Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 12 (11.2.1892)
- Date
- 1892-02-11
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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223 loren gegangene Schriftstück wieder aufzufinden. Es ist also vollständig unrichtig, wenn Abg. Stöcker sagt, die Justizverwaltung sei gedrängt worden, durch Aeußerungen der öffentlichen Meinung, die Angelegenheit des Herrn von Bleichröder dem Gerichte zu unterbreiten. Irgend ein Schritt bei den Gerichten ist überhaupt nicht unternommen, konnte auch nicht in Frage kommen, da die Denunziation bereits vor 8 Jahren endgültig zurückgewiesen ist und keinerlei neue Umstände hervorgetreten sind, welche irgend dazu führen könnten, die Frage wieder aufzunehmen. Ein gleiches Urtheil hat der Abg. Stöcker auch über den Fall Liebmann gefällt, aber leider auch ohne Kenntniß meiner Akten. (Abg. Rickert: Hört!) Er würde daraus ersehen haben, daß sich gleich, nachdem die Strafhandlung in Frankfurt sich abgespielt hatte, in der Liebmann als Zeuge vernommen wurde, die zuständigen Instanzen mit der Frage befaßt haben, ob gegen Liebmann vorzugehen sei. (Zustimmung Links.) «Schluß folgt in der Montags-Nummer.) Zeitungsnachrichten nnv Correspoudenzen. Deutschland. Berlin, 6. Februar. (Die Verpachtung von Bahugrundstücken an Juden.) Nach Nachrichten aus Petersburg ist das Verbot, an Juden Grundstücke zur Errichtung von Holzlagern längs der Polessjebahnen in Pacht zu geben, auf Intervention des Finanzministeriums aufgehoben worden. Berlin, 9. Februar. Mit wachsendem Erstaunen verfolgten wir in den letzten Tagen die Artikel eines jüdischen Predigers über das Volksschulgefetz. Wir erkennen es gewiß als loyal au, wenn die Redaktion eines Blattes jeder Ansicht — auch der mit ihr dissentirenden — Raum gewährt, aber in wichtigen, die ganze Gemeinschaft betreffenden Angelegenheiten dürften sich selbst die Leiter eines freien Organs etwas mehr Reserve auferlegen. Wir dürften wohl die Ueberzeugung aussprechen, daß es der Redaction der „Zeitung d. Judnt/' nicht ganz genehm sein kann, einen jüdischen Geistlichen das hohe Roß der Politik besteigen zu sehen, denn Alles schickt sich nicht für Jeden. Der Rabbiner darf sich darin nicht nach dem Vorbilde seiner katholischen Collegen richten. Wir wollen keine herrschende, nicht einmal bevorzugte Stellung im Staate einnehmen, wir wollen nur mit gleichem Maaße gemessen werden, haben demnach als Juden nichts mit der Politik zu schaffen. Es sind darum die weitesten Kreise durch die erwähnten Artikel von einer tiefgehenden Beunruhigung ergriffen worden. Herr Dr. Vogelstein, der in der „Zeitg. d. Judenth." gegen das Volksschulgesetz Stellung nimmt, mag wohl das Bedürfen gefühlt haben, aus einer ruhigen Beschaulichkeit hervorzutreten und über die Grenzen seiner Synagoge hinaus seine Stimme ertönen zu lassen, das wollen wir ihm recht gerne zu jeder Zeit gestatten, aber auf dem Ackerselde der großen Politik werden ihm keine Lorbeeren erblühen. Sein erster kühner Ritt in die Arena der Staatsweishett hat ihm leider ein beklagenswerthes Fiasco eingebracht. Denn die gesammte preußische Judenheit muß sich mit aller Entschiedenheit gegen die Behauptung des Dr. V. verwahren, daß das Jndenthum als solches sich im Gegensatz zu dem von der königlichen Regierung eingebrachten Volksschulgesetz befindet. Wir dürfen die Schreibseligkeit des Herrn V. keineswegs mit Stillschweigen übergehen, denn wir laufen Gefahr, von den Herren Abgeordneten Reichensperger und Dr. Porsch zu Gesinnungsgenossen des politisirenden Herrn Rabbiners gestempelt zu werden, und das soll hiermit rundweg abgewiesen werden. — Wenn es der Antisemitengesellschaft beliebt, die g e s a m m t e Judenheit für die liberale Presse verantwortlich zu machen, so können wir das mit Gleichmuth ertragen, jeder Unbefangene weiß wohl, daß wir das Bespötteln der religiösen Ansichten unserer christlichen Mitbürger verabscheuen und es um so tiefer bedauern, wenn es von sonst unbefangenen und sachlich urtheilenden Literaten ausgeht. Aber bedauerlich erscheint es uns, wenn gereifte Männer, denen der Berus ein anderes, recht weites Feld der Thätigkeit angewiesen, ein Spiel mit Waffen treiben, die sie nicht zu führen verstehen. Das Handwerk der Staatskunst hat seine berufenen Vertreter und ist zum Sport für die Langeweile eines gelehrten Herrn viel zu Schade. Wir bedauern darum aufrichtig diese Vordringlichkeit und geben dem Herrn Rabbiner die Versicherung, daß wir uns nicht leichten Sinnes zu dieser Polemik entschlossen und sie nur im Interesse der großen Gemeinschaft ausgenommen haben. Wenn schon die Ungehörigkeilen von Personen, die unserer Glaubensgemeinde sehr fern stehen, scharf gerügt und auf unser Conto gestellt werden, welche Entrüstung müßte erst entstehen, wenn es unfern stillen Gegnern in den Sinn käme, die Emanation eines jüdischen Geistlichen als Geistesprodukt der jüdischen Gesammtheit zu betrachtend — Nun, das war allerdings bisher nicht der Fall und soll auch durch diese Zeilen für alle Zukunft verhindert werden. Die Gesetzesvorlage selbst anlangend, empfehlen wir dem Necensenten und den andern Herreu, welche dem brennenden Verlangen, Politik zu treiben, nicht widerstehen können, denen aber das Wohl des Judenthums noch am Herzen liegt, eine gründliche Lektüre des Entwurfes, ganz besonders der 6, 13-18 und der ausführlichen Motive zu dem Entwurf. Wir sind überzeugt, daß selbst die sogenannten liberalen Glaubensgenossen der hohen Regierung die gebührende Anerkennung