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Der Israelit · 1892-05-09 · Heft 37 (9.5.1892) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 37 (9.5.1892)
Date
1892-05-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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686 däucht uns, dürfte der sinnbildliche Charakter dieser nttnn nnjD sein. An dem Feste, welches zur Feier dessen eingesetzt ist, daß Israel die Thora empfangen und damit die schriftliche und mündliche Offenbarung der Gottesweisheit Besttzthum der Menschheit wurde, findet Gott an nichts größeres Wohlgefallen, als wenn ihm als Huldigungsgabe dargebracht wird die durch Forschung in dieser schriftlichen und mündlichen Gotteslehre gewonnenen Novitäten der Menschenweisheit. Die Gotteshuld, welche spricht oder Israel sprechen läßt: „min bv nr’B d’-idid nan P D'aiö2), herzerfreuender als der Wein der Thora gelten mir die Worte der in ihr forschenden Schriftgelehrten," findet ihren treffenden symbolischen Ausdruck in der göttlichen Anordnung dieser nttnn nmo, die Israel an dem Feste Gott darzubringen habe, welches der Erinnerung an .iini jno gilt. Diese ntsnn nruc bestand in ni-6'nff, in 2 Broten, entsprechend den beiden Lehren, der schriftlichen und der mündlichen, aus deren unerschöpflichen Gedankentiefen die Geistesarbeit der Schriftgelehrten immer neue Sätze der Weisheit und Erkenntniß holt. Sie bestand in pan, die erst durch einen Gährungsprozeß genießbar werden, als Sinnbild der menschlichen Wahrheitserkenntniß, die erst durch jenen Gährungsprozeß wissenschaftlicher Meinungsverschiedenheit, durch jene Erregtheit einander widerstreitender Auffassungen und kasuistischer Auseinandersetzungen geklärt und geläutert wird, wodurch eben das Geistesleben in Israel, selbst in den düstersten Epochen der Galuthjahrhunderte, sich immer so wunderbar verjüngen, immer so kräftig pulsiren konnte. So werden sie zu Tage gefördert, die mm »mn, die Israel am Tage der siniatischen Gesetzgebung als ntnn nmo auf dem Altar seiner Gottesliebe legt, sprechend mit dem Dichter des hohen Liedes: „dj D’tsnn "p ’WB« nn O'ZL"". Ebensowohl bet den neuen Lehren meiner Forschung, den nnsiv na-i, wie bei den alten Lehren des Sinai, den min 'im, die mir durch den Gottesmann Moscheh sind überliefert worden, bewahre ich liebevolle, huldigende Hingebung Dir!" 3) — Zeitungsnachrichten und Correspondeuzeu. Deutschland. Berlin. Der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde hatte beim hiesigen Königlichen Amtsgericht I die Umschreibung einer größeren Anzahl von Hypotheken für die Gemeinde beantragt. Die Eintragung ist Mangels Beglaubigung der Unterschriften der Vorstandsmitglieder beanstandet wor¬ 2) Awoda sora 29 b und 35 a. 3) Euruwin 21 b. den. Auf erhobene weitere Beschwerde hat das Königliche Kammergericht entschieden, daß eine Beglaubigung nicht erforderlich, weil dem Vorstande der jüdischen Gemeinde die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde zuzuerkennen sei. Berlin. Der „Fall Busch off" lag einer Anklage wegen Beleidigung durch die Presse zu Grunde, die gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I gegen den Redacteur der Stöcker'schen Zeitung „Das Volk", Otto Balla, zur Verhandlung gelangte. Beanstandet war eine der in Leipzig erscheinenden Neuen Deutschen Ztg. entnommene Notiz aus Xanten, welche in Nummer 36 des „Volk" vom 12. Februar d. I. zum Abdruck gelangt war. Es wird darin die Art der Untersuchung, wie sie gegen den Schlächter Buschoff wegen des ihm zur Last gelegten Knabenmordes eingeleitet worden war, in so abfälliger Weise beleuchtet, daß obige Anklage daraus entstanden ist. Es wird behauptet, daß die Amtsorgane nur in widerwärtiger Weise gegen Buschoff vorgingen, daß die Untersuchung mit strafwürdiger Halbheit geführt werde und daß überhaupt ein skandalöser Verdunkelungsakt vorliege. Sollte es gelingen, den Schlächter Buschoff durch hinter den Kulissen stehende Herrschaften und mit Hilfe klingender Gründe freizumachen, so würden Enthüllungen erfolgen, welche Aufsehen erregen würden. Wegen dieser Aeußerungen hat der Erste Staatsanwalt Baumgart zu Cleve Strafantrag gestellt. Der Merthekdiger, Rechtsanwalt Schwindt, stellte vor Eintritt in die Verhandlung den Antrag, die Sache mit einer anderen zu verbinden, die wegen desselben Artikels von dem früheren Untersuchungsrichter Riccius gegen den Angeklagten anhängig gemacht sei. Der Gerichtshof beschloß, vorläufig in die Verhandlung einzutreten. Der Angeklagte erklärte, daß er den Vorwurf der Lauheit und Halbheit gegen die mit dem Falle Buschoff betraute Behörde aufrecht erhalten müsse. Durch den Ausdruck „mit Hilfe klingender Gründe" soll keineswegs gegen die Behörden der Vorwurf der Bestechlichkeit erhoben werden, sondern es solle dadurch nur darauf hingewiesen werden, daß der Synagogen-Vorstand zu Xanten Geld an die maßgebende Berliner Behörde geschickt, um dafür einen Beamten mit den Ermittelungen in der Buschoff'schen Angelegenheit zu beauftragen. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Brausewetter, hielt dem Angeklagten entgegen, daß dies doch durchaus nichts Auffälliges sei. Wenn der Synagogen-Vorstand Opfer bringe, um die Wahrheit in einem Verbrechen zu ermitteln, wodurch ein dortiger Jude belastet werde, so komme doch auch vor, daß Landgemeinden Prämien aussetzten, um

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