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Der Israelit · 1892-07-07 · Heft 54 (7.7.1892) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 54 (7.7.1892)
Date
1892-07-07
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIII. Jahrgang. Erste Brllage;« M 54 des „Israeli. Leitender Artikel. Urocest Wuschyoff. De r .l'antener Knabenmord vor dem Schwurgericht. Cleve, 4. Juli. (Situationsplan siehe dritte Beilage.) Schon in frühester Morgenstunde war eine starke Polizeimacht vor dem auf einem hohen Berge belegenen Gerichtsgebäude postirt. Im großen Verhandlungssaale des hiesigen Landgerichtsgebäudes hat der Prozeß begonnen, der schon seit Monaten nicht nur das Gebiet des Niederrheins, sondern mehr oder weniger ganz Deutschland zu Zeiten in eine gewisse Erregung versetzt hat. Zur Orientirung schicken wir das Folgende voraus: Am 29. Juni 1890, dem Peter- und Paul-Tage, einem katholischen Feiertage, Abends 6'/2 Uhr, wurde in kanten am Niederrhein in der Scheune des dortigen Stadtverordneten Küppers (Wir verweisen bei dieser und den folgenden Ortsangaben auf den obigen Situationsplan, der den Grundriß des betr. Häuserviertels zeigt. Red.) die Leiche des sechsjährigen Knaben Johann Hegmann gefunden, der am Vormittag gegen 10 Uhr noch im Spiel mit Genossen gesehen und seit dieser Stunde von den in der Nähe wohnenden Eltern gesucht worden war. Die Leiche lag auf dem Rücken, der Hals war bis in die Wirbelsäule hinein durchschnitten, die Arme befanden sich in natürlicher Lage, die Hände waren krampfhaft geballt, die Leichenstarre bereits eingetceten, und das Blut, das den mit Streu bedeckten Boden färbte, zum größten Theile geronnen. Im Nu verbreitete sich die Kunde von der schrecklichen Mordthat in dem kleinen, ruhigen Städtchen, der Kreisphysikus und die gerichtliche Untersuchungsbehörde traten alsbald in Thätigkeit, aber keinem der mit der Untersuchung Beauftragten gelang es, von dem Mörder auch nur die leiseste Spur zu entdecken. Da meldete sich fünf Tage später, am 4. Juli, ein Arbeiter, der das Kind Johann Hegmann am fraglichen Peter- und Paul- Tage angeblich in das Haus des jetzigen Angeklagten, Adolf Buschhoff, Metzger, Viehhändler und früherer Schächter der israelitischen Gemeinde von Xanten, hat gehen sehen und den Buschhofs direkt des Mordes beschuldigte. Es fanden sich noch andere Zeugen, die etwas Belastendes aussagten; in der Bevölkerung lebte die Mär von der Verwendung von Christenblut durch Juden zu rituellen Zwecken wieder auf, Kriminalkommissare wurden, nachdem die antisemitische Presse die Sache ergriffen hatte und breitzutreten versuchte, an Ort und Stelle entsandt, und der vom Volksmund bezichtigte Buschhoff nebst Frau und Tochter in die Untersuchungshaft abgeführt. Frau und Tochter wurden sofort wieder freigelassen und auch Buschhoff selbst wegen mangelnder Beweise gegen Weihnachten auf freien Fuß gesetzt. Später trat ein neues Belastungsmoment dazu, auf Grund dessen Buschhoff, der sich inzwischen in Köln eine neue Existenz zu gründen versucht hatte, Anfang Februar auf's Neue verhaftet und unter Anklage gestellt wurde. Die Eröffnung der Verhandlung war auf heute Morgen Uhr festgesetzt. Bereits um ^9 Uhr fanden sich sechzehn Vertreter der Presse ein; von jüdischen Zeitungen ist der „Israelit" die einzige, die einen Vertreter entsandte; antisemitische Zeitungen sind drei vertreten; von ausländischen Zeitungen ist u. a. auch ein Vertreter des „Newyork Herald" anwesend. Um 9 Uhr werden die Thüren zum Zuhörerraum geöffnet; im Nu ist der Platz gefüllt. Um 1U nach 9 Uhr erscheint, während sich der Zeugenraum mit den