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Der Israelit · 1892-03-07 · Heft 19 (7.3.1892) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 19 (7.3.1892)
Date
1892-03-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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36s welche die jüdische Religion zu verdächtigen geeignet erscheint. Demgegenüber ersuche ich Sie auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874, um Aufnahme folgender Berichtigung: 1) Die jüdische Religion kennt kein „rituelles" Reinigen eines Hauses oder eines Kellers. Auch bei den Juden wird der Schmutz mittels Besens oder reinen Wassers beseitigt, genau wie bei ihren christlichen Mitbürgern. 2) Eine Sitte, vor dem jüdischen Neujahrsfeste einen sogenannten Hausputz vorzunehmen, existirt nicht, wohl dagegen vor dem Osterfeste (Passah). Da letzteres aber bekanntlich im März bezw. April gefeiert wird, der hier fragliche Mord dagegen im Hochsommer sich ereignet hat, so mußte von den Antisemiten ein jüdisches Fest mit dieser Sitte verknüpft werden, welches der Zeit nach geeigneter für ihre Zwecke erschien. 3) Es ist eine boshafte, niederträchtige Verleumdung. daß ein Jude einen „rituellen" Mord begehen könne. Das Judenthum, welches der Welt zuerst einen Gott und die zehn Gebote verkündet hat, kennt in dieser Hinsicht nur die eine Vorschrift: „Du sollst nicht tödten." Früher — und noch noch jetzt in China — wurde daselbe wahnwitzige Märchen gegen die Christen verbreitet. Der Glaube an einen „rituellen" Mord steht meines Dafürhaltens auf derselben Höhe wie der Hexenglaube, bekanntlich die traurigste Verirrung des menschlichen Geistes, welche die Geschichte zu verzeichnen hat. Ahrweiler, 25. Febr. 1892. A. Gottschalk. Dieses energische und unerschrockene Vorgehen des Synagogen-Vorstehers Gott sch alk verdient unseren vollsten Beifall und dürfte überall empfehlenswerth erscheinen, wo die Zeitungen unbesehen antisemitische Lügenberichte aufnehmen und verbreiten. Wir Juden machen überhaupt der Presse gegenüber viel zu wenig Gebrauch von dem §. 11 des erwähnten Reichsgesetzes über die Presse. Es will uns dünken, als ob wir die ungerechtfertigten antisemitischen Angriffe nicht genügend in den politischen Blättern zurückweisen und solche zu sehr ausschließlich in den „jüdischen" Zeitungen erörtern, deren Leserkeis doch zweifellos am wenigsten einer solchen Aufklärung bedarf. Oe st er r. - Ungar. Monarchie. ArrS Ungarn, 17. Februar. In den jüd. Kreisen unserer Hauptstadt, welche bisher der unjüdischen Sitte, bei Leichenbegängnissen die Särge mit Kränzen zu überhäufen, in übertriebener Weise huldigten, ist eine Aenderung zum Guten wahrzunehmen. Man beginnt, die theueren Kranzspenden zu beseitigen und die hiedurch ersparten Summen für Wohlthätigkeitsakte zu verwenden. So machen die von Anverwandten und Bekannten des unlängst verstorbenen Kaufmanns Herrn Ignatz Guttmann, der sich Kranzspenden verbeten hat, anstatt der Kränze gespendeten Beiträge eine Summe von bei weitem 1000 Gulden aus, welche verschiedenen Wohlthätigkeitsanstalten zugute kamen. Es wird also durch die Bannung einer dem jüdischen Religionsgesetze widersprechenden Sitte ein humaner Akt von weittragender Bedeutung ins Leben gerufen. — Ein höchst interessanter Fund wurde dieser Tage — wie „E—g" berichtet — im Slebenbürger Dorfe Jspüulak gemacht. Es ist dies eine Schiefertafel von 14 cm. Durchmesser. In der Mitte der Tafel ist ein Baum und neben diesem die typische Gestalt eines langbärtigen Juden. An der rechten Seite ist der sogenannte „Magen David", an der linken wieder ein Altar zu sehen, auf welchem die Opferflamme brennt. Die Tafel ist von primitiv gemeißelten sieben Menschenköpfen eingefaßt und an ihrem unteren Theil wird die folgende Inschrift sichtbar: „JUDJA“. Dieser Fund ist ein unwiderleglicher Beweis dessen, daß in Siebenbürgen von uralter Zeit an Juden gewohnt haben. L. G—g. Schweiz. Zürich, Anfang März. „Die Gegensätze berühren sich", dieses oft eingetroffene Wort bewahrheitet sich wiederum in der Nachricht, welche wir vor 2 Tagen in den Schweizer Tagesblätter lasen und die mehr als alles Andere geeignet ist, die Frivolität zu kennzeichnen, mit welcher die Schweizer Thierschutzvereine den offiziellen Antisemitismus durch das Volk dekretiren lassen wollen. Vor 14 Tagen beschlossen sie in Luzern die Sammlung von 50,000 Unterschriften zum Zwecke der Volksabstimmung und 8 Tage später beschließt einer der größten und einflußreichsten Thierschutzvereine, jener in Genf, sich an diesem Sammelwerk christlicher Liebe nicht zu betheiligen. Wahrlich, eine größere moralische Niederlage läßt sich nicht denken, dieser Beschluß wirkt mehr als ein Dutzend Schriften gegen den Beschluß des Gesammt-Thierschutzvereins und wir glauben nicht fehl zu gehen, wenn wir darin den Einfluß des Oberrabbinecs der Genfer israel. Gemeinde, des Herrn Professor Dr. Werthetm erkennen, vielleicht hat auch Professor Vogt das Seinige dazu gethan. Welches Uebergewicht die französische Schweiz gegenüber der deutschen besitzt, das hat sich erst in diesen Tagen auch auf einem andern Gebiete gezeigt. Hie Genf, hie Bern, so heißt es in der Eisenbahnfrage, und ebenso wird es auch in der Schächtfrage heißen. Damit soll nun keineswegs gesagt sein, daß die Hoffnung der Schweizer Juden sich auf frei-

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