Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 55 (11.7.1892)
- Date
- 1892-07-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448218-2448270--34452-2482393- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1008 1887 angesetzte Termin stattfand, zog Herr Schwennhagen die Klage freiwillig und vorbehaltlos zurück. Im Jahre 1889 ward Herr Ludwig Schwennhagen vom Freiherrn v. Hammerftein als Berichterstatter und Berather in antisemitischen und anderen Dingen als schätzbare Kraft für die „Kreuz-Zeitung" gewonnen. Die „Danziger Zeitung" rrrt, wenn sie meint, daß die „Kreuz-Zeitung" die neulich hinreichend gewürdigte, von Schwennhagen herrührende Verleumdung des „Allgemein Deutschen Verbandes" aufnahm, weil Schwennhagen ein Mitglied des Verbandes war; diese Ausnahme erfolgte lediglich, weil er Antisemit und ihr langjähriger Intimus und Berichterstatter ist. Neuerdings ist, wie bereits mitgetheilr, Herr Ludwig Schwennhagen in den Vorstand des Norddeutschen Antisemitenbundes berufen worden. Warten wir ab, wie wett dieser Herr es in seiner vielversprechenden Laufbahn noch bringen wird. Cleve, 8. Juli. Ueber die Vernehmung Nöldeckes konnte ich in meinem jüngsten Berichte wegen Mangel an Zeit nur ganz kurz berichten, ich gebe Ihnen daher solche nach dem Stenogramm des hiesigen Kreisblattes wieder: Es erscheint Professor Dr. Nöldecke (Straßburg i. E.) Professor der semitischen Sprachen an der Straßburger Universität. Präs.: Ich weiß nicht, worüber der Herr Professor vernommen werden soll. Verth.: Rechtsanwalt Gammersbach: DieVertheidigung hat den Herrn Professor geladen, weil, wie der Herr Präsident heute Vormittag sehr richtig erwähnte, die Behauptung aufgetreten ist: der Mord sei geschehen, weil die Juden zu ihren rituellen Zwecken Cristenblut brauchen. Der Herr Professor ist nun in der talmudischen Wissenschaft eine Autorität ersten Ranges. Ich richte deßhalb die Frage an den Herrn Professor, ob in den Rcligionssatzungen der Juden etwa die Blutabzapfung Andersgläubiger geboten ist? Professor Dr. Nöldecke: Der Talmud ist allerdings eine Sammlung von Gesetzen und Erklärungen von vielen Jahrhunderten und in solchem Umfange, daß Niemand mit voller Sicherheit sagen kann: was nicht in dem Talmud steht. Ich habe aber genau den Talmud nach einer solchen Stelle durchforscht und kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, daß eine solche Satzung nicht in demselben enthalten ist. Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Im Jahre 1883 hat vor dem Wiener Gericht ein Prozeß Rohling contra Bloch stattgefunden. In diesem Prozeß ist der Herr Professor ebenfalls als Sachverständiger aufgetreten und hat dort bekundet, daß ihm keine Stelle in einem jüdischen Gesetzbuch bekannt sei, die von Ritualmord spreche. Professor Dr. Nöldecke: Der bekannte Professor behauptete damals, daß wohl nicht im Talmud aber im Sohar und Sefer Halkutim der Ritualmord vorgeschrieben sei. Wenn auch diese Bücher nicht von allen Juden anerkannt werden, so gelten sie doch bei einem Theile noch als heilig. Ich habe nun im Sohar und Sefer Halkutim nachgeforscht, aber auch nichts gefunden, was auf einen Ritualmord hindeutet. Ich kann es nur als durch und durch frivol bezeichnen, weun man behauptet, die Juden brauchen zu rituellen Zwecken Christenblut. Ebenso frivol ist es, wenn diese Beschuldigung immer und immer wiederholt wird. Ich füge hinzu, mit derselben Sicherheit wie ich behaupten kann, im Talmud steht nichts vom Eisenbahnwesen, mit derselben Sicherheit kann ich behaupten, daß im Talmud nichts vom Ritualmord enthalten ist. Der verstorbene Professor Delitzsch in Leipzig, einer der größten Kenner des Talmud, hat die Blutbeschuldigung auf's Bestimmteste widerlegt und dieselbe ebenfalls frivol bezeichnet. Professor Dr. Eisenmenger, der kein Judenfreund, aber ein sehr ehrlicher Charakter war, hat ebenfalls bekundet, daß er keine Stelle gefunden habe, die darauf hindeute, daß den Juden der Ritualmord vorgeschrieben sei. Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Ist es nicht den Juden aufs strengste verboten, Blut zu essen? Prof. Nöldecke: Das ist richtig. Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Ist es nicht den Juden geboten, auch nicht einmal den Anschein zu erwecken, als ob sie Blut genießen würden? Professor Dr. Nöldecke: Auch das ist richtig. Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: In dem erwähnten Prozeß Rohling contra Bloch wurde von dem verstorbenen Profesior Dr. Delitzsch ein Gutachten abgegeben, in dem Dr. Delitzsch erzählt, daß ein spanischer Jude auf die Beschuldigung wegen des Ritualmordes antwortete: Uns Juden ist auf's strengste verboten, Thierblut zu genießen, nun sollen wir gar Menschenblut genießen. Der Spanier erzählt weiter: Wenn ein Jude sich während des Essens am Munde verwundet, und ihm Blut auf ein Stückchen Eßwaaren herabträufelt, so muß er das Blut abkratzen. Es ist allerdings keine Sünde, wenn er das Blut mitißt, denn es ist ja von ihm selbst, aber man soll auch nicht den Schein erwecken, als ob man Blut ißt. Diesem Gutachten sind eine ganze Reihe Universitäten und christliche Talmud-Gelehrte wie Lagarde, Dillmann u. s. w. und auch der jetzige Fürstbischof von