Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 52 (30.6.1892)
- Date
- 1892-06-30
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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954 Recht der Initiative die Macht, seinen Willen selbst zur Geltung zu bringen. Und nun soll das erste Objekt, das auf diesem Wege erlangt werden soll, das Schächtverbot sein? Wenn wirklich die erste Frucht der Initiative darin bestehen sollte, daß die Verfassung mit diesem Verbot verunziert wird, so wird mancher aufrichtige Demokrat dies um des schönen Volksrechts willen bedauern, das denn doch für wichtigere und nothwendigere Dinge geschaffen worden ist. Wir unterstützen voll und ganz die Forderung, daß die Juden sich in dieser Angelegenheit den herrschenden Humanitätsbegriffen unterordnen und daß man jeder Art der Tierquälerei entgegentrete; aber wir können es nicht billigen, daß man mittelst einer nicht zu leugnenden Voreingenommenheit des Volkes Polizeivorschriften in die Verfassung hineinbringe. Wir hätten der Initiative einen anderen Eintritt in unsere Politik gewünscht. Was würde Carteret zu dieser Bewegung sagen, der das Wort ausgesprochen hat, eine Verfassung sei keine „Spenglerarbeit"? Daß es sich in der ganzen Angelegenheit nicht um ein Postulat der jüdischen Orthodoxie handelt, sondern daß in diesem Punkte alle Richtungen innerhalb des Judenthums vvllständig einig gehen, ist aus der oben im Auszug mitgetheitten Erklärung der Schweizerischen Rabbiner und Gemeindevorstände über allen Zweifel sicher. — Wir zweifeln nicht daran, daß die „Basler Nachrichten" ihr Urtheil hinsichtlich dieses Punktes den Thatsachen entsprechend modificiren wird. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzen. Deutschland. Mainz, 29. Juni. Aus London geht der „Frkf. Ztg." soeben folgender Bericht zu: „Eine Versammlung von Repräsentanten aller bedeutenden Synagogen Londons wie der Provinzen hatte, wie kürzlich erwähnt, unter dem Vorsitz des Oberrabbiners Dr. Adler in London getagt, um über Vereinfachung des Gottesdienst-Ritus zu berathen. Vieren der Hauptbeschlüsse dieser Konferenz hat der Oberrabbiner zugestimmt und in einem Schreiben an die Hauptsynagogen der Metropole angeordnet, daß künftighin eine Anzahl der Wiederholungen in den Gebeten fortgelassen und besondere Kindergottesdienste eingerichtet werden sollen. Auch über die öffentliche Verlesung des Dekalogs und Gebete in englischer Sprache sind neue Verfügungen getroffen. Dies bedeutet einen weittragenden Sieg der Reformpartei unter den englischen Juden, und es bleibt abzuwarten, ob die Orthodoxen nunmehr ihre Drohung wahr machen und aus dem Verbände der jüdischen Gemeinde Londons austreten werden." Aus der Provinz Posen. Nur äußerst selten wendet sich ein Bericht dieses gesch. Blattes speziell an die freundlichen Leserinnen desselben, obwohl den Frauen in erster Stelle die Sorge für den rituellen Haushalt obliegt, apy mb -ivxn hd DHwn rufen darum die Weisen uns zu, wende Dich an die Frauen, denen die hochheiligsten Gebote anvertraut sind und belehre sie über die Wichtigkeit und Größe ihrer Aufgabe. Zu einem solchen wichtigen Hinweis veranlaßt mich heute das allgemein verbreitete und beliebte „Kochbuch für israelitische Frauen" von Frau Rebekka Wolfs in Berlin, das dem Tttelblatte entsprechend, „eine genaue Anweisung zur Errichtung und Führung einer religiös-jüdischen Haushaltung" enthalten soll. Zur nähern Betrachtung dieses für den jüdischen Haushalt gewiß wichtigen Buches, — denn daß es dies ist, wird manche junge Hausfrau zugeben —, wurde ich durch folgenden Vorfall veranlaßt: Eine streng religiöse Hausfrau brachte mir eine Gans, an deren Fuß das mittlere Glied rupvI p'jin nois zerbrochen war. Ich erklärte die Gans für Tisiu. Frau N. N. zeigte mir nun einen auf Seite 201 des erwähnten Kochbuches enthaltenen Satz, welcher lautet: „So auch, wenn irgend ein Glied, als ein Flügel oder Bein, schon beim Leben zerbrochen war, da pflegte dann gewöhnlich nur dieser zerbrochene Theil unbrauchbar zu sein, doch muß es vom Rabbiner besichtigt werden", und stellte an mich die sehr berechtigte Frage, ob ein solcher Satz nicht leicht zu einem Jrrthume führen könne. Ganz besonders ist dies der Fall an Orten, an welchen ein Rabbiner nicht existirt. Auf Grund dieses Buches wird das zerbrochene Glied für unbrauchbar erklärt, der übrige Theil aber für -iko betrachtet, während es tatsächlich sehr häufig, wie obiger Fall beweist, vollständig riviv ist. — Dagegen dürfte die an den erwähnten Satz sich anschließende Belehrung „erstickt eine Gans beim Nudeln, so dürfen wir sie nicht genießen", als selbstverständlich überflüssig erscheinen und wäre dafür der Hinweis et forderlich, daß die Speiseröhre (bbm) einer jeden Stopfgans von einem Gesetzeskundigen untersucht werden muß und nicht, wie dies häufig geschieht, von den Frauen selbst nachgesehen wird. Es ist letzteres ein Uebelstand, auf dessen Beseitigung von Seiten der Herren Rabbiner mit aller Energie hingewirkt werden sollte. Durch die Unterlassung dieser sind häufig die als ii» geltenden Haushaltungen vollständig nsno. Bei dieser Gelegenheit möchte ich die geehrte Frau Verfasserin auch auf die Unverständlichkeit folgenden auf Seite 4 enthaltenen.Satzes aufmerk-