Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 11 (8.2.1892)
- Date
- 1892-02-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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199 anheimfällt. Es zersetzt sich schon in dem Augenblicke, wo es die Adern verläßt. Das Fleisch, welches von Blut durchtränkt ist, verwest viel schneller als das blutleere Fleisch. Ob Moses blutleeres Fleisch der Religion oder etwas Anderes halber verboten hat, ist für mich nebensächlich. Es ist gewiß, daß diese Vorschrift, welche direct das Conserviren des Fleisches in frischem Zustande zur Folge hat, einen hohen hygienischen Werth besitzt. Wir essen das Fleisch nicht sogleich nach dem Schlachten, wie es unsere Väter thaten. wir warten bis die Todesstarre vorüber ist. Wir behalten das Fleisch während mehrerer Tage so wie es ist, und wenn es längