Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 52 (30.6.1892)
- Date
- 1892-06-30
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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955 sam machen. „Soll die Leber größer werden, läßt man die Galle und das Herz daran, legt sie drei Tag lang in Wasser und gibt ihr Morgens und Abends frisches, dann aber darf das Herz nicht gegessen werden." Soll täglich Morgens und Abends sämmtliches Wasser erneuert werden, so ist kein Grund vorhanden, weßhalb das Herz nicht gegessen werden sollte. Wird hingegen nicht sämmtliches Wasser erneuert und Herz und Leber bleiben 24 Stunden ununterbrochen im Wasser liegen, so ist nicht nur das Herz, sondern auch die Leber nfenis wegen ‘»ttnao naa; jedenfalls aber wäre betr. der Leber eine erforderlich. S. 23. „Will man das Fett von der abgezogenen Brusthaut zu nvv benutzen, braucht man die Gans nicht in österlichen Gefäßen koscher zu machen, wenn dies noch vor onis geschieht." Auch dieser Satz entspricht nicht dem p. Wohl kann es gestattet werden, die Haut für iidd zu gebrauchen, wenn solche in einem nicht österlichen Gefäße koscher gemacht worden ist, keineswegs aber darf dies absichtlich nVnro^ geschehen. Mögen diese Zeilen den Zweck erreichen, welcher damit beabsichtigt ist, daß nämlich die geehrte Frau Verfasserin bei einer neuen Auflage dieses gesch. Buches einen Sachverständigen zuziehe, um diese und ähnliche Mängel zu beseitigen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Saybusch. Der Bezirkshauptmann in Saybusch erließ an alle zum Bezirk Saybusch gehörigen Dorfgemeinden eine Kundmachung, welche in wortgetreuer Uebersetzung des polnischen Textes wie folgt lautet. „Z. 5955. An den Gemeindevorstand in .... In einigen Gegenden verbreiten die Juden die Nachricht unter den Leuten, daß infolge der Valuta-Regulirung der Werth des Guldens sich bis zu 80 Kreuzer verringern wird.. Die Leichtgläubigkeit der Bauern benützend, kaufen sie die Papiergulden auf und zahlen 90 kr. für einen Gulden. Aus diesem Grunde empfehle ich in der Gemeinde zu verlautbaren, daß sich die Leute nicht betrügen lassen mögen, daß sowohl die Papier-, wie auch die Silbergulden, wie sie jetzt im Umlaufe sind, auch weiter ihren bisherigen Werth behalten und in diesem Werth an allen Amtscassen angenommen werden. Saybusch, den 2. Juni 1892. Der k. k. Bezirks-Hauptmann: Biernacki m. p." Sofort nach dem Bekanntwerden dieses Erlasses begab sich der Cultusvorstand der israelitischen Gemeinde in Loblocie, als Vertreter der mit obigem Erlasse so schwer gravirten jüdischen Bevölkerung, zum Bezirkshauptmann Biernacki, um bei ihm Beschwerde über Form und Inhalt des Erlasses zu führen und insbesondere um Aufklärung zu ersuchen, welche Vorgänge und Vorfälle die Bezirkshauptmannschaft veranlaßt haben, die bisher unbescholtenen jüdischen Einwohner des Saybuscher Bezirkes eines so schweren Verbrechens öffentlich und im Amtswege zu beschuldigen. Der Bezirkshauptmann erklärte nun der Deputation, daß bisher noch gar kein Fall vorgekommen ist, in welchem die Sicherheitsbehörden wegen des in dem Erlaffe angeführten Betrugs-Factums hätten einschreiten müssen und verpflichtete sich, den beregten Erlaß zurückzunehmen, respective noch einen aufklärenden Zusatz zudem Erlaß zu veröffentlichen, in welchem der vorgebrachten Beschwerde gemäß, der erste Erlaß hätte modificirt werden sollen. Da trotz dieser Versicherung bis heute nicht nur keine Kundmachung verlautbart wurde, vielmehr mit der ortsüblichen Veröffentlichung (durch Maueranschlag und Austrommeln des besprochenen Erlasses) in den einzelnen Gemeinden fortgefahren wird, wandten sich die Cnltusvorstände sämmtlicher zum Saybuscher Bezirke gehöriger Gemeinden telegraphisch an den Statthalter Grafen Badeni um schleunigste Abhilfe. Wer die galizischen Verhältnisse kennt, weiß, wie der polnische Bauer alles, was der Bezirkshauptmann sagt, für heilig hält, und wird die Aufregung der jüdischen Bevölkerung des Saybuscher Bezirks für sehr berechtigt finden. Die Statthalters wie die anderen dazu berufenen Factoren werden gewiß nicht zögern, der berechtigten Klage ein williges Ohr zu leihen und es wird wohl Mittel und Wege geben, um die Wiederholung solcher Vorgänge zu verhindern. Rußland. Petersburg. Rach einer hiesigen Mittheilung des Przeglond hat die Londoner Gesellschaft für Ansiedlung russischer Juden in Argentinien nachgewiesen, daß sie vorläufig über ein Stammkapital von fünfzig Millionen Francs verfügt und 360,000 Hektaren Ackerboden in der argentinischen Provinz Formosa, zwei Millionen Hektaren in der Provinz Csago und 1,250,000 Hektaren in der Provinz Mizyouos, somit zusammen 3,610,000 Hektaren Ackerlandes für die Ansiedlung der jüdischen Auswanderer aus Rußland erworben hat. Da jeder Colonist fünfzig Hektare zur Bewirthschaftung erhalten wird, so können sofort 72,000 Familien, aus je vier Personen bestehend, daher zusammen 288,800 Personen nach Argentinien übersiedeln. Der diplomatische Agent der argentinischen Republik in Petersburg hat officiell im Aufträge seiner Regierung den Vertreter des Freiherrn v. Hirsch in Kenntniß gesetzt, daß Argentinien bereit sei, 300,000 Emigranten aufzunehmen. Aus Petersburg, im Juni. Mit großer Consequenz wird die Judenfrage bei uns aus-