Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 52 (30.6.1892)
- Date
- 1892-06-30
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXX111. Jahrgang. Zweite Beilage zu M 82 des „Israelis. Leitender Artikel. Die Klhwcher. Presse über die MWsrige. (Fortsetzung.) Bern, 20. Juni. Außer diesen politischen und patriotischen Bedenken gegen das Vorgehen der Thierschutz- Vereine, sind es die Rücksichten auf den Klassen- und Religionshaß, welche diese Bestrebungen ohne Zweifel wachzurusen und in einer Weise anzufachen geeignet sind, deren Tragweite sich nicht absehen läßt. — In dem Politischen Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft von Prof. Dr. Wilty vom Jahre 1891 finden wir gelegentlich der Erwähnung des Antisemitismus in Deutschland folgenden, die Schächtfrage berührenden Passus: „Dessenungeachtet wuchert dieses Pflänzlein des Antisemitismus auch bet uns fort, wo es die Form einer Opposition gegen das „Schächten" angenommen hat. Der Sländerath bestätigte im Juni d. I. den Entscheid des Bundesrathes, welcher dasselbe gestattete. Die Schächtgegner haben für den Fall eines gleichen Entscheides des Nationalrathes bereits ein Jnitiativbegehren an das Schweizervolk in Aussicht gestellt, das natürlich nicht des Schächtens, sondern allein eines allfällig vorhandenen Antisemitismus wegen Aussichten haben könnte; eine bezügliche Aeußerung schließt mit den sehr bezeichnenden Worten (die s. Z. auch Lassalle für seine soziale Agitation als Motto brauchte), „Seetere si N6gu60 8uxero8, Acheronta movebo“*) Man muß in der That die Hölle in Bewegung setzen, wenn man die Rechtsgleichheit und die Glaubensfreiheit seiner Mitbürger schädigen will, wenn auch allerdings dieser Ausdruck für die neue Institution der Initiative nicht eben schmeichelhaft ist. Es würde dann eben unfehlbar der eigentliche Untergrund der Frage zu Tage treten, denn mit der an nnd für sich berechtigten, wiewohl in diesem Falle übertriebenen, Thierfreundltchkeit, kann man Massen nicht in Fluß bringen, wohl aber mit dem Judenhaß, der auch in dem aufgeklärten 19. Jahrhundert noch nicht ganz erloschen ist. Die Bewegung wird also jedenfalls über die ursprüngliche Intention ihrer Anreger hinausführen und dann kein schönes Blatt in der Schwetzergefchichte bilden. „Der erste Anfang dazu ist bereits in einer anonymen, ganz ordinär antisemitischen Broschüre *) D. h. Wenn die Götter für uns nicht zu gewinnen sind, so ninß die Hölle dafür in Bewegung gesetzt werden. gemacht, die den Mitgliedern der Bundesversammlung zugestellt wurde, in welcher u. a. behauptet wird, die israelitische Religion verbiete jede Gemeinschaft mit Christen, diese würden von dem Schulchan Aruch, einem jüdischen Religionskommentar den Heiden gleichgestellt u. dgl. m. Es fehlt nur noch die Behauptung des Kinderschlachtens zu Ostern, die wohl auch noch im Verlauf der Sache kommen wird." Eines der gediegensten und verbreitetsten Blätter der Schweiz, die Basler Nachrichten fassen die erwähnten verschiedenen Bedenken zusammen, um dringend vor diesen Bestrebungen zu warnen. Sie schreiben: „Es sind verschiedene schwerwiegende Gründe, die auch den entschiedenen Gegner des Schächtens vom Unterzeichnen der Unterschriftenbogen abhalten sollten. Niemand wird bestreiten wollen, daß auch die Juden sich in dieser Frage den Anschauungen der weitaus großen Mehrzahl ihrer Mitbürger unterzuordnen haben; der schwerste Vorwurf, der gegen die jüdische Orthodoxie erhoben werden kann, besteht ja gerade darin, daß sie in religiösen Dingen die fortschreitende Entwickelung leugnet und Glaubensvorschriften aufrecht halten will, die von der Zeit längst überholt worden sind. Allein das neueste Volksbegehren trägt allzusehr den Stempel religiöser Voreingenommenheit an sich, auch wenn es noch so sehr betheuert, daß es lediglich im Interesse des Thierschutzes gestellt werde; es weckt den in einem großen Theil des Volkes schlummernden Geist des Antisemitismus und man wird auch inicht bestreiten können, daß es die Aussicht auf Erfolg einzig und allein einer Empfindung verdankt, die mit der Frage selbst nichts zu schaffen hat. Es ist dem gegenüber geradezu eine Pflicht, die judenfeindliche Gesinnung gewisser Volkskreise nicht noch zu mehren. „Handelt es sich wirklich bloß um den Thierschutz und nichts Anderes, so genügt es zur Erreichung des Zweckes, die bestehenden Vorschriften gegen Thierquälerei zur Geltung zu bringen, und sie allenfalls noch zu vermehren. Das kann aber in einem bloßen Polizeireglement oder in einem Nachtrag zum Strafgesetz geschehen. Ein solches Verbot darf niemals zu einer Grundlage unseres Staatsrechtes proklamirt werden. „Als man einmal einen Schuster fragte, was er thäte, wenn er König würde, antwortete er: Er würde zuerst im ganzen Lande das Barfußgehen verbieten. Genau so halten es die Schächtgegner mit dem Schächtverbot. Das Volk besitzt heute im