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Der Israelit · 1892-03-07 · Heft 19 (7.3.1892) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 19 (7.3.1892)
Date
1892-03-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
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ölt vot kommenden Erkrankung sich beschrankt.') Diese *y:jt2r V2I3D allein ist für den 2"^ verbindlich, diese allein ist seine Richtschnur. Was Wunder also, wenn er zuweilen mit der Fleischschau collid:- reu würde? Es kann eben so gut vorkontmeu, daß der Schächter manches für „trefe" erklärt, z. L. wo mmo 'di nrvp'-ö tdp, mN-)D voi kommen oder durch einenetwas, was veterinärisch ganz ohne Belang ist, wie auch, daß er Manches -rs-vv bbi pitps oitr 'bi ist, was die Fleischschau verwirft z. B. Verschwärungen und Vereiterungen in der Bauchhöhle, au der Leber und besonders der Herz- und Lungendrüsen k. , bei welcher Gelegenheit Rabbiner sowohl als Vorsteher vergeblich rcmonstriren würden. Das Einzig-Richtige ist hier, wenn die Herren Rabbiner nach dem Grundsatz ktd’nb nhjsd «Tön* * 5 6) ihre Schächter, wie dies schon vielfach geschieht, auch den amtlichen Fleischschau - Bestimmungen gemäß instruiren.°) Zeitungsnachrichten nnd orrespvndenzen. Deutschland. Berlin, 3. März. Einen schlechten Witz mit dem Reichstage hat sich der „deutsch.soziale" Verein in Elbeifeld erlaubt. Wenigstens hatte der Geh. Ober-Regierungsrath v. Lehnte vollständig Recht, wenn er auf diese Weise eine von dem genannten Verein beim Reichstage eingerichtete Petition kcnnzeichnete, welche verlangt, der Reichstag wolle veranlassen : 1) daß der Talmud van einer amtlichen zu diesem Zwecke cinzuberufenden Kommission übersetzt werde: 2) diese Uebersetznng von Amtswegen sämmtlichen deutschen Richtern zugesandt werde: 3) bei der Rechtsprechung über Juden die Kemituiß der einschlägigen Talmndlchren bei jedem Richter vorausgesetzt werde: Richtberncksichtignng des Talmud zu einem Revisionsgrnnd gemacht werde nnd 5) Kenntniß der Grnndlehren des Talmud bei den juristischen Staatspriisnngcn verlangt werden. Eine zweite Petition aus dem klassischen Lande der Stöckerei, aus Bielefeld, fordert aus Anlaß der Prozesse gegen den Schriftsteller Morris de Jonge eine Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit einer vorläufigen Unterbringung in Privatanstalten für Irrsinnige. Beide Petitionen hat die Kommission für ungeeignet zur Berathung im Plenum erklärt. Während dieser Beschluß bezüglich der zweiten Petition nach dem Anträge beider Berichterstatter fast einstimmig ge¬ 3 4) Bergl. Jore Deah, §. 39, i; Raschi und Rosch zu Lhulin 12 a oben. 5) Chulin 10 a. 6) Wir behalten uns vor, auf die vier angeregte ssrage noch zurückzukommen. Redfaßt worden ist, weil die Briefsteller sich nicht einmal die Mühe gegeben hatten, das Material, das sie in dem Prozeß Morris de Jonge selbst zur Begründung ihres Antrages gefunden haben wollen, dem Reichstage zu unterbreiten, hatte betreffs der ersten Petition der Referent, der konservative Abgeordnete v. Jagow-Potsdam, die Sache für würdig gehalten, die Zuziehung eines Vertreters des Reichsjustizamts zur Berathung der Angelegenheit zu fordern, als welcher denn auch der Geh. Ober-Regieruugsrath v. Lenthe erschien. Der Regierungskommisssar bestritt, daß irgend ein Grund, im Sinne der Petition etwas zu veranlassen, vorliege, da im Gebiete des göttlichen oder weltlichen Rechts in Deutschland von irgend einer rechtlichen Geltung des Talmuds gar keine Rede sei. Derselbe sei übrigens schon übersetzt und enthalte neben vielem Andern eine Sammlung von Sittlichkeitsregeln, von welchen nur in Bezug auf das Recht jüdischer Ehegatten gegeneinander die Gesetzgebung des Königreichs Württemberg eine gewisse Berücksichtigung zulasse. Nur Unkenntniß könne einen Vergleich zwischen der Geltung des corxus juris canonici und derjenigen des Talmuds ziehen. Da überdies die Elbcrfelder Bittsteller sich jeder Begründung 'ihres Begehrens enthalten hatten, fand ihre Petition die gleiche Behandlung wie diejenige des Bielefelder Vereins. A Breslau, 1. März. Ein der Verehrung des bedeutenden Mannes ergebenes Publikum hatte sich heute am Trauerhause zusammengefundeu, uni das letzte Geleit zu geben dem verstorbenen Professor Dr. Jacob Levy, von dessen Hinscheiden ich Ihnen bereits gemeldet. In der Leichenhalle gab Rabbiner Dr. Rosenthal der großen Bewunderung Ausdruck, die die große litterarischc Welt, welche sich mit der Erforschung der Targnmim und talmudisch-midraschischen Schriften des jüdischen Alterthums besaßt, dem Verblichenen entgegengebracht. Ihn mit unserem Stammvater Jakob vergleichend, führte der Redner in seinem inhaltsreichen nsDn aus, daß mit Professor L.vy's Scheiden ein Guttheil des Glanzes schwände, welchen er der Stadt und Gemeinde verliehen. Ihm, der im Leben aus Liebe zur nun gar oft Entbehrungen sich auferlegt und diese freudig ertragen habe, gepflegt von seiner ihm treu ergebenen Familie, kämen nun, gleich unsrem Stammvater, die Engel Gottes entgegen, um ihn würdig zu empfangen und in das Reich der Seligen zu geleiten. n":nnn Heilbronn. Rabbiner Kahn, bisher in La up he im, wurde zum Rabbiner dahier ernannt. Der bisherige Vertreter des verstorbenen De. Engelbert, N. Einstein geht als Rabbiner nach Laupheim.

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