Geschworenen und den auf heute geladenen Zeugen füllt, der Angeklagte, unter Begleitung eines Gendarmen. Buschhoff, der hinter dem grün angestrichenen Gitter Platz nimmt, ist von Mittelgröße mit dichtem lockigen Haupt- und Barthaar, das stark mit grau gemischt ist. Die Stirn ist hoch und weiß, die Gesichtsfarbe, jedenfalls vor innerer Erregung, sehr roth, das Profil hat kräftige Linie, die Nase ist stark und nur wenig gewölbt. Er schaut still vor sich nieder und wirft nur in längeren Abständen einen flüchtigen Blick in den noch in voller Bewegung befindlichen Saal. Der Eindruck, den Buschhoff macht, ist nicht unsympathisch, er scheint ein gebrochener Mann zu sein. Pünktlich um 1/210 Uhr erscheint der Gerichtshof. Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Kluth, die Anklagebehörde vertritt erster Staatsanwalt Baumgard; neben diesem sitzt als Zuhörer Oberstaatsanwalt Hamm von Köln; die Vertheidigung liegt in den Händen der Rechtsanwälte Fleischhauer-Cleve, Stapper-Düsseldorf und Gammersbach-Köln. Auf dem Gerichtstisch liegt eine große Anzahl, etwa vierzehn, Schlächtermefler, unter dem Tisch in Kartons Kleider des ermordeten Kindes und eine verschlossene Kiste, über deren Inhalt noch nichts verlautet. Nach der Ausloosung und der Vereidigung der Geschworenen — sowohl von Seiten der Vertheidigung wie der Staatsanwaltschaft wird von dem Rechte der Ablehnung bis zur zulässigen Grenze Gebrauch gemacht — tritt der Präsident in die Verhandlung mit dem Verhör des Angeklagten ein. Die Personalien des Angeklagten ergeben, daß er 52 Jahre alt ist, Frau und drei Kinder hat, zu Xanten geboren und stets dort ansässig gewesen ist. Er ist noch unbestraft, zwar ein Mal wegen Betrugs angeklagt, aber freigesprochen worden. Das Verhör gestaltet sich ziemlich schwierig, da sich Buschhoff als sehr schwerhörig herausstellt; er erhält daher die Erlaubniß, sich unmittelbar vor dem Richtertische niederzulassen. Mit Anfangs leiser, allmählich lauter werdender Stimme erzählt der Angeklagte unter Beihilfe des Präsidenten den Verlauf der kritischen Tage vom 27. bis 30. Juni 1890. Präs.: Die Beschädigung an den Grabsteinen soll Ihr Sohn Siegmund gemacht haben? — Angekl.: Das ist mir nicht bekannt, ich hatte den bei mir beschäftigten Steinmetz Wesendrup im Verdacht. — Präs.: Wesendrup soll häufig betrunken gewesen sein? — Angekl.: Jawohl. Wesendrup hatte am Freitag vor dem Morde das letzte Mal bei mir gearbeitet. Er war an diesem Tage wieder total betrunken und sagte: „Morgen haben die Juden wieder Schabbes, ich werde aber dafür sorgen, daß die Juden keinen Schabbes haben." Da er mit derartigen Redensarten auch wiederholt meine Kinder belästigte, so verbot ich dem Wesendrup das fernere Betreten meines Hauses. — Präs.: Erzählen Sie einmal, was Sie am Tage des Mordes, am Montag, den 29. Juni gethan haben. Der Angeklagte erzählt in etwas umständlicher Weise: Ich bin des Morgens gegen halb 6 Uhr aufgestanden, habe mich angekleidet und bin in die Synagoge gegangen. Gegen 7 Uhr bin ich aus der Synagoge nach Hause gekommen und gegen 9 Uhr in die Klug'sche Gastwirthschaft gegangen. Dort habe ich einen Mann Namens Frank getroffen und bin mit diesem in meine Wohnung gegangen, um eine geschäftliche Angelegenheit zu besprechen. Ich ging etwa gegen i03/4 Uhr mit Frank weg, begegnete alsdann meinem Nachbar, dem Klempner Ullenbom. Gegen halb 1 Uhr kam ich nach Hause und habe zunächst gebetet und eine Tasse Kaffee getrunken. Ich hatte an diesem Tage, dem Todestage meines Vaters, bis halb 1 Uhr gefastet. Gegen viertel 2 Uhr

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