Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 13 (15.2.1892)
- Date
- 1892-02-15
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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250 wäre, wie ich besonders auSfühUe. Vorsichtiger, als ich es that, kann man eine so schwierige Frage doch nicht behandeln! Eigenartig und Wohl sonst noch niemals vorgekommen ist es, daß die Juden in Xanten die Kosten für die Untersuchung durch den Kriminal-Kommissar Wolfs trugen. Das giebt in Bezug auf die unparteiische Behandlung der Sache zu denken. In Bezug auf den Fall Bleichröder meinte der Juftizminister, ein Beleidigungsprozeß könne nicht vor Einreichung der Klage durch den Beleidigten begonnen werden; aber es giebt doch auch eine Erhebung der Klage durch den Staatsanwalt, wenn das öffentliche Interesse betheiligt ist, und das, sollte man meinen, ist doch der Fall, wo es sich um den königl. englischen Generalkonsul handelt. Für das lange Entschuldigungsschreiben der Staatsanwaltschaft an die Klägerin Frau Krohn, fehlt mir jede Erklärung. Da wenige Wochen, nachdem die Sache hierdurch erledigt war, Herr v. Bleichröder vom Reichskanzler empfangen wurde und dies in allen Blättern stand, so muß sich das Volk über solche Vorgänge seine eigenen Gedanken machen, und wenn das Volksgewiffen hier eine Aufklärung fordert, so soll man diesem Volksgewiffen keinen Vorwurf machen. Ueber den Fall Liebmann sagte der Herr Minister wenig, Herr Munckel gar nichts. Das ist bezeichnend für die Verlegenheit, in die sie durch diesen Fall gesetzt sind. Ich werde in der dritten Lesung darüber ausführlicher sprechen. (Abg. Rtckert: Wir werden schon antworten!) Abg. Munckel hat Unrecht, wenn er die Zahl der jüdischen Richter den Verhältniffen entsprechend findet; die Statistik lehrt, daß ihre Zahl viel größer ist, als sie nach der Zahl der in Preußen vorhandenen Juden sein dürfte. Wenn, was früher nicht geschah, Juden jetzt auch zu Ober-Landesgerichtsräthen ernannt werden, so widerspricht dies dem Rechtsbewußtsein des Volkes; sind die Juden zu Oberlandesgerichtsräthen ernannt, so wird man auch nicht umhin können, sie zu Oberlandesgerichtspräsidenten zu machen, und dabei berufe ich mich auf den Fürsten Bismarck, der im Jahre 1847 sagte, wenn an der Stelle der geheiligten Justiz ein Jude ihm entgegentrete, so würde er sein Haupt tief beugen müssen. Darin gebe ich ihm vollständig Recht. Wir nehmen das antisemitische Programm nicht in unser Programm auf, aber wir müssen zu dieser Sache Stellung nehmen, im Sinne der Förderung unserer nationalen Kultur. (Beifall rechts.) Unterstaatssekretär R e be-P fl ugstäd t: Der Mord in Xanten fand am 29. Juni statt, am folgenden Tage die Besichtigung des Ortes der That und der Leiche; damals bestand kein Verdacht gegen den jüdischen Schlächter. Der erste Verdacht wandte sich vielmehr gegen einen Verrückten, dann wurde die Spur auf einen Landstreicher gelenkt und erst vier Tage nachher kam der erste Verdacht gegen Buschoff zur Sprache. Also die Behauptung, daß die Untersuchung erst am 4. Juli stattgefunden habe, kann sich höchstens auf die Haussuchung beim Angeklagten Buschoff beziehen. Abg. Cremer (wild) spricht die Hoffnung aus, daß die preußische Justiz das Recht schaffen und den Fall Buschoff aufklären werde! das wäre nothwendig auch im Interesse der Juden. , Die Debatte wird geschloffen. Persönlich bemerkt Abg. Stöcker: Ich kann nur dabei stehen bleiben, daß nach meiner Information der Verdacht sich von Hause aus gegen Buschoff richtete. Unterstaatssekretär Rebe-Pflug st ädt: Ich will noch nachholen, daß die Scheune, wo die Leiche gefunden wurde, nicht am Hause des Buschoff, sondern in einer ganz anderen Straße liegt; es führt allerdings neben dem Buschoff'schen Hause eine Einfahrt nach jener Scheune, so daß man von ihm, ohne die Straße zu berühren, in die Scheune gelangen konnte. Der Zeuge, der gegen Buschoff aussagte, ist erst am 5. Juli hervorgetreten, früher als am 5. Juli bestand also kein Verdacht gegen Buschoff. Abg. Stöcker: Rach einer mir zugegangenen Photo graphie kann die Scheune von dem Buschoff'schen Hause doch nur wenige Schritte entfernt gewesen sein. Wenn auch erst am 5. Juli ein bestimmt begründeter Verdacht gegen Buschoff hervortrat, so war doch schon am Tage nach dem Mord im ganzen Ort die Meinung verbreitet, Buschoff sei der Mörder! Die durch das Eingreifen des Regierungsvertreters wiedereröffnete Debatte wird abermals geschlossen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. o. Berlin, 14. Februar. In der gestrigen Morgen-Ausgabe des „Berliner Tageblattes" findet sich an erster Stelle ein Artikel „Die jüdische Orthodoxie und das Volksschulgesetz", in welcher die Behauptung der Antisemiten, daß der sog. Liberalismus eine spezifisch jüdische Erfindung sei, damit zu entkräften gesucht wird, daß ja die jüdische Orthodoxie einstimmig für das Volksschulgesetz eintrete. Diese Beweisführung ist an und für sich ganz richtig und wer die jüdischen Blätter regelmäßig liest, wird auch längst die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Thatsache, daß die Juden allen politischen Richtungen angehören, eine unumstößliche ist. Daß aber Herr Masse in demselben Moment, indem seine Gegner über die Partei seiner Tageblatt- Abonnenten herfallen und er sich hinter uns zu verkriechen sucht, die Gelegenheit benutzt, uns von hinten einige derbe Püffe zu versetzen, das ist denn doch eines Mannes, der sich in seiner Judenthumszeitung schon so oft auf den Standpunkt der strengsten Orthodoxie gestellt hat, nicht ganz würdig. Während sich Herr Masse in seiner „Allg. Ztg. d. Judenthums" mit dem Volksschulgesetz ganz außerordentlich freut, ärgert er sich im „Berliner Tageblatt" über die „wahrhaft freudige Genugthuung, die das auf übertrieben confessioneller Grundlage errichtete Gesetz uns bereitet." Zwei Seelen wohnen, ach, in seiner Brust, eine die sich für die Abonnenten der Judenzeitung über all' das, was die Religion hochhält, innig freut und die andere, die für die gottlosen Abonnenten des „Berliner Tageblattes" sich über jede gläubige Regung gebührend ärgert. Vielleicht erleben wir es noch, daß irgend ein hochconservatives Organ in den Besitz des Herrn Mosse übergeht; derselbe könnte darin dann die im „B. T." vertretene Ansicht zu allererst, noch ehe sie ein Anderer gelesen hat, bekämpfen, das wäre schneidig! Den Pächtern des Liberalismus indeß, die in ihrer Liberalität sich so wett versteigen, auszurufen: „Es ist uns ganz egal, ob der Gegner Stöcker oder Hildesheimer heißt", erwiedern wir: daß man auch liberal sein kann, ohne sich auf einen solch judenfeindlichen Standpunkt zu stellen. Auch wir find