Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 39 (16.5.1892)
- Date
- 1892-05-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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726 gehabt, und hat sie auch auf dem Gemeindetag mit einem Eifer vertreten, wie ihn gewöhnlich Neophyten zu bekunden pflegen. Herr Makower hat vor ca. 19. Jahren eine Schrift veröffentlicht: „lieber die Gemeindeverhältnisse der Juden in Preußen", deren Verdienst hauptsächlich in einer Widerlegung beruht, die sie durch Samson Raphael Hirsch in einer Gegenschrift: „Das Prinzip der Gewissensfreiheit" erfahren hat. Während heute Herr Makower für die verschiedenen Richtungen innerhalb der Jndenheit eine und dieselbe Schule für unmöglich hält, hielt er in seiner „Panegyrik des Zwangssystems" — wie Hirsch die Makowersche Schrift kurz und treffend charakterisirt, ein und dasselbe Gemeinwesen für diese Gegensätze nicht nur für möglich, sondern sogar für empfehlenswerth. In der genannten Schrift befürwortet Herr Makower das Gemeindezwangssystem, damit, „daß es im Grunde noch niemals angefochten wurde, daß man nicht sagen könne, es widerspreche dem Geiste und den Gewohnheiten der Nation, daß es den einzelnen Gemeinden Konsistenz und Leistungsfähigkeit gegeben, sie zu Mittelpunkten der Kultur gemacht, und ein wahres Gemeindeleben erzeugt habe. . (S. 29.) Was damals Samson Raphael Hirsch diesen Behauptungen Makowers entgegenftellt, hat letzterer nunmehr fast wortwörtlich anerkannt und adoplirt. Man vergleiche nur die oben scizzirte Stellungsnahme Makowers gegen den obligatorischen Religionsunterricht mit folgenden Worten Hirsch's. *) „Rach den Dictaten, welcher Logik kann überhaupt staatlicher Zwang ein wahres religiöses Gemeindeleben erzeugend-— Man kann nicht einem Bekenntnisse und seiner Verneinung zugleich ein und dasselbe Gotteshaus, ein und t»teselbe Religionsschule errichten.-In der That stehen doch die in der heutigen Judenheit seit den letzten Decennien, also gerade seit dem Eintritt des so gepriesenen Zwanggemeindesystems, hervorgetretenen Richtungen in einem solchen sich gegenseitig aufhebeuden Gegensatz, der keine Gemeinschaft zulaßt. Es ist geradezu die Wahrheit verleugnende Täuschung, wenn man von gewisser Seite diesen Gegensatz als nur die Liturgie des öffentlichen Gottesdienstes berührt darstellen möchte. Anerkennung oder Verleugnung des religiösen Gesetzes in Lehre und Leben des orthodoxen Juden ist dem Juden der Reform Aberglaube und Thorheit, Lehre und Leben der Reform dem orthodoxen Juden *) „Ta§ Princip der Gewissensfreiheit nnd die Schrift des Herrn Rechtsanwalts und Notars Makower über die Gemeindeverhältnisse der Juden in Preußen" von S. R. Hirsch in Frankfurt a. M. Wilhelm Erras. 1874. Seite in. Blasphemie und Verbrechen; und eine Organisation, die solche Gegensätze, Bekenner und Leugner der Göttlichkeit und Unverbrüchlichkeit des biblischen und traditionellen Gesetzes, — confessiouelle Gegensätze, die viel schroffer einander gegenüber st e h e n, als irgendwelche c o nfessionelle G esch ie d en h e it innerhalb der christlichen Kirche, — durch gewaltsamen Zwang zusammenznhalten, hat sicherlich nicht der Enthaltung und Pflege „eines wahren Gemeindelebens" Vorschub geleistet, hat damit nur die Verkleinerung, ja die Ertödtung wahren religiösen Lebens gedient, und einen Zustand geschaffen, in welchem wohl Fanatismus und Heuchelei, Jndifferentismus und Mantel tragende Connivenz, nimmer aber ein nur in Aufrichtigkeit und Wahrheit aufblühendes, religiöses Leben zu gedeihen vermögen, einen krankhaften Zustand, den nur der Zutritt des frischen Luftzugs der Freiheit zu heilen vermag." Wir sind weit entfernt, Herrn Makower aus diesem Widerspruch zwischen seiner heutigen Ansicht und der vor 19 Jahren geäußerten einen Vorwurf zu machen. Wir finden es im Gegentheil begreiflich und ehrend, wenn ein gebildeter, denkender Mann nach 19 Jahren eine Ansicht deßhalb nicht mehr fefthält, weil erste einmal öffentlich geäußert und vertreten hat. — Aber was liegt doch dieser Meinungsänderung ein mächtiger Umschwung aller Verhältnisse zu Grunde, und zwar eine Aenderung zu Gunsten des orthodoxen Judenthums! Der staatliche Zwang, die einzige Krücke, der letzte Nothbehelf, mit dem sich das morsche Reformjudenthum zum Scheine nach nur dürftig erhalten konnte, wird nun von seinen eigenen Panegyrikern preisgegeben, doch wohl nur deßhalb, weil sie fürchten, daß er ihnen nicht nur keine Dienste leisten, sondern sogar die vollständige Deroute nur beschleunigen könnte. Sie sind vor 19 Jahren für den staatlichen Zwang eingetreten, weil sie dabei ihre Rechnung zu finden hofften. Sie treten heute für die Beseitigung jeden Zwanges ein, weil sie wissen, daß wenn der Staat zwingt, er es jedenfalls nur zu Gunsten einer positiven Religion, nicht aber für das abgewirthschaftctc Reformjudenthum thut. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 15. Mai. Einem an uns gerichteten Privatbriefe des Herrn Professor Dr. Wilhelm Löwenthal, welcher bis Januar d. I. an der Spitze der Eoloniscuionsgeschäfte in Buenos-Aires ftano, entnehmen wir die folgende für die Beur-