Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 54 (7.7.1892)
- Date
- 1892-07-07
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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986 habe ich mit meiner Familie zu Mittag gespeist und alsdann einen kleinen Mittagsschlaf gehalten. Gegen 3 Uhr Nachmittags hat mich meine Tochter mit den Worten: „Vater, steh' auf, die Leute versammeln sich schon an der Pumpe." Am Peter-Paulstage versammeln sich gewöhnlich die Bürger in Xanten, fetzen sich um die Pumpen herum, trinken Bier und besprechen verschiedene Angelegenheiten. Man nennt das „Pumpen-Kirmes". Ich stand auf, ging zur Pumpen- Kirmes und kehrte gegen 5 Uhr Nachmittags in meine Wohnung zurück. Mehrere Bekannte baten mich, zu Schaut mit Kegeln zu kommen. Nach einigem Widerstreben leistete ich dieser Aufforderung Folge. Etwa gegen halb 7 Uhr brachte ein Mann die Nachricht in die Schaut'sche Wirthschaft: in der Küppers'schen Scheune sei der kleine Johann Hegmann ermordet aufgefunden worden. Ich begab mich sofort nach Hause und ging mit meiner Frau und meinem Sohne Siegmund zu den Eltern des kleinen Hegmann. Diese wohnten in meiner nächsten Nachbarschaft und wenn Jemand selbst Kinder verloren hat, dann kann er den Schmerz der Eltern ermessen, wenn ihm ein Kind in dieser Weise ermordet wird. Wir trösteten die unglücklichen Eltern. Der Frau Hegmann, die sich in hochschwangerem Zustande befand und vor Schmerz förmlich ohnmächtig wurde, ließ ich schleunigst ein Brausepulver holen. Gegen halb 8 Uhr Abends begab ich mich in die Synagoge zum Abendgebet und kehrte aus derselben gegen halb 9 Uhr Abends in meine Wohnung zurück. Nach einer kurzen Pause erklärte der Erste Staatsanwalt Baumgard: Er könne den Geschworenen schon jetzt bemerken, daß die in großen Zügen von Buschhoff gemachte Erzählung über seinen Aufenthalt am Tage des Mordes, von den Zeugen im Großen und Ganzen bestätigt worden ist. Um es gleich hier zu sagen, liegt das Interesse des Angeklagten und der Vertheidigung darin, nachzuweisen, daß Buschhoff für die entscheidenden Stunden von 10 Uhr Morgens bis 6'/2 Uhr Abends für jede Minute sein Alibi nachzuweisen in der Lage ist. Eine Nebenrolle spielt der Zugang zu der Scheune, die Lage derselben und andere Umstände, die sich im Laufe der Verhandlungen Herausstellen und zur Sprache kommen werden. Nach dem ziemlich umfangreichen Verhör des Angeklagten, der natürlich leugnet, die That begangen zu haben, wird zur Zeugenvernehmung geschritten. Aufgestellt sind 91 Zeugen und ca. 2o Sachverständige, darunter Prof. Trendelenburg-Bonn, medizinische Autoritäten, Kenner des Talmud rc.; zur Verlesung kommen mehrere Gutachten, darunter auch eins vom Coblenzer Medizinalkollegium, von welchem mikroskopische Untersuchungen vorgenommen worden sind. In Aussicht genommen ist je nach dem Gange der Verhandlung noch die Ladung weiterer Zeugen und Sachverständiger. Die erste Zeugin ist Dora Moll, zur fraglichen Zeit Dienstmädchen bei Küppers, die am 29. »Juni 1890 die Leiche des kleinen Hegmann zuerst in der Scheune entdeckt und ihrer Herrschaft die erste Mittheilung gemacht hat. Dieselbe weiß heute nichts Besonderes auszusagen; der Schreck über den Fund hat sie nicht zu genauen Beobachtungen kommen lassen. Bemerkenswerth ist nur, daß die Moll zwischen 11 und 12 Uhr Mittags, also zu einer Zeit, in der der kleine Hegmann schon verschwunden war, in dem an der Scheune liegenden Kuhstall weilte, ohne das geringste Auffällige zu bemerken. Der zweite Zeuge, Wilhelm Küppers, 18 Jahre alt, Sohn des Stadtverordneten, ist auf die Nachricht der Moll in die Scheune geeilt, kann aber keine besonderen Beobachtungen angeben: Ob die Leiche in einer großen oder kleinen Blutlache gelegen, weiß er nicht. Nach der Mittagspause, die nunmehr eintritt, wird die Verhandlung schon dramatischer. Es