Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 39 (16.5.1892)
- Date
- 1892-05-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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728 Staatsanwaltschaft gegen Ahlwardt erwartet wird. Die Erklärung lautet: „Zu den in der Ahlwardt'schen Broschüre: „Neue Enthüllungen, Judenflinten" enthaltenen Angaben, welche geeignet sind, ganz falsche Vorstellungen über die Beschaffenheit eines großen Theils unserer Jnfanteriebewaffnung zu erzeugen, und zu den über diese Broschüre in mehreren Zeitungen stattgehabte Besprechungen wird Nachstehendes veröffentlicht: 1) Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (Ludwig Loewe, Berlin) war kontraktlich verpflichtet, das Material zu dem Haupttheil des Gewehrs, den Lauf — von der königlichen Gewehrfabrik Spandau in Form von Laufstäben zu beziehen. Die der Firma gelieferten Laufstäbe sind identisch mit den Seitens der drei königlichen Gewehrfabriken verarbeiteten. Da von der Beschaffenheit des Laufmaterials wesentlich die Kriegsbrauchbarkeit der Waffe abhängt, so liegt in dem vorerwähnten Umstande eine Sicherheit für die Leistungstüchtigkeit der Loewe'schen Gewehre; auch haben sich bis jetzt nach etwa 1 ^jährigem truppenmäßigen Gebrauch dieser Waffen besondere Mängel nicht bemerkbar gemacht. Während der ganzen Dauer der Fabrikation dieser Gewehre haben ferner Kontrolbeschlüsse Seitens der Gewehrprüfungskommission stattgefunden und haben sich bei diesen Beschlüssen keinerlei Anstände ergeben. 2) Die Firma Loewe war durch Kontrakt verpflichtet bis ultimo Januar 1892 die letzten Waffen der ihr übertragenen Lieferung von 425,000 Gewehren abzugeben, nicht, wie in der Broschüre gesagt ist, am 1. Juli 1892. Mitte Januar d. I. sind die letzten Gewehre der genannten Fabrik abgcnommen worden. 3) Der Firma Loewe ist nicht ein Gewehrpreis von 58 Mk. gezahlt worden, wie die Broschüre behauptet, sondern ein erheblich niedrigerer. Unter Zugrundelegung des Gewehrpreises in den königlichen Fabriken kann die Firma Loewe etwa 2 bis 4 Mk. an jedem Gewehr verdient haben, nicht 30 Mk. wie der Verfasser der Broschüre behauptet. 4) Gegen die Angeschuldigten, soweit sie der Militärgerichtsbarkeit unterstellt sind, ist gerichtliche Untersuchung eingeleitet. 5) Dem Staatsanwalt ist von der Sache Mittheilung zugegangen mit dem Anheimgeben, seinerseits die erforderlichen Schritte zu thun". Berlin. Ich wollte Ihnen heute einmal eine Abhandlung über modernen Brückenbau schreiben. Aber ich denke die Leser des „Israelit" werden dies, jeder in seiner Weise, selber besser thun können, wenn ich ihnen hiermit das Material dazu liefere. Herr Dr. Lev in, Prediger der hiesigen Reformgemeinde hat die Welt mit einem neuen Religionsbuch erfreut. Wenn Religion eine Tugend ist und man, nach Lessing am meisten von der Tugend spricht, die man nicht hat, so wird es jeder in Ordnung finden, wenn der Prediger einer Reformgemeinde sich mit Religion abgibt, und zwar mit derjenigen, die er nicht hat. Darüber quittirt ihm nun auch die „Allg. Zeitung des Judenthums", indem sie wörtlich schreibt: „Die Kluft zwischen seinem Bekenntniß als „Prediger der Berliner Reformgemeinde und der „religiösen Anschauung aller anderen Gemeinden „Israels hat Herr Dr. Levin mit seinem Takt „zu überbrücken gewußt. Aber (?) als guter „Pädagoge verzichtet er in seinem Lehrbuch auf „jede Polemik und stellt das Ceremonialgesetz, „soweit es sich auf die Bibel stützt, im historischen „Theil mit großer Genauigkeit dar, so daß das „Buch für alle Parteien zu benützen ist." Also der Prediger der Berliner Reformgemeinde hat ein Bekenntniß, das er predigt und eins, das er in seinem Religionsbuch lehrt. Jenes ist das der Reformgemeinde, dieses das der anderen Gemeinden Israels. Zwischen beiden gähnt eine weite Kluft. Aber das Gewissen des Predigers resp. Religionsbuchschretbers ist noch weiter, es umschließt beide Gegensätze oder wie der kunstgerechte Ausdruck lautet, es überbrückt sie. Welche von seinen zwei Religionen Herr Dr. Levin für die richtige hält, die auf der Kanzel oder die in seinem Lehrbuch verzapfte? Er hält wahrscheinlich von beiden gleichviel oder richtiger gleich wenig. Auffallend ist nur, warum ein so praktischer Mann nicht gleich ein Religionsbuch schreibt, das auch allen Parteien im Buddhismus, Islam, Christenhum und Judenthum genügt. Auf ein bischen Kluft mehr kommts doch nicht an. Man kann ja im historischen Theil alles mit großer Genauigkeit unterbringen. Charakteristisch für die Zerfahrenheit aller religiösen Begriffe bleibt nur die Thatsache, daß ein jüdisches Blatt ein solches Gebühren als feinen Takt bezeichnet. — Was würden wir zum Beispiel von dem politischen Takt eines Volksvertreters sagen, der auf der Tribüne des Reichstags den Freisinn, den Freihandel, die allgemeine Entwaffnung vertritt und in seinen Schriften dem Conservatistismus, dem Schutzzoll und der Verschärfung der Militärpflicht das Wort redet? Eine solche Ungeheuerlichkeit, die allem politischen Verstand und Anstand zuwiderläuft, ist für uns so undenkbar, daß es an parlamentarischen Ausdrücken fehlt, sie auch annährend zu kennzeichnen. Und wenn ein jüdischer Prediger Gegensätze wie Sein und Nichtsein, Gesetz und Gesetzlosigkeit, Pflicht und Willkür kurz, Reform und Judenthum, je nach Belieben vertritt, so hat