Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 17 (29.2.1892)
- Date
- 1892-02-28
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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zu beut Prozesse von Tisza-Eszlar" schreibt genannter Herr „Ein kurzes Wort Liber den Blutgebranch der Juden zu rituellen Zwecken." Nachdem sich derselbe auf die vorhin mitgetheilten Zeugnisse des Dr. der Theol. I. F. Vvn Mayer und des Professor Molitor berufen, beginnt er: „Die Anklage, daß die Juden Christenblut zu gottesdienstlichen Zwecken gebrauchen und deßhalb Christen, namentlich Christenkinder, schlachten, um mit ihrem Blute den Teig der ungesäuerten Osterbrote zu bereiten, ist zuerst im Mittelalter und zwar im 13. Jahrhundert erhoben worden. Schon damals haben die Rabbiner energischen Widerspruch entgegengesetzt und unter Berufung auf 1 Mos. 9 4—6; 2 Mos. 21, 12; 3 Mos. 3, 17; 3 Mos. 17, 10—14; 5 Mos. 12, 23—25 erklärt: die Heilige Schrift verbiete bei Todesstrafe nicht bloß das Vergießen von Menschenblut, sondern jeglichen Blutgenuß schlechthin: „Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israels oder ein Fremdling unter Euch irgend Blut isset, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volke rotten." Dieses Verbot sei vom Talmud wiederholt und von neuem eingeschärft worden. Gleichwohl haben die Christen jene furchtbare Anklage seitdem in jedem Jahrhundert von neuem erhoben und noch vor ctica 45 Jahren in der bekannten Judenverfolgung von Damascus die Juden nm deßwillen vertrieben, geplündert und Lodtgeschlagen. Ist die Anklage begründet oder nichts Wir halten sie für unbegründet, insofern sie sich gegen das jüdische Volk und die jüdische Religion richtet. Bei dem Auszuge Israels aus Aegypten mußten nach 2 Mos. 12 die Thürpfoften und die obersten Schwellen mit dem Blute der geschlachteten Lämmer bestrichen werden, damit der Würgengel an den mit Blut bestrichenen Häusern überging, aber nirgends steht geschrieben, daß unter die Mazzen Blut der Lämmer oder gar Blut der aegyptischen Kinder gemengt werden sollte. Die Propheten haben die Sünden und die Greuel des israelitischen Volkes hart gestraft und bei dem rechten Namen genannt, allein niemals ihm den von dem Gesetz Moses verbotenen Blutgennß vorgeworfen. Auch das Neue Testament erwähnt mit keinem Worte, daß die Juden Blut von Thieren oder Menschen zu den Osterbroten verwendet hätten. Vom Opferfleische durften sie essen, das Blut der Opfer dagegen wurde an den Boden gegossen. Wie schon erwähnt, hat bis zum 13. Jahrhundert niemand behauptet, daß die Juden für ihre religiösen Ceremonien des Christenblutes bedürften. Die Päpste Gregor IX. und Jnnocenz IV. haben in ihren Bullen von 1235 und 1247 ausdrücklich befohlen, daß die Juden wegen solcher Beschuldigung nicht verfolgt werden sollten. Papst Sixtus IV., welcher 1471—84 regierte, wurde gebeten, einen Christen in Trient, Namens Simeon, der angeblich zu rituellen Zwecken von den Juden umgebracht worden sein sollte, heilig zu sprechen. Er ordnete eine Untersuchung an und lehnte sodann die Heiligsprechung ab, weil die Juden unschuldig seien an dem Tode dieses Mannes. Auch weltliche Herren, zum Beispiel der Doge von Venedig, Pietro Mocenigo, die Herzoge von Galeazzo und Sfarza von Mailand und Kaiser Friedrich III. erkannten an, daß die Juden dieses Verbrechens nicht schuldig wären. Dr. Martin Luther erklärt in seinen Schriften (Thl. XI, S. 323 der altenburger Ausgabe) die wider die Juden erhobene Beschuldigung des rituellen Mordes für „Lüge und Narrenwerk." Diesen Zeugnissen aus älterer Zeit schließt sich ein ausführliches Gutachten der theologischen Facultät zu Leipzig vom 8. Mai 1714 an, welches die Unwahrheit der Anklage gegen das Judenthum aus dogmatischen und historischen Gründen darlegt. Der Hofpredtger Veit in Wien, den der Vertheidiger Funtak eltirt hat, der Bischof Neander in Berlin, beide vormals Juden, und mit ihnen viele andere zum Christenthume bekehrte Israeliten haben feierlich und zum Theil eidlich betheuert, daß an jener Beschuldigung kein wahres Wort, daß sie eine niederträchtige und teuflische Lüge sei. Wir selbst haben im Sommer dieses Jahres gesehen und gehört, wie ein greiser Rabbi in einer österreichischen Stadt bei der Einweihung einer neugebauten Synagoge seine Hände im Tempel aufhob und vor einer großen Versammlung mit einem hohen und heiligen Eide betheuerte: „Die Religion der Juden und alle ihre Gesetzesbücher verbieten den Gebrauch und den Genuß des Menschenblutes, und cs ist die im Prozesse von Tisza- Eszlar erhobene Anklage des rituellen Mordes eine aus Unwissenheit oder aus Bosheit hervorgegangene Verleumdung." Auf Grund der Heiligen Schrift und aller dieser Zeugnisse, wird man daher zu der Ueberzeugung kommen müssen, daß der Blutgebrauch der Juden zu irgend einem rituellen Akte nicht nachweisbar ist, und daß insbesondere der Teig der Mazza von aller Berührung des Blutes rein gehalten werden muß, weil die Mazza dadurch in Chamez verwandelt und nach dem jüdischen Gesetz ungenießbar werden würde.