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Der Israelit · 1892-02-11 · Heft 12 (11.2.1892) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 12 (11.2.1892)
Date
1892-02-11
Page
– (sequence 10)
Language
German
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222 der juristischen Karriere beschulten haben. (Abg. Nickerl: hört!-hört!) Das sind nicht Gedanken antisemitischer Hetzen' der Kreise, das sind Gedanken, die unser ganzes Volk bewegen. (Lebhafte Zustimmung rechts), und welche bis in den Kreis der besonnensten Rich er und Advokaten hineinreichen. (Widerspruch des Abg. Rickert.) Wenn Sie das bestreiten, so thun Sie es wider Ihre bessere Ueberzeugung. (Mg. Rickert in großer Erregung: Unerhört!) Man furchtet, daß Einflüsse, wie ich sie charakterisirt habe, um so mehr wachsen werden, je mehr das jüdische Element in unserer Justiz hineindringt. Es steht vielleicht einzig auf Erden und in der Weltgeschichte da, daß in einer Periode, wo das Judenthum einen unerträglichen Einfluß auf unser Volk sich anmaßt und ausübt, sich Leute herbeilassen, ich weiß nicht aus welchen Gründen, als Schützer dieser Uebermacht für das Judenthum einzutreten und das trostlose Schauspiel zu bieten, als sogenannte Schutztruppe, als Vereiir zur Abwehr des Antisemitismus, in einer unbegreiflichen Verblendung für das Judenthum einzutreten. Seien Sie davon überzeugt, ich kenne mein Volk. (Lachen links, Abg. Rickerl: Ihr Volk!) Ich kann sagen, die Judenschutztruppe findet bei der großen Mehrheit des Volkes keinen Anklang. (Unruhe Links. Lebhafter Beifall Rechts.) Justizminister v. Schel lin g: Ich kann denjenigen Mitgliedern des Hauses nur dankbar sein, welche den Fall Buschoff zur Sprache gebracht und mir dadurch Gelegenheit gaben, eine mir schon längst wünschenswerth erschienene Aufklärung dem Hause vorzulegen. Der Knabe, welcher das Opfer des Mordes geworden ist, wurde am 29. Juni vorigen Jahres Abends in einer Scheune mit durchschnittenem Halse aufgefunden. Die Messerführung zeugte von einem kräftigen und gewandten Schnitt, doch war die Art und Weise der Durchschneidung des Halses nicht von der Art, welche beim Schächten von Thieren (Hört, hört! links) nach jüdischem Ritus beobachtet wird. An Bemühungen, den Thäter zu crinitteln, hat es nicht gefehlt. Zunächst sind die gerichtlichen und staatsanwaltlichen Behörden unmittelbar eingeschritten. Es ist nicht richtig, wenn der Abg. Stöcker sagt, daß erst nach einigen Tagen die Besichtigung erfolgt ist. Ter Staatsanwalt von Eleve hat sich sofort an den Thatort begeben. (Hört, hört! links.) Auch Privatpersonen haben milgewirkt, um auf die Spur des Thäters zu kommen. Mit Recht hat der Abg. Rickert bemerkt, daß die jüdische Bevölkerung in ihren Bemühungen in keiner Weise zurückgestanden ist. Die Synagogengemeinde zu kanten hat die Entsendung zweier Kriminalkommissarien bei dem Regierungspräsidenten und später bei dem Minister des Innern veranlaßt, und wenn ich anders recht unterrichtet bin, so hat die Synagogengemeinde Geldmittel für die Entsendung zu Gebote gestellt, und darauf mögen sich wohl die 700 Mark zurückführen lassen, von denen Herr Stöcker gesprochen hat. (Abg. Rickert: sehr richtig!) Ter Kriminalkommisfarius, der zuletzt entsendet worden ist, schritt zur Festnahme des Schlächters Buschoff und zweier Mitglieder seiner Familie, und diese Festnahme war durchaus keine unbegründete. Es wurde Beweis erhoben und nachdem die Beweisaufnahme geschloffen war, hat der Untersuchungsrichter die Haftentlassung der Beschuldigten angeorvnet. Ich habe das Bedürfniß gefühlt, mich durch Einsicht in die Akten über das Sachverhaltniß zu unterrichten. Die Akten waren aber in Cleve nicht entbehrlich, und ich habe daher einen Rath meines Ministeriums an den Thatort gesendet. Der Abg. Rickert hat bereits erwähnt, daß um dieselbe Zeit Volksversammlungen zusammengetreten sind und Anforderungen dahin gerichtet haben, daß der Aantener Mord einer strengen Untersuchung unterworfen werde. Er hat aber bereits selbst die Annahme von der Hand gewiesen, daß ich unter dem Druck dieser Volksversammlungen gehandelt habe. (Abg. Rickert: Das fehlte noch!) Ich habe von diesen Kundgebungen damals gar keine Kenntniß gehabt. An die Haftentlassung hat sich nun eine Beunruhigung im Publikum geknüpft. Es ist vielfach dieMnnung entstanden, es solle die Untersuchung überhaupt unterdrückt werden. Es liegt auf der Hand, daß eine solche Meinung nur von Jemand gehegt werden kann, der die Gesetze überhaupt nicht kennt. Neuerdings ist ein neues Belastungsmoment zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft gelangt. Dieses Belastungsmoment hat die Staatsanwaltschaftveranlaßt, die Wiederverhaftung des Schlächters Buschoff zu veranlassen, und das Gericht wird in den nächsten Tagen in der Lage sein, definitiv darüber zu beschließen, ob es bei der Wiederverhaftung des Buschoff sein Bewenden haben soll. Tie noch rückständigen Erhebungen werden voraussichtlich bald beendet werden. Dann wird die Vorlegung der Akten an die Strafkammer erfolgen. Es liegt also durchaus kein Grund zu irgendwelcher Beunruhigung des öffentlichen Rechtsbewußtseins vor. Die Entfcheidüng, wie sie auch ausfallen möge, wird gefällt von Richtern, von preußischen Richtern, deren Unparteilichkeit und Unbefangenheit eine dem Richterslande seit Jahrhunderten eingeborene ist. (Beifall links.) Herr Abg. Dr. Stöcker hat auch andere Fälle erwähnt und daraus den Schluß gezogen, daß die Justizverwaltung niemals aus eigener Initiative da einschreite, wo ein Einschreiten geboten sei, sondern immer erst unter dem Truck der öffentlichen Meinung. Es ist merkwürdig, daß dabei der Abg. Stöcker den Fall des Herrn v. Bleichröder vorbrachte. Die Denunciation gegen den Herrn v. Bleichröder ist vor 9 Jahren eingeleitet worden. Es handelte sich dabei um den Wortlaut eines Schriftstücks, welches von der Klagenden nicht vorgelegt werden konnte, da sie es angeblich verloren hatte! Das Schriftstück sollte im Jahre 1869 ausgestellt worden sein. So gering nun die Aussichten waren, daß durch Zeugenaussagen der Inhalt eines verloren gegangenen Schriftstückes noch mit einer solchen Zuverlässigkeit festgestellt werden konnte, um darauf eine Anklage wegen Meineids zu bauen, so ist doch die Staatsanwaltschaft zur Vernehmung der Zeugen geschritten, aber sie hot demnächst die Denunziation als unbegründet zurückgewiesen, und dies ist in allen nach den Gesetzen zulässigen Instanzen aufrecht erhalten worden. "Neuerdings ist in einer Broschüre dieser Fall wieder in einer leidenschaftlichen Weise behandelt worden. Zunächst bin ich mit dem Abg. Herrn Stöcker in der abfälligen Beurtheilung dieser Art von Literatur ganz einverstanden. Es ist ein unerfreuliches Zeichen der Zeit, daß boshafte Machwerke, welche nur darauf berechnet sind, den Kitzel der Neugierde und der Schadenfreude zu erregen (Abg. Rickert: sehr gut!), einen so massenhaften Absatz im Publikum finden, während die Nachfrage nach guten Büchern erfahrungsmäßig immer mehr zurückgeht. Wenn der Abg. Stöcker oerlangt hat, daß gegrn diese Broschüre hätte eingeschritten werden sollen, so-' glaube ich in der That, daß Herr Stöcker nicht so unbewandert in unserer bestehenden Strafgesetzgebung ist, als daß er nicht wüßte, daß gegen Beleidigungen nur auf Antrag des Beleidigten eingeschritten werden kann. Ich möchte daher auch glauben, daß feine ganze Deduktion viel weniger darauf gerichtet war, über die Nichtbestrafung des Herrn Ahlwardt sich zu beklagen, als vielmehr dahin, den Fall Bleichröder zur Sprache zu bringen. Ich habe übrigens meinerseits Veranlassung genommen, die Staatsanwaltschaft nochmals zu einer Aeußerung darüber zu veranlassen, ob ein Grund vorliegt, das Verfahren gegen Herrn von Bleichröder wieder aufzunehmen. Der erste Staatsanwalt und der Oberstaatsanwalt haben mir darauf berichtet, daß nachdem das 1869 ausgestellte Schriftstück verloren gegangen ist, jede Aussicht verschwunden ist, den Inhalt dieses Schriftstückes noch im Wege eines Zeugenbeweises zu reconstruiren, daß auch die Ahlwardt'sche Broschüre keinerlei Hilfsmittel an die Hand gebe, das ver-

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