Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 28 (7.4.1892)
- Date
- 1892-04-07
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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551 Wettburg a. d. Lahn, 4. April. Die hiesige israel. Gemeinde hat einen sehr schmerzlichen Verlust zu beklagen. Einer ihrer edelsten und besten Männer weilt nicht mehr in ihrer Mitte. Nach kurzem Krankenlager schied vergangenen 'p Herr Aron Stern nach znrückgelegtem 69. Lebensjahre von uns. Ter Verstorbene vereinigte in sich die herrlichsten Tugenden und schönsten Eigenschaften. Er zeichnete sich -nicht nur durch seine strenge Redlichkeit, Mildthätigkeit, Gastfreundschaft und seinen Gemeinsinn aus, er war auch ein wahrhafter, ernst frommer Jehudi, der kein Opfer und keine Hingebung scheute, wo es galt eine n*S»E zu üben und ein religiöses Werk auszuführen. Zn den besonderen Vorzügen des Seligen gehörte dessen rnny. Trotz des weiten Weges, den er bis zum Gotteshanse hatte, vermochten ihn weder strenge Winterkälte noch beschwerliche Sommerhitze von dessen Besuch "irüD abzuhalten, und er war iinmer einer der ne? rcnpo und *nNS»? ]nnxn. Der leider für uns so früh Entschlafene erfreute sich des Vertrauens und der allgemeinen Achtung seiner Mitbürger, die Gemeinde Gießen, — deren Mitglied er bis vor f> Jahren war, worauf er hierher zog, um seinen Lebensabend im Hause seiner Tochter zu beschließen — gab ihm einen kleinen Beweis dadurch, daß sie ihn in den Vorstand wählte, als dessen Mitglied er seine Amtspflichten treu und gewissenhaft erfüllte. Auch nach seinem Lode fanden seine Verdienste eine Anerkennung durch das Geleite, welches ihm die ganze Gemeinde, Freunde und Bekannte von Nah und Fern, von allen Konfessionen, zur letzten Ruhestätte gegeben. An seiner Bahre sprach unser Herr Rabbiner Dr. L ew i n s k h wegen des Monats Nissan nur wenige, aber tiefergreifende Worte. Er verglich ihn mit dem Hohenpriester Aron, von dem unsere Weise sagen: .'c. crtt’ 2niN rm-on nssm Möge der Allgütige den tiefgebeugten Hinterbliebenen Trost senden und möge unsere Gemeinde das Andenken des seltenen Ehrenmannes durch Nachahmung seiner leuchtenden Beispiele zu würdigen ernst bestrebt sein. *0?? pTm •iDSDN' 'n TG2». A. Fröhlich. Leipzig, 2. April. Zur thunlichsten Vermeidung von Quälereien der Thiere beim Schlachten verordnet das Ministerium des Innern Folgendes : 1) Beim 3ä)lad)tcn aller Thiere - mit Ausnahme des Federviehs muß der BlntentZiehnng die Betäubung vorautzgeheu. Ausgenommen bleiben die wegen Unglücksfällen und plötzlicher (Erkrankungen nothwendig lverdenden Rothschlachtnngen, sobald sich die Betäubung nach den thatsächlichen Verhältnissen nicht ansfnhrcn läßt. 2) Beim Rinde soll die Betäubung unter Benutzung der Schlachtsmaske ansgeführk werden, soweit nicht beim Jungvieh die ungenügende Entwickelung des Schädels eine Ausnahme erfordert. 5) Bezüglich der Betäubung der Schiveine, Kälber und Schafe, durch Stirn- oder Geniekschlag, wird den Schlächtern die Auswahl der Betänbnngsavparate überlassen, doch werden alt? solche die Holzkeiile für^Kälber, der Bolzenapparat für Schiveine und der schlag - bolzenhammer oder ein stumpfer Keilhaiumer für Schafe empfohlen. 4s Alle Schlachtungen, mit Ausnahme der nicht altfznschiebenden 'Rothschlachtnngen, dürfen unter Verantwortlichkeit des Schlächters nur von des Schlachtens durchaus kundigen Personen, oder doch nur unter deren Aufsicht und Mithilfe, niemals aber allein von Lehrlingen ausgefnhrt werden. .Y> Alles Schlachten hat in geschlossenen, dem Publiktnn nicht zugänglichen Räumen stattzufinden. Nur wo solche nicht in genügender Weise zur Verfügung stehen, darf das nichtgewerbsmäßige Schlachten im Freien geschehen, ist aber auch dann derart vorznnehmen, daß cs nicht von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen aus zu sehen ist. Beim gewerbsmäßigen Schlachten ist die Anwesenheit von Personen unter 16 Jahren, mit Ausnahme der Fleischer-Lehrlinge und Gehilfen, verboten. 6) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende, mit dem l. Setobcr dieses Jahres in Wirksamkeit tretende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder .Haftstrafe geahndet. 7s Tie Ortspolizeibehörden haben die Schlächter auf die vorstehenden Bestimmungen und darauf aufmerksam zu machen, daß sie ans den Schlachthöfen Gelegenheit haben, die verschiedenen Betäubungsarten und Betäubungsittstrumente kennen zu lernen. _ Das heißt also: Das jüdische Schächten sott in wachsen in Zukunft verboten werden. O e ft e r r. - U n g a r. Monarchie: Wien, 5. April. In Triest sind Privatbriefe aus Corfu eingetroffen, welche melden, daß seit mehreren Wochen in der Bevölkerung von Corfu wieder Unruhe und Gährung wahrzunehmen seien, welche durch fremde Agitatoren, die schon bei den vorjährigen Tumulten eine Rolle spielten, genährt werden. Es wurden massenhaft antisemitische Flugblätter und Bilder mit Darstellungen ritueller Morde vertheilt und an den Häusern im Ghetto seien Plakate, welche Drohungen gegen die Juden enthalten, angeheftet worden. Die Behörden scheinen gewillt zu sein, energisch vorzugehen. Auf Zanta war bisher alles ruhig. Griechenland. Athen, 5. April. Nach einer Zeitungsmeldüng aus Corfu befürchten die dortigen Behörden anläßlich des Osterfestes neue antisemitische Tumulte. Die Regierung ordnete die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Ruhe an. -tzvermischtes. -4- Mainz, 50. März. Ter Verein zur Unterstützung und Erziehung mittelloser Waisen der israelitischen Religion S gemeinde hielt gestern unter dem Vorsitz des Herrn Stadtverordneten George Hirsch seine diesjährige Generalversammlung ab. Ter zum Vortrag gekommene Rechenschaftsbericht kann über das abgelausene Jahr nur Günstiges berichten. In Bezug auf die Psteglinge heißt es, daß es der Pstegeschaftsrath nicht allein für seine Pflicht erachte sich um das körperliche Wohlergehen der Kinder zu küinmeru, sondern daß er auch an deren Fortkommen in geistiger Beziehung ein