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Der Israelit · 1892-03-07 · Heft 19 (7.3.1892) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 19 (7.3.1892)
Date
1892-03-07
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIII. Jahrgang. Beilage zu M 19 des „Israelit". Leitender Artikel. Wedilia und Ikeischjchau von Jacob Bähr, Cultusbeamter in Reichenbach in Schlesien. In Nr. 8 dieses gesch. Blattes wurde aus Brandenburg a. H. ein Vorfall mitgetheilt, wonach ein vom dortigen Schächter für „koscher", von der amtlichen Fleischschau dagegen für „ungenießbar" erklärtes Rind auf Verwenden dcs Vorstandes durch den Oberroßarzt nochmals eingehend untersucht und im Einklang mit dem Schächter als „völlig unschädlich und ganz gesund" befunden worden. Ist auch gleich dieses Ereigniß ein Beweis mehr für die Hoheit und Trefflichkeit unsrer altehrwürdigen Schcchita-Satzungen, deren heilbringende Wirkung Israel sich schon seit Jahrtausenden erfreut, so ist es doch nicht minder geeignet, in weiten Kreisen den Glauben zu erwecken, als müsse das vom für ■wa erklärtes Fleisch nothwendigerweise von der Fleischschau für gesund erkannt werden; solche Ansicht aber wäre nicht nur an sich falsch, sondern könnte auch zuweilen dem Schächter — besonders in der kleinen Gemeinde — verhängnißvoll werden. Man denke sich unter solchen Umständen die Aufregung und Stimmung der Gemeinde-Mitglieder gegen den Schächter, der das für nzo befindet, was der Thierarzt verwirft! — Es dürfte darum wohl im Interesse der verehrten Leser d. Bl. sowohl als meiner Collegcn sein, wenn hier mit einigen Worten das Verhältniß zwischen ritueller Bedika und Fleischschau beleuchtet wird. Die Fleischschau als eine rein hygienische Maßnahme Ihat sich über den Gesundheitszustand des geschlachteten Thieres zu äußern und zu diesem Behufe nach gewissen aus wissenschaftlicher Erkenntniß gewonnenen Normen zu untersuchen. Sie lenkt hierbei ihre Aufmerksamkeit auf fast alle Organe des Thierkörpers und insonderheit auf die Beschaffenheit der Lungen- und Herzdrüsen, auf die Lunge und Leber selber, auf die Milz und auf die Dimension, die irgend eine Infektionskrankheit bereits angenommen. Ihr Gutachten läßt drei verschiedene Fälle zu r a) Ladcnrein, wenn das Thier ganz fehlerfrei befunden worden ist; b) minderwerthig, wenn es nicht ganz fehlerfrei, doch ohne Nachtheil genießbar ist; e) gesundheitsschädlich, darum gänzlich ungenießbar. Ganz anders verhält es sich mit der von unserer Religion vorgeschriebenen Bedika. Sie ist ihrem obersten Prinzipe nach kein Gebot der Klugheit, keine hygienische Maßregel, sie ist vielmehr eine Verordnung der göttlichen Allweisheit, um uns zum zn-ip oy1 2) zum heiligen Volke zu bilden, zu »np hmn zu Menschen, die nur das Hohe und Gute erstreben und alles Gemeine und Niedrige, alles Verunreinigende und Verderbliche verabscheuen und verwerfen. Es ist ein Erziehungsmittel mehr, um den Menschen auch da, wo es sich um die Befriediguug eines rein körperlichen Bedürfnisses, wo es sich um den Genuß handelt, auf seinen göttlichen Ursprung hinzuweisen, auch da ihn über das rein Thierische und Gemeine zu erheben. Der Tisch soll sich ihm zum heiligen Altar erklären, auf dem er nichts Unreines und Ekelhaftes darbringen darf. „Halte dich fern von Allem", ruft ihm das göttliche Wort zu, „was deiner Seele Lauterkeit und Reinheit trüben und beflecken könnte, genieße nichts Krank- und Ekelhaftes, nichts, was deinen Geist entwürdigt, dein Gefühl abstumpft, dein Herz verroht und verstockt."^ Das Krankhafte ist demnach rituell nicht deßhalb unstatthaft, weil es auf den Körper schädlich wirkt, sondern weil es die seelischen Kräfte entartet und erniedrigt. Daraus aber ergibt sich ein weitgehender Unterschied zwischen Fleischschau und Bedika in den Motiven sowohl als in den Ausführungsbestimmungen und Resultaten. Bei der Fleischschau ist das Verbot des Krankhaften rein sanitärisch, es ruht nur auf den Genußobjekt, der Wille des Genießenden ist hier ganz ohne Einfluß. Es ist daher nothwendig, daß jedes Objekt rigoros untersucht und auf seinen Gesundheilszustand geprüft wird. Als göttliche Vorschrift dagegen, als Erziehungsmittel richtet sich das Verbot auf das Subjekt, 3) auf den Willen des Genießenden. Eine Entartung und Erniedrigung der Seele steht nur da zu befürchten, wo mit Bewußtsein Unreines und Ungesundes oder als solches Verdächtigtes genossen wird, was aber nicht als solches verdächtig erscheint, schließt jede Besorgniß aus. Unsre Weisen, gesegneten Andenkens, haben darum, gestützt auf die Erfahrung, daß das meiste Schlachtvieh im gesunden Zustande sich befindet, nach altlradittoneller indukuver Regel, uns auf die Mehrheit zu verlaffen, von der peinlichen Untersuchung aller Körpertheile abgesehen und nur auf die Lunge wegen der dort 1) Vergl. Exod. 22, 24; Lev. 11, 44; Deutr. 14, 21. 2) Vergl. More Neb. UI, 35 und 48; Schemone Perek 4 und 5; B. H. Auerbach nDN rinn Pag. 84 ff.; I. Schwarz riJlDN Pag. 140 Anmerk.; Jeschurun 1855, Pag. 78. 3) Vergl. Ramban zu brod. 22, 24.

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