erscheint der Metzger und Kaufmann Heinrich Junkermann von Xanten, der mit Buschhoff sowie mit allen Israeliten des Orts früher auf dem Dutzfuß gestanden hat und ihn heute offensichtlich zu belasten sucht. Er will schon am Abend des 29. Juni auf den Verdacht gekommen sein, daß Buschhoff die That begangen. Mit der Vernehmung Junkermann's ist eine interessante Wendung im Prozeß eingetreten. Die Vertheidigung verliest einen Artikel im Xantcner Boten" vom 3. März, worin gegenüber den Mittheilungen des Justizministers ein Gutachten des Heinrich Junkermann veröffentlicht wird, in dem Junkermann angibt, er müsse als Fachmann den Schnitt am Halse des Knaben als Schächterschnitt erklären. Junkermann will heute zuerst dieses Gutachten weder geschrieben, noch unterschrieben, noch vor der Veröffentlichung gesehen haben, wohl aber könne es Kaplan Bresser in Xanten verfaßt haben. Nach zweiter Verlesung des Gutachtens räumt Junkermann ein, daß er es unterschrieben, aber nicht verfaßt habe. Aus Antrag der Vertheidigung wird Kaplan Bresser geladen, um Auskunft über Verfasser und Anlaß des Gutachtens zu geben. Stabsarzt a. D. Dr. Steiner- Xanten schildert den ersten Befund am Thatorte und erklärt, die Menge Vorgefundenen Blutes halte er für Nachblutung. Der Fundort sei nicht Thatort. Die Zeitungsberichte, er habe den Schnitt für einen Schächterschnitt erklärt, seien falsch. 4. Juli. (Nachmittagssitzung.) Interessant gestaltet sich die Vernehmung des folgenden Zeugen Heinrich Junkermann, Domänenpächter. Derselbe war am 29. Juni auf dem Schützenplatze, hörte dort von dem Morde und kam auf dem Nachhausewege seiner Angabe nach zwischen 8 und halb 9 Uhr bei Buschhoff vorüber. Auf die Frage an den vor seinem Hause befindlichen Buschhoff, mit dem er auf freundschaftlichem Fuße stand, ob er von dem Morde nichts wisse, soll ihm dieser keine Antwort gegeben und den Rücken gekehrt haben. Das sei ihm, Zeugen, verdächtig erschienen, so daß er auf dem Nachhausewege zu seiner Tochter äußerte, in dem Hause muß etwas passirt sein. Am nächsten Morgen habe er an der Fundstelle des Hauses Umschau gehalten, ob er nicht eine Spur von dem Verbrecher finde, aber vergeblich. Der Aussage Junkermann's gegenüber konstatirt die Vertheidigung vorerst, daß dieser mit Wesendrup verschwägert sei, ferner, daß er bereits am 30. Juni zum Bürgermeister gesagt, er ahne, wer die That vollbracht habe, das könne nur ein Jude gethan haben, von seinem Sohne, der Mediziner ist, habe er erfahren, daß die Juden Christenblut brauchen. Ferner behauptet die Vertheidigung, Zeuge habe bereits am 29. Juni Abends zu Buschhoff geäußert: Das ist eine schöne Polizei in Xanten; wenn ich Polizei wäre, hätten wir den Thäter schon. Auf Vorhalt des Buschhoff, wenn er etwas wisse, sei es seine Pflicht, Anzeige zu machen, antwortete er: „Glaubst Du, daß in meiner Familie Jemand meschugge ist?" In der folgenden Angelegenheit läßt den Zeugen sein Gedächtniß stark im Stich. In Nr. 18 des „Xantener Boten für Stadt und Land" fanden sich 3 Gutachten über den Mord, deren eines lautete: „Ich bezeuge, daß ich mir durch mehrere Augenzeugen den Halsschnitt erklären ließ (Junkermann hat die Leiche nicht selbst gesehen) und muß als Sachkenner sagen, daß der Schnitt dem Schachterfchnitte ähnlich ist. H. Junkermann." Zeuge behauptet nun, dieses Gutachten weder geschrieben noch unterschrieben zu haben, auch nicht zu wissen, von wem es herrühre und gibt erst, nach dem von der Vertheidigung gestellten und von dem Gerichtshöfe angenommenen Anträge, über diesen Punkt den Caplan Bresser aus Xanten zu vernehmen, zu, daß er das Gutachten unterschrieben habe, daß er es auch möglicher Weise auch seinem Sohne vorgeschrieben und dieser es abgeschrieben habe. Ein weiteres, zur Verlesung gekommenes Schreiben, welches der Staatsanwaltschaft anonym zuge-