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Der Israelit · 1892-07-07 · Heft 54 (7.7.1892) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 54 (7.7.1892)
Date
1892-07-07
Page
– (sequence 25)
Language
German
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!;i i i i ■4 -? XXXIII. Jahrgang. Dritte Beilage ju M 54 öts „Istnrlit“. ptoccli VuMrlzoff. Der Tantener Knabenmord vor dem Schwurgericht. — Fortsetzung aus der ersten Beilage. Situationsplan aus der „Frankfurter Zeitung". Zeichenerklärung: Tic I | bedeuten Thüren und Fenster. X Tie Stelle, wo die Reiche des Knaben gefunden irurde. Auf ' y hat man eine Bluiipur entdeckt. W Cleve, 5. Juli. Heute Vormittag wurden die Sach- W verständigen vernommen. Physikus Tr. Bauer hält den 1 Fundort für den Thatort, den Schnitt nicht für einen Schlächterschnitt. Ein Unglücksfall sei ausgeschlossen. Ein 1 bei Buschhoff gefundenes Messer wäre besonders geeignet I zur That. Geheimrath Kirschgasser ist gleicher Ansicht; nur | das Messer wird nicht mehr als jedes lange geschliffene 3 Messer als geeignet betrachtet. Das „W. T. B." berichtet: s Kreisphysikus Bauer sagt, daß die Durchschneidung des I Halses anscheinend mit dem bei Buschhoff Vorgefundenen f Schächtmesser vorgenommen sei. Kreiswundarzt Nünning- E hof hält dafür, daß das Messer ungeeignet sei für die vor- § gefundenen Verletzungen. Medizinalrath Kirchesser stellt es gl ebenfalls in Abrede, daß dieses Messer gebraucht worden. Ter Mord könne ebensogut mit einem Brotmesser ausgeführt sein, auch scheine der Thäter in der Führung des Messers nicht g^eübt gewesen zu sein. Ein Ritualmord sei ausgeschlossen. Bauer und Nünninghof treten letzterer Bekundung aus das Bestimmteste bei. In der heutigen Nachmittagssitzung erfolgte die Vernehmung der Eltern des ermordeten Knaben H e mann. Beide erscheinen sehr traurig. Neu in der Aussage derselben ist nur, daß, als am Abend des Mordes Busch ho ff dem Vater Hegmann die Hand auf den Rücken tröstend gelegt, dieser eine blutige Hand zu fühlen geglaubt habe. Geheimrath Pellmann hält es für unwahrscheinlich, daß der kleine Hegmann aus Angst bei Buschhoff besinnungslos geworden und in diesem Zustande ermordet worden sei. Professor Noeldecke-Straßburg gibt sein Gutachten über die Ritualmordfrage ab. Er erklärt, keine

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