Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 15 (22.2.1892)
- Date
- 1892-02-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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286 Blutdurst betrifft, so hätte dieser so viele Jahrhunderte her ohne Todtschlag in jeder Bad- oder Barbierstube reichlich können gesättigt werden; es hat sich aber wohl nie daselbst ein Jude zum Blutkaufen eingefunden. Man hat auch wohl nie gesehen, daß ein Jude Blut gekostet hätte; wäre es geschehen, so müßte er wahnsinnig oder ein gottloser Verächter seines Gesetzes gewesen sein, das allen Blutgenuß bei Todesstrafe verbietet. Und vollends den Genuß von Menschenblut! Von dem Allen aber ist der Gipfel die angebliche Einmischung von Christenblut in die ungesäuerten Osterbrode. Man weiß wirklich nicht, was man zu dieser abenteuerlichen Anklage sagen soll. Bei dem Auszuge Israels aus Aegypten mußten die Thürpfosten und die Oberschwelle mit dem Blute des Osterlamms bestrichen werden zum Schutz gegen den Würgengel (2. Mos. 12); aber daß davon unter die Mäzen kommen sollte, davon sucht man vergeblich die geringste Spur, vielweniger vom Blute der Aegypterkindlein. Die Propheten, welche die Sünden und Greuel des Volkes mit so scharfer Ruthe'züchtigen, haben ihm nie dergleichen vorgeworfen; auch das neue Testament beschuldigt die damals nicht besseren Juden dessen nirgends und es ist eine alte Bemerkung, daß der Begründer unserer Religion bei der letzten Ostermahlzeit zuerst den Genuß des Blutes, nämlich seines eigenen, geheiligt habe. Sollte aber nicht irgend ein jüdischer Aberglaube, der Blutgebrauch bei einer finstern, magischen Operation, zu der so oft wiederholten Sage Veranlassung gegeben haben? — Hätte diese Hypothese Grund, wiewohl aller tatsächliche Beweis dafür mangelt, so hätten wohl einzelne Juden, aber nie die Nation dieses teufliche Gewerbe getrieben. Nun müßte wenigstens festgestellt sein, daß dieser oder jener Angeschnldigte sich überhaupt mit Zauberkünsten abgcbe, während die übrigen Juden theils nicht daran glauben, theils sich auf andere Art zu beschäftigen wissen. Aber wie gesagt, es fehlt aller Thatbestand zu einer solchen Annahme auch im Einzelnen. Mir wenigstens ist niemals etwas Zuverlässiges hierüber bekannt geworden. Die fragliche Beschuldigung ist erst im Mittelalter, und zwar nicht früher als im 13. Jahrhundert aufgekommen, und schon damals haben ihr die Rabbinen widersprochen und ihre Unmöglichkeit gezeigt, wie man bei Eisenmenger (Thl. 2, S. 226) lesen kann. Auch christliche Gelehrte haben sich vorlängst dawider erklärt, namentlich die Leipziger theologische Fakultät in einem ausführlichen Gutachten von 1714, welches man in der gelehrten und scharfsinnigen Schrift des Herrn L. A. Löwenstein unter dem Titel: „Damascia. Die Judenverfolgung zu Damaskus" re. (Rödelheim 1840) abgedruckt findet. Ich glaube nichts weiter über die Sache selbst hinzusetzen zu können, indem ich mich darauf berufe. Die Sache hat aber noch eine andere als historische Seite. Wer sind die Juden? wer sind wir? und was heischt unsere Pflicht hinsichtlich ihrer? Was hat nun dieses neue Volk der Erwählung an dem alten zu thun? Es zu hassen? zu verfolgen? zu schmähen? Ich denke nicht. Hat nach unserer Meinung der Stifter unseres Glaubens nicht selbst für ihre Väter um Vergebung gebetet, wer erlaubt uns, die Nachkommen dafür zu strafen? . . . (Es folgt jetzt eine kleine Abhandlung über die wirksamste Art der Judenmission, die wir wohl für unseren Artikel übergehen können, weil er belanglos dafür ist). .... Richten wir aber nach Wahrheit und Recht, nicht nach Fabeln und Lügen, am wenigsten nach der Folter, diesem bequemen, aber himmelschreienden Mittel, um zu erfahren — das Ding, das nicht ist. Der Gott Israels, der auch der unsrige ist, lenke Alles zum Besten!" gez. I. F. von Meyer, Dr. der Theol. Beglaubigt war die Abschrift am 29. April 1841 von Dr. Johann Jakob Glöckner, Notar der freien Stadt Frankfurt. Der gelehrte Professor Molitor schreibt: „Erklärung über die Blutfrage im Judenthum". „Obgleich ich bei Herausgabe des dritten Theiles meiner Philosophie der Geschichte (Münster bei Theissing 1839) die passendste Gelegenheit hatte, mich über die dem Judenthum fälschlich aufgebürdete Blutanklage wissenschaftlich zu äußern, so unterblieb dies doch aus dem Grunde, weil ich diese Anklage, deren Grundlosigkeit schon so vielfach nachgewiesen worden, für allzu abenteuerlich hielt, um ihr, wäre es auch zu ihrer Widerlegung, eine Stelle gönnen zu dürfen. Da mich aber Herr L. H. Löwenstein, Verf. der Schrift Damascia, dringend aufgefordert hat, zur Ehre der Wahrheit meine Ueberzeugung hinsichtlich dieses wichtigen Gegenstandes, welcher in neuester Zeit leider so viele blutige Opfer gekostet hat, öffentlich auszusprechen, so stehe ich keinen Augenblick an, mich über den fraglichen Gegenstand meiner gewissenhaften Ueberzeugung gemäß dahin zu erklären: „Daß mir, der ich die Schriften der Rabbinen und der Kabbalisten zum Gegenstand vieljährigen Studiums gemacht, und mir daher wohl schmeicheln darf, mit dem kasuistischen wie mit dem mystischen Theile des Judenthums einigermaßen vertrant zu