Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 49 (20.6.1892)
- Date
- 1892-06-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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887 stellt, durch Indizien überführt erachtet und wegen Bedrohung und Beleidigung zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Er legte dagegen Berufung ein und in dieser wurde heute in der hiesigen Strafkammer verhandelt. Der Gerichtshof verwarf nach der Beweisaufnahme die Berufung. Ans Sachsen, 9. Juni. Zur Kennzeichnung antisemitischer Wahrheitsliebe wird dem „Vorwärts" aus Hartha geschrieben: Kürzlich hielt der konservative Reichstags-Abgeordnete Dr. Mehnert aus Dresden in unserem Nachbarorte Geringswalde einen Vortrag, bet welchem er besonders die soziale Judenfrage behandelte. Bei letzterer bemerkte der Redner, wie unser hiesiges Amtsblatt mittheilte: die Gemeinde Wildbad habe des großen Juden Rothschild's wegen während seines Bade-Aufenthaltes daselbst das christliche Glockengeläute eingestellt, um denselben nicht im Schlaf zu stören. Auf meine am 28. Mai an den Kirchenvorstand zu Wildbad gerichtete Anfrage erhielt ich nun vom dortigen evangelischen Stadt-Pfarramt folgende Antwort: „Auf Vorstehendes beehre ich mich ergebenst zu erwidern, daß mit der von Ihnen berührten Angelegenheit die kirchliche Ortsbehörde von hier Nichts zu thun hatte, daß aber während Rothschild's Bade- Aufenthalt dahier das christliche Glockengeläute nicht eingestellt worden ist. Wildbad, den 30. Mai 1892. Hochachtungsvoll Evangelisches Stadt - Pfarramt, gcz. Glauner. München, 26. Mai. Ueber einen seltenen Fall von grobem Unfug hatte das Oberlandsgericht als Revisionsinstanz zu entscheiden. Anfangs September v. I. war im Laden des Kaufmanns Barth. Ackermann zu Zweibrücken eine von dessen Commis Albert Popp aus roihem Tuche gefertigte Darstellung des Wortes „Jud" erschienen, worüber sich einige Israeliten beschwerten und Klage stellten, da diese Ausstellung einen großen Auflauf verursachte und viele Heiterkeit und Spötteleien erregt habe. Das Schöffengericht erkannte auf Freisprechung, indem es in der ganzen Sache lediglich einen harmlosen Scherz oder schlechten Witz erblickte, wogegen das Landgericht gegen Ackermann und Popp wegen groben Unfuges auf eine Geldstrafe von 30 bezw. 10 Mark erkannte. Die hiegegen von beiden Angeklagten eingelegte Revision wurde als unbegründet kostenfäUig verworfen mit der Begründung, daß eine öffentliche Verhöhnung einer ganzen Gesellschaftsklasse nämlich der israelitischen Bevölkerung von Zweibrücken nachgewiesen sei und hiedurch ein Angriff auf das friedliche Zusammenleben der durch verschiedene Reltgionsgelellschasten gebildeten Gesammtbevölkerung ftattgefunden habe. — Mittelfrankeu. WaS ein tüchtiger Mohel leisten kann, ersehen wir aus Folgendem. Der Lehrer, Chasan, Schochet und Mohel S. aus W. begab sich am 2. Tag Schobuoth zu Fuß nach dem 1V2 Stunden von seinem Wohnorte gelegenen K. um daselbst einen Berith vorzunehmen und kehrte auch am gleichen Tage wieder zurück. In einer Kultusgemeinde wie W. darf sich der Lehrer schon so etwas gestatten, ohne daß irgend Aufregung hervorgerufen wird. Geben sich doch die dortigen Israeliten alle Mühe in ftdem Stücke ihren christlichen Mitbürgern zu gleichen und dennoch herrscht gerade in diesem Städtchen ein Antisemitismus, wie er in Bayern ohne Beispiel dafteht. Würzburg, 13. Juni. Von einem schweren Gange zurückkehrend, klingen uns noch die Worte des Trauerredners nach: Ton -»oj 'v 'n ymi „Hilf, 0 Ewiger, denn ein Frommer ist dahin." Ja, Rabbi Wolf Maier 8":, der eben seine lange irdische Laufbahn beendet, war ein wahrhaft Frommer, mit ihm ist einer der ältesten und ersten Mitglieder hiesiger Gemeinde, einer unserer frömmsten Männer und besten Mitbürger aus dem Leben geschieden. iwv'I toi pr mit dem hohen Alter von 91 Jahren begnadet, hat er seine Tage in dem Dienste Gottes verlebt, hat er treulich bis an sein Ende festgehalten an den drei Säulen der sittlichen Weltordnung rrn moy rvm. Als Sprosse einer altehrwürdigen Familie, in der die rrnn eine Heimstätte fand, war er schon frühzeitig an diese Lebensquelle geführt und genoß den Unterricht bei min und so blieb das „Lernen" seine liebste Beschäftigung, empfand er Hochgenuß, einen schönen mz zu hören ooer zu finden. Das min^ dtij/ ymp fand seine volle Betätigung bei ihm und noch bis auf die letzte Zeit traf man ihn häufig mit einem 120. Diese minn nanx fand auch ihren Ausdruck in der Verehrung der cronn ’TD^n, die in seinem Hause gerne gesehen, und in der Unterstützung von omra mm hdiVi, so daß viele derselben zu seinen Tischgenossen zählten. Wie sehr er der rrroy oblag, bewies sein eifriger und pünktlicher Synagogenbesuch noch im hohen Alter, seine navoa nVon, seine Liebe zu den nisD und mit welcher Freude und Genauigkeit er sie übte. Ebenso ausgezeichnet war er rrj=, in der Uebung von Wohlthaten d'ddp p p uoioa p teua p. Einfach und natürlich wie sein Wesen, entzog sich seine Wohlthätigkeit vielfach dem Mitwissen Anderer und liebte er es, -inon npns zu üben. So konnte mit Recht, wie Herr Distriktsrabbiner B a mb erg er in seiner Grabrede hervorhob, auf ihn angewendet werden: pna rmp musn moy nsdh npis. Sein hohes Alter war von Ruhm gekrönt, er hat es aus dem Wege der Tugend und Frömmigkeit erreicht. Dieser Ruhm wird kein vergänglicher sein, er wird im Gedächtnisse seiner