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Der Israelit · 1892-02-18 · Heft 14 (18.2.1892) · page 27

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 14 (18.2.1892)
Date
1892-02-18
Page
– (sequence 27)
Language
German
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283 enthält die Namen, welche in den Scheidebriefen Vorkommen, die vormals in Frankfurt a. M. gegeben wurden. Diese Sammlung ist von R. Mose Sofer und seinem Sohn R. Simon Sofer angelegt, die, wie die Note des Herausgebers bemerkt, von 1653—1690. resp. von 1706—1716 Gemeinde- Notare (n7npn EEN3) zu Frankfurt a. M. waren. Sind diese Register an sich schon werthvoll für den Freund kulturgeschichtlicher Forschung in Betreff der Namengebung bei den Juden nicht minder wie für den, der zu einem DJ!-! “HD berufen ist, so gewinnen sie aber an Bedeutung und Wichtigkeit durch die gelehrten und lichtvollen Anmerkungen des Herausgebers, die nicht nur in literarisch-historischer Beziehung viel Neues und Aufklärendes bringen, sondern auch halachisch sehr bemerkenswerth sind, und zwar Letzteres nicht nur in Bezug auf die Schreibung der Namen, sondern auch in anderer Hinsicht, daß man das Frankfurt eigenthümliche 7m ."D’Jffi □ISS'* 7m bei jedwedem in einen QJ schrieb, der durch einen Sendboten nach auswärts geschickt wurde, selbst wenn man am Bestimmungsorte sich dieser Formel nicht bediente. Bemerkenswerth ist ein unter dem Vorsitz des R. Naphtali Kohn ausgestellter Scheidebrief, welcher entgegen der recipirten Ansicht m'7 “IHN nra hat, weil, wie der Sammler des Registers bemerkt, im Propheten Haggai tsmnp “jriN ova zu lesen ist, obwohl der Pentateuch das ova auslätzt; da aber Haggai die Thora gekannt und dennoch ova hinzufügt so sei dieses nach dem Grundsatz: 3'an jnriN priN zu rezipiren. - Die einer alten Handschrift entnommene zweite Abtheilung, tun “HD, weist einige kleine Abweichungen von dem üblichen MiD auf und hat veßhalb für Frankfurt Bedeutung. -- Die dritte Abtheilung enthält sowohl halachische Gutachten auf gestellte Anfragen, wie auch Erklärungen schwieriger Talmudstellen. Wir begegnen hier manchem Neuen nnd Ueberraschenden, wie z. B. einer Auffassung von denr Satze Tu px n*7’33 731N ]Ep 'L"-!37>7 v7y piiSE, welche, gestützt auf Gittin 55 a und Jebamoth 114a, den Satz dahin deutet, daß um eines Minderjährigen willen die aurorative Behörde nicht zu Maßregeln sich veranlaßt zu sehen brauche, welche auch das Erlaubte verbieten, um das Unerlaubte zu verhüten. Damit ist nicht nur der Ausdruck a"a besser erklärt, es heben sich durch diese Auffassung noch viele andere Schwierigkeiten. Aus dem reichen Material, das hier vorliegt, greifen wir noch zwei Erklärungen heraus, die gerade wegen ihrer Einfachheit überraschen. So erledigt sich eine schlvierig scheinende und ungenügend beantwortete Frage der Tosaphoth, Chulin 113 b., Schlgw. Te7 N7N, durch Einblicke in den Text der an dortiger Talmudstetle angeführten Schriftworte. Zu einer der Gloffen des Rabbi Nathan Adler, welche Dr. H. B. Auerbach in seinem in: n:E'E erläutert hat, finden wir hier eine treffliche Benlerkung. Zur ersten'Mischnah in Berachoth findet sich die Randglosse v7y py, eine kurze Bemerkung, die den Vermuthungen, was sie bedeuten solle, einen großen Spielraum läßt, so daß außer der bereits^ vom Verf. des pmD noch andere Erklärungen gestattet sind, namentlich, wenn sie dem Leser einleuchten, wie die vorliegende. Der Glossator wollte nämlich auf die Schwierigkeit des Wortes pjoip aufmerksam machen- Heißt es doch im zweiten Abschnitt dtL' i:in7 y-D»n N7l N7p, das Wort tnp, entsprechend dem deutschen „lesen," drückt also ein hörbares' Sprechen und Fürsichlesen aus,' nun ist aber die Pflicht des Schemalesens allerdings, ist es einmal so geschehen, erfüllt, wenn der Lesende nicht hörbar gelesen hat, während von vorneherein das Lesen laut sein sollte; demnach hätte es hier in der Mischna cnE'N und nicht pNYip heißen sollen."— Ein wichtiges, bis jetzt nicht veröffentlichtes Aktenstück bildet den Schluß der vorliegenden Gutachtensammlung, das Gutachten des RabbinatSverwalters R. Nathan Maas in Angelegenheit des berühmten Clever Scheidebrief- Streites. Das über diese Angelegenheit in Frankfurt aufgenommene Protokoll wurde verbrannt und das Gutachten sekretirt, angeblich um dem Streite keine weitere Nahrung zu geben. Dieses Gutachten ist jetzt wieder an den Tag gekommen und damit Hauptsätze des Protokolls, welche hier zitirr sind. Bekanntlich ist der Verfasser des vorliegenden Werkes in seinem „Frankfurter Rabbinen" für die Berechtigung der Einmischung des Frankfurter Rabbinats in jenen Streit und ihre Entscheidung in Sachen des Scheidebriefs eingetreten. Liest man aber die im Gutachten des R. Nathan Maas angezogenen Stellen aus dem Protokoll ohne Voreinnahme und ohne Lokalpatriotismus, so wird man an der Berechtigung und an der Richtigkeit des llrtheils sehr irre, und man kommt auf die Idee, daß die Verbrennung des Protokolls und die Sekretirung des Gutachtens weniger in Rücksicht auf Beendigung des Streites als aus einer gewissen Verlegenheit angeordnet lvurde, die dann auch in dem '7 nssmpE my, das bei der Wiederkopulirung gebraucht wurde, Ausdruck fand. Bor dem Scheiterhaufen. Ein Wort für die Inden und ein Vorwort für den Ezaren, von Josef Schrattenholz. Breslau. Leopold Freund 1891. Verfasser, Nichtjnde, geht dem Antisemitismus voll allen Seiten zu Leibe. Er ist offenbar ein denkender und vielseitig gebildeter Mann, dessen irregeführten Anschauungen über Pentateuch und Nichtverbindlichkeir des Talmud und dergleichen lebhaft zu bedauern sind. Sonst wäre die Schrift sehr anerkennenswerth. Hur Judenfrage. Zeitgenössische Originalaussprüche. Hcrausgcgcben von 5iarl Ed. Rlopscr. Mit einer Vorbemerkung von Prof. Dr. Ernst Hallier. München 1891. I. F. Lehmann's Verlag. Der Herr Herausgeber wandte sich, wie er in der Einleitung bemerkt, an die Vertreter des litterarischen Deutschlands um ihre Meinungsäußerungen über die sogenannte „Judenfrage". Herr Klopfer scheint an vielen Thüren vergebens angeklopst zu haben oder vielleicht auch gar nicht, in Voraussicht eines Bescheids, der ihm doch nicht behagen werde. Wir vermissen die große Mehrzahl der deutschen Geistesclite, die in der Sammlung nur gering vertreten ist, umsomehr wimmelt's von unbedeutenden Namen. Darum machen sich neben feinsinnigen Bemerkungen die rohesten Ausbrüche breit. Dessenungeachtet ist die weitaus größere Hälfte der „Originalaussprüche" von anerkennenswerthcr Objectivität getragen nnd darum selbstverständlich von günstigster Bcnrtheilung der Iudenheit erfüllt. Ob das dem Herrn Herausgeber nnd seinem Herrn Vorbcmerker nicht doch etwas fatal gegen den Strich gebt 7 N"N^a tne "pysin -man» 'x pan ^"On "nn r'''v nnoa D’Mjysm p"pn ton nyj-iy^ 'q-de ty",e p"pa btnar -ja mam aa7 nny ^aprm den;7y E. Herr Rabbiner Tr. Lerner in London hat die halachische Literatur durch seine unter obigem Titel soeben erschienene I. Abtheilung von naiKTO m7N» in überaus erfreulicher Weise bereichert. Obwohl das Werk nur 12 nm»n zählt, die sich au alle Gebiete des jüdischen Lebens erstrecken, so rechtfertig

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