, wie schon erwähnt, kein Wort herauszuziehen war. Der Kutscher Maltmanu habe ihm erklärt, daß er an dem fraglichen St. Peter- und Paulstage von seinem Fenster aus gesehen habe, wie die Tochter des Angeklagten, Hermine Buschhoff, sich scheu umsehend und als ob sie auch von meinem Fenster aus beobachtet zu werden fürchtete, von Hause wegschlich. Sie hatte etwas Schweres in einem sackähnlichen Gegenstand an der Seite. (Nachmittags sitz ung.) Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen wird nochmals der Arbeiter Mölders vernommen. Aus Befragen des Staatsanwaltes bekundet er, daß er den Knaben Heister, oder andere Knaben, die am Peter-Paulstage vor dem Buschhoff'schen Hause waren, nicht gesehen habe. Die Thür des Buschhoff'schen Hauses, an der er dicht vorübergegangen, sei zugemacht gewesen. Er habe weder Schreien noch Klagetöne gehört. Präs.: Sehen Sie denn noch gut? Zeuge: Ja. Präs-: Können Sie noch lesen? Zeuge: Nein, lesen kann ich gar nicht. Verth. Rechts-Anwalt Fleischhauer: Sie können auch nicht schreiben? Zeuge: Nein. Präs.: Wenn hier im Zuhörerraum ein Nachbar von Ihnen wäre, würden Sie diesen erkennen können? Zeuge: Nein. Präs.: Dann sind Sie also sehr kurzsichtig? Zeuge: Ja. Es werden alsdann einige Befunds-Protokolle verlesen. Danach erscheint als Zeuge Stadtverordneter und Kaufmann Küppers: Er sei am Peter-Paulstage Vormittags gegen 10 Uhr in's Hochamt gegangen. Zu dieser Zeit habe die Thür der Fruchtscheune offen gestanden. Er sei an dem Buschhoff'schen Schlachthause vorübergegangen und habe gehört, daß in demselben laut gesprochen wurde. Es sei ihm aufgefallen, daß der obere Thorstügel der Buschhoff'schen Scheune drei Finger weit offen gestanden habe. Der Zeuge bekundet im Weiteren: Buschhoff sei „mehr gutmüthig, als jähzornig", er sei nicht rachsüchtig und auch reell. Präs.: Sie sollen dem Herrn Amtsrichter gegenüber über Buschhoff einmal eine Aeußerung gethau haben, als der Verdacht der Lhäterschaft sich auf Buschhoff lenkte; wie hat diese Aeußerung wohl gelautet? Zeuge.- Ich erinnere mich nicht mehr. Präs.: Herr Amtsrichter Riesbroeck, erzählen Sie uns einmal, wie die Aeutzerung gelautet hat. Amtsrichter Dr. Riesbroeck: Der alte Hegmann, der Vater des Ermordeten und Küppers sagten: Knippenberg oder Siegmund Buschhoff können den Mord begangen haben. Als ich den Küppers nun fragte: Haben Sie auf den alten Buschhoff nicht Verdacht? antwortete Küppers: „dem alten Buschhoff traue ich eine solche That nicht zu." Ich habe schon einmal zu Buschhoff gesagt: „Du bist zu brav und zu ehrlich, deßhalb kommst Du nicht weiter." Präs.: Küppers, haben Sie das gesagt? Zeuge: „Jawohl." Amtsrichter Dr. Riesbroeck theilt ferner mit, daß am Tage nach dem Morde Küppers gesagt hat: wenn der Staub auf der Leiche Schlagstaub, d. h. Staub von Grabsteinen ist, dann ist Buschhoff der Mörder. Präs.: Haben Sie das gesagt? Zeuge: Jawohl. Präs.: Wie kamen Sie darauf? Zeuge: Weil Buschhoff mit Grabsteinen handelte. Präs.: Sie sollen auch mit Mölders gesprochen haben. Zeuge: Jawohl. Präs.: Was sagte Ihnen Mölders? Zeuge: Er sagteder Mord ist immer noch nicht entdeckt, das hat Niemand weiter als der Jude Buschhoff gethan, ich habe gesehen, wie der kleine Joanchen in die Buschhoff'sche Wohnung gezogen worden ist. Präs.: War Mölders damals betrunken? Zeuge: Nein, ich habe wenigstens nichts gemerkt. Oberstaatsanwalt Ham m: Wie kamen Sie dazu, den Siegmund Buschhoff und nicht den alten Buschhoff zu verdächtigen? Zeuge: Weil ich den Siegmund Buschhoff für raffinirter hielt. Oberstaatsanwalt: Hielten Sie denn den kleinen Siegmund für fähig dazu? Zeuge: Jawohl. Präsident: Worauf begründen Sie das? Der kleine Siegmund Buschhoff schlachtete schon Ziegen und Kälber. Oberstaatsanwalt: Hatten Sie noch andere Verdachtsmomente gegen Siegmund Buschhoff? Zeuge: Nein. Der Zeuge bekundet im Weiteren, daß wohl etwa 1000 Leute zu ihm gekommen seien und sich den Thatort angesehen haben, unter diesen seien auch verschiedene Aerzte gewesen. Diese haben alle erklärt, daß der Junge nicht in der Scheune ermordet worden fei, da wenig Blut und auch keine Spritzstecken vorgefunden wurden- Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich will hier konstatiren, daß Herr Dr. Steiner in der hiesigen Restauration „Zur Lampe" dem Mühlenbesitzer Steuvelen aus Straelen gegenüber erklärt hat, daß er nach Anhörung der medizinischen Sachverständigen vollständig seine früheren Ansichten fallen lasse und sich den medizinischen sachverständigen anschließe. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Hat der Zeuge dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft einmal eine schriftliche Nachricht gemacht? Zeuge: Nein. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Dann bemerke ich, daß der Zeuge noch gestern in der Restauration von Stiepels Hierselbst geäußert hat: Er habe ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft gesandt, das ihm Kaplan Bresser diktirt hat. Zeug: Das ist das Gutachten, das ich eingereicht habe und welches im Lantener Bote für Stadt und Land veröffentlicht worden ist. Frau Buckstege, welche hiernach als Zeugin erscheint, bekundet: Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff zu ihr, die sie eine halbe Stunde von Lauten entfernt wohne, gekommen, um ihr ein Kalb abzukaufen. Es sei ihr ausgefallen, daß Buschhoff so roth im Gesicht war. Präs.: War es an diesem Tage sehr heiß? Zeugin: Jawohl. Präs.: Dann ist es doch sehr erklärlich, daß Buschhoff roth im Gesicht war, zumal er doch weit gegangen war. Zeugin: Das mag sein. Präs.: Sie waren aber der Meinung, der Buschhoff sehe roth im Gesicht aus, weil er womöglich den Mord ausgeführe habe? Zeugin: Jawohl. Präs.: Haben Sie denn mit Buschhoff über den Mord gesprochen? Zeugin: Jawohl. Die Zeugin bemerkt, als ihr der Präsident erklärt hatte, daß sie entlassen sei: Sie habe an Buschhoff eigentlich