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Der Israelit · 1892-02-22 · Heft 15 (22.2.1892) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 15 (22.2.1892)
Date
1892-02-22
Page
– (sequence 3)
Language
German
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28t sein, daß, erkläre ich, mir niemals, weder in den Schriften der Talmudisten, noch in denen der Kabbalisten, noch überhaupt in irgend einer jüdischen Schrift jemals die entfernteste Veranlassung vorgekommen ist, an jene abgeschmackte Beschuldigung gegen das Judenthum zu glauben, daß ich auch nie, obwohl ich seit langer Zeit den jüdischen Überlieferungen nachgeforscht, auch nur die leiseste Spur einer ähnlichen blutdürstigen Tradition unter den Juden entdeckt habe. Es ist auch, wie mir aus den jüdischen Gesesetzgebungen bekannt, ganz und gar unmöglich, daß eine ähnliche schändliche Vorschrift je in das Judenthum hätte eingeschwärzt werden können, ohne das mosaische und talmudische Gesetz vorher gänzlich zu vernichten. Denn der Pentateuch verbietet den Juden an mehreren Stellen den Genuß alles Blutes auf das bestimmteste und strengste, und der Talmud treibt dieses mosaische Verbot bis zu den ausgedehntesten Consequenzen, wie man dieses in der Schrift Damascia Kap. VIII. S. 363—368 nachgewiesen finden kann. Ich will zwar nicht in Abrede stellen, daß es einzelne verkehrte Juden geben kann, welche Menschenblut zu magischen Zwecken gebrauchen; allein das muß ich aufs nachdrücklichste behaupten, daß die schwarze Magie im Judenthum unbedingt verboten und mir keine Stelle in der Bibel, dem Talmud und der Kaballah bekannt ist, durch welche man dergleichen Verbrechen rechtfertigen könnte. Wenn also einzelne Juden sich dergleichen Unthaten zu Schulden kommen lassen sollten, so würden sie eben so gut gegen ihr Gesetz handeln, als wenn Christen dergleichen Sünden vollbrächten. Die Beschuldigung, als brauchten die Juden Christenblut bei ihren religiösen Ceremonten, eine Idee, die ursprünglichst im Mittelalter aufgekommen ist, setzt daher eine völlige Unkenntniß des Judenthums und seiner Gebräuche voraus und erinnert ungefähr an eine ähnliche Beschuldigung, die ehemals den Christen von den Heiden gemacht worden, daß sie Menschenopfer darbrächten. Zu allen Zeiten haben sich jedoch in der Christenheit mächtige Stimmen gegen dieses, auf gänzlicher Unwissenheit beruhende Vorurtheil erhoben. Namentlich haben die Päpste, Gregor IX. (1235) und Jnnocenz IV. (1247) in ihren Bullen ausdrücklich verboten, die Juden wegen dieser fabelhaften Beschuldigung zu verfolgen. Ebenso erklärt sich Papst Sixtus IV. aufs nachdrücklichste gegen die Verleumdung der Juden und nach gepflogener genauer Untersuchung über den Tod des angeblich von den Juden zu religiösen Zwecken ermordeten heiligen Simeon von Trient, verbot er denselben heilig zu sprechen und befahl, die Juden von Trient deshalb in Ruhe zu lassen. (Leider aber hatte man schon Viele derselben verbrannt.) Auch der Doge von Venedig, Pietro Mocenigo, in einem Dekret von 22. April 1475, desgleichen Galeazzo und Schorza, Herzöge von Mailand, erkannten die Juden des ihnen angedichteten Verbrechens für unschuldig. Nicht minder erklärte sich Kaiser Friedrich III., und nach ihm viele römische Kaiser in demselben Sinne; der in den Schriften der Juden außerordentlich bewanderte Wagenseil in seiner „Unwidersprechlichen Widerlegung" und der vormalige Jude und nachmalige katholische Priester Sonnenfels in seinem „Jüdischen Blutekel" bewiesen auf das gründlichste und unwiderleglichste die Nichtigkeit und vollkommene Unwahrheit der Blutbeschuldigung. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspoudeuze«. Deutschland. Berlin. In den vernünftigen Kreisen der konservativen Partei scheint man doch nachgerade über die neuerdings sich kundgegebene Seelenverwandtschaft mit den Judenhetzern von Beruf ein wenig stutzig geworden zu sein. Das „Konservative Wochenblatt" unterzieht nämlich die Art und Weise, wie jene Judenhetzer sowohl in ihrer Preffe, als auch in den Parlamenten unsere Justizverwaltung und unsere Richter angegriffen, ja verdächtigt haben, einer schärfern Beurtheilung und wendet sich ganz besonders gegen die von dem Abgeordneten Stöcker bei Gelegenheit der Besprechung des Xantener Knabenmordes beliebte Verdächtigungsmethode. Es heißt in dem „Konservativen Wochenblatt" wörtlich: „Die nicht mißverständlichen Andeutungen, wenn nicht direkten Behauptungen, mit denen Justizbeamte seit einiger Zeit von antisemitischen Blattern und Versammlungsrednern der laxen Ausübung ihrer Pflicht aus judensreundlichen oder niedriger liegenden Motiven bezichtigt werden, üben, wie nicht erst gesagt zu werden braucht, die peinlichste Wirkung aus. Die strenge Ehrenhaftigkeit unseres Beamtenstandes war bisher unser Stolz; die absolute Unzugänglichkeit insbesondere unserer Richter für jede Form der Korruption war sprichwörtlich. Wie viel zugleich mit diesem bisher unerschütterlichen Felsen ins Wanken geriethe, liegt aus der Hand; bröckelt das Vertrauen ab, welchem unser Volk in die makellose Integrität unseres Richterstandes setzt, tritt Zweifel an die Stelle der bisherigen Gewißheit, daß an dieser Stelle nur reine Hände und scharfe Gewissen anzutreffen sind, so stehen wir am Anfang vom Ende." Wort für Wort zutreffend und von jedem wahren deutschen Patrioten zu unterschreiben. Kassel, 18. Febr. Die Llgueurfabrik und Weinhandlung von M. Schwarzschild ist auf der

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