Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 49 (20.6.1892)
- Date
- 1892-06-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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886 ist ein unerheblicher, was schon die geringe Aufregung des Thieres beweist. Der Halsschnitt, den das zu schachtende Thier erhält, führt mit absoluter Sicherheit und mit einem Male den raschen Tod herbei, bei dem Genickstich, bei dem gewöhnlichen Niederkeulen und bei Benutzung der verschiedenen Bouteroles ist häufig zu beobachten, daß cher Todesstreich nicht allein in Folge der Ungeschicklichkeit der Schlachtenden, sondern auch in Folge verschiedener Zufälligkeiten, die beim Schächten nicht statthaben, ein- oder mehrfach wiederholt werden muß. Wenn das Niederlegen des zu schächtenden Thieres richtig und im Sinne des mosaischen Gesetzes geschieht, so kann solches nicht getadelt werden: wenn das Schächten, wie das regelmäßig der Fall, rasch unter der Benutzung der schärfsten Messer erfolgt, so darf Niemand sich über den nicht schönen Anblick beschweren, den die beim Verbluten stark zum Vorschein kommenden Rcflexkrämpfe gewähren, denn sie gehen vor sich, ohne daß das betreffende Thier davon Bewußtsein hat; ein Gleiches gilt von den gurgelnden Geräuschen, welche nach Durchschneidung der Luftröhre hörbar werden und durch Eindringen von Luft und etwas Blut in dieselbe bedingt sind; sie dürfen durchaus nicht als der Ausdruck empfundener Schmerzen aufgefaßt werden; die große Halswunde des geschachteten Thieres darf nicht Abscheu erregen, denn sie war nothwendig um das Schlachtthier durch möglichst rasch zu erzielendes Ausbluten und daraus resultirende Gehirnanämie bewußtlos zu machen, aber auch zweckmäßig, weil durch die möglichst vollkommene Verblutung, die nach außen allein statthatte, nicht eine theilweis innere war, wie nach ausgeführtem Brust- und (Herzstich) bewerkstelligt wurde." Prof. Grützner, Vorstand des physiologischen Instituts in Tübingen (früher in Bern): „Jedenfalls ist so viel sicher, daß die in Folge der Schächtung (Verblutung) eintretendcn Bewegungen und Krämpfe der Thiere, die dem Laien einen langen Todeskampf Vortäuschen, das Fleisch blutleerer machen, als wenn durch einen Nackenstich oder Kopfschlag diese Bewegungen verhindert werden." Es ist also so viel gewiß, daß diese vorherigen oder sogenannten „Betäubungen" durch Schläge oder Stiche die Leiden der Thiere nur vermehren, selbst wenn sie, was nicht immer der Fall sein wird, von geschickter Hand ausgeführt werden, also ihren humanen Zweck keineswegs erreichen und auch dem religiösen Gesichtspunkt der jüdischen Schächtung niemals werden entsprechen können. Vor einigen Wochen wurde in Luzern ein zum Tode verurtheilter Mörder enthauptet, also durch Blutentzug oder Halsschnitt getödtct. Man hat nicht gehört, daß demselben vor der Hinrichtung Betäubungsschläge auf den Kopf applicirt wurden, und man wäre doch gewiß einem Menschen, der, wenn auch ein Verbrecher, aber doch immerhin kein Thier ist, dieselbe Rücksicht schuldig, die hier für die Thiere gesetzlich gefordert wird. (Forsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und CorresPondeuzen. Deutschland. Mainz, 14. Juni. Jrrthümern vorzubeug-m, gestatten wir uns an dieser Stelle den wiederholten Hinweis, daß wir, wie auch eine ständige Notiz am Kopf des Jnseratentheils besagt, für den Anzeigetheil dieser Blätter jede Verantwortlichkeit ablehnen. Wir müssen es deßhalb den betr. Interessenten überlassen, besonders was die Ritualität der annonclrenden israel. Restaurationen anbelangt, erwünschte diesbezügliche Auskunft persönlich einzuztehen. Berlin. Einen schweren Verlust hat das orthodoxe Judenthum erlitten; Herr Zadik Weinberg, der nach jeder Richtung hin, ein gesetzestreuer, echt menschenfreundlicher Jehudi gewesen, wurde am 26. Mai im Alter von 58 Jahren zu Grabe gebettet. Besonders bethätigte Herr Weinberg seine große, allbekannte Wohlthätigkeit den palästinensischen Juden gegenüber. Im Trauerhause sprachen Herr Dr. Hildesheimer »*j, am Grabe Herr Dr. Berliner ■>"j, warme, tiefempfundene Worte des Nachrufes. n"ay:n. Danzig, 8. Juni. Der katholische Pfarrer Bober und ein jüdischer Kaufmann in Chmielno (Kreis Karthaus) sind gute Freunde, beide haben sich achten und lieben gelernt. Dies verdroß eine Anzahl Parochiantcn Chmieluos, sie haßten deßhalb ihren Pfarrer und suchten ihn durch Drohungen von dem Verhältnisse mit dem Juden abzubringen. Namentlich war ihm der Kaufmann und Gastwirth Rudolf Kraft in Chmielno feindselig gesinnt, weil er sich durch den jüdischen Kaufmann geschäftlich geschädigt glaubte. In der Nacht vom 8. zum 9. Oktober wurde ein Schrotschuß durch das Fenster der Schlafstube des Pfarrers Bober abgeseuert, der aber das Ziel verfehlte. Der Untersuchungsrichter erschien am Thatorte, vernahm Zeugen und stellte fest, daß der Kaufmann Kraft zu mehreren Leuten geäußert hatte, wenn er den Pfarrer einmal träfe, so schlage er ihn todt. Ferner trat als gravireuder Umstand hinzu, daß K. in jener Nacht kurz vor zwei Uhr angetrunken nach Hause gekommen war. Auch die Stiefelspuren stellten unzweifelhaft fest, daß K. den Schuß abgefeuert hatte. Er wurde deßhalb vor das Schöffengericht in Karthaus ge-