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Der Israelit · 1892-02-25 · Heft 16 (25.2.1892) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 16 (25.2.1892)
Date
1892-02-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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305 objektiven Berichterstattung befleißige, sondern in einer Presse, die, wie die „Wacht", speciell den Zweck verfolge, die jüdische Bevölkerung zu mißkreditiren und die den Kampf gegen das Judenthum sich zum Beruf gemacht habe. Der Herr Rechtsanwalt will die Berechtigung der Presse, öffentliche Uebelstände aufzudecken, nicht aberkennen, aber wenn eine Presse sich in den Dienst der Klassenverhetzung stelle, dann sei sie nicht existenzberechtigt. Besonders noch aus dem Schlußpaffus des Artikels: „Der Vorfall kennzeichnet sich als eine ganz gewissenlose Mache", gehe die Absicht, den St. zu beleidigen und dessen Kredit zu schädigen, klar hervor, deßhalb sei eine exemplarische Strafe am Platze. Das Gericht gab dem Anträge des Amtsanwaltes Folge. Das Erkenntniß des Vorsitzenden lautete: Die Angeklagten seien der öffentlichen Beleidigung, begangen durch die Presse, für schuldig zu erachten und demgemäß zu bestrafen. In erster Reihe sei der verantwortliche Redakteur strafbar. Der Artikel zeige eine gehässige Tendenz und sei geeignet, Haß zu erregen. Deßhalb fei die Strafe, trotz der bisherigen Straflosigkeit des Angeklagten, scharf zu bemessen. Strafbar seien ebenfalls, wenn auch in milderer Form, die Angeklagten Sch. und E.. da sie zu dem bezügl. Artikel das Marerial Herbeigeschaft und unwahre Thatsachen herbeigebracht haben. Das Urtheil lautete gegen Fräulein Sch. auf 50 Mk. Geldstrafe, event. 10 Tage Haft, gegen den Redakteur G. 100 Mk. Geldstrafe event. 20 Tage Gefängniß und gegen E. 40 M. Geldstrafe oder entsprechende Gefängnißstrafe. Die Kosten wurden den Angeklagten zur Last gelegt und die Publikalion des Urtheils angeordnet. Der Verhandlung wohnten zahlreiche Zuhörer bei. Karlsruhe. (Baden.) Der Weingrotzhandlung Max Homburger hier wurde auf der in Leipzig stattgehabten „Internationalen Ausstellung für das Rothe Kreuz, Armeebedarf. Hygiene, Volksernährung und Kochkunst" diesilberneMedaille verliehen. Es ist dies die II. Auszeichnung, welche innerhalb eines Jahres der genannten Firma zu Theil wird. Speyer. An dem hiesigen humanistischen Gymnasium wurde durch die Bemühungen des Cultusvorstandes und durch das Wohlwollen der Behörde nun auch eine Lehrstelle für israel. Religion errichtet und mit der Versehung dieser Stelle der hiesige Lehrer Waldbott beauftragt. In hiesigen isr. Kreisen ist man über diese Neuerung hoch erfreut, da sie einem längst gefühlten Bedürfnisse entspricht. England. London, 21. Februar. An der heute stattgefundenen Wahl zur Besetzung der Predigerstelle in der Bayswater-Gemetnde betheiligten sich sämmtliche Mitglieder mit lebhaftestem Interesse. Der Rev. Hermann Go l lancz (Sohn des ältesten Kantors Londons) wurde mit großer Majorität gewählt. Diese Gemeinde ist die reichste und angesehenste im „Westend" Londons, woselbst der jetzige Chief- Rabbi, Dr. Adler n, dreißig Jahre lang als Prediger fungirte. — Der Rev. Hermann Gollanez war, nachdem er die Predigerstelle in Manchester verließ, sieben Jahre lang Prediger in der Dalston- Gemeinde. Vermischtes. Berlin, 6. Februar. (Der Antisemitismus in Mittenwalde vor Gericht.) Der Bürgermeister Schmidtsdorf vom Miltenwalde und der daselbst praktizirende Arzt Dr. Bernstein standen sich heute vor der ersten Strafkammer am Landgericht II. in einer wechselseitigen Privat-Beleidigungsklage gegenüber. Der Bürgermeister soll am 9. Februar v. I. im Bureau des Rathhauses in Gegenwart dritter Personen zu einem Angestellten gesagt haben: „Sagen Sie daS Ihrem Freunde, dem Dr. Bernstein, er ist ein Lump!" und am 5. Mai soll er unter gleichen äußeren Umständen gesagt haben: „Der Dr. Bernstein ist ein alter Jude und bleibt einer!" Dr. Bernstein, der ohnehin schon mit dem Bürgermeister in gesellschaftlicher und politischer Fehde stand, erfuhr von diesen Aeutzerungen und klagte. Der Bürgermeister denunzirte darauf den Arzt bei der Staatsanwaltschaft wegen verschiedener beruflicher Verstöße, z. B. Ausstellung wissentlich falscher, amtlicher Atteste, doch die Denunziation verlief im Sande. an dem Dr. Bernstein blieb nichts hängen. Da der Bürgermeister beim zuständigen Amtsgericht in Mittenwalde als Amtsanwalt fungirt, mußte die Privatklage vor dem benachbarten Schöffengericht in Königwnsterhausen zur Verhandlung kommen. Dort erhob der Bürgermeister die Widerklage, weil Tr. Bernstein im „Mittenwalder Jntelligenzblatt" eine Reihe von Artikeln veröffentlicht hatte, in denen u. A. gesagt war, der Bürgermeister sei ein Feind der Juden, er wolle in Mittenwalde den Antisemitismus einführen und habe cs früher doch nicht verschmäht, lange Zeit in „untergeordneter Stellung bei einem Juden" zu stehen. Ferner hatte Dr. Bernstein in einem Artikel behauptet, der Bürgermeister habe ihm ärztliche Aufträge ertheilt und dieselben später abgeleugnet. Wegen dieser letzteren Behauptung wurde der widerbeklagte Dr. Bernstein freigesprochen, weil der Beweis der Wahrheit als erbracht angesehen wurde. Im Uebrigen verurtheilte das Schöffengericht wegen wechselseitiger Beleidigung den Bürgermeister zu 100 Mark, den Dr. Bernstein zu 25 Mark Geldstrafe, sprach auch beiden Theilen die Publikationsbefugniffe fzu. Beide Parteien legten Berufung ein, die Strafkammer änderte das erste Urtheil aber nur in dem einen Punkte ab, daß der Tr. Bernstein wegen der einen Beleidigung des Bürgermeisters höher heranzuziehen und mit 50 Mark Geldstrafe zu bestrafen sei. Berlin, 11. Februar. Wie man aus Petersburg meldet, hat die Kommunalverwaltung von Kiew ihren diesjährigen Voranschlag mit einem Ausfall von 165,000 Rubel abschließen müssen, welcher ausschließlich auf den durch die Ausweisung fremder Juden verursachten Einnahmenentgang znrückzuführen ist. Diese Ziffer stellt übrigens, wie einge-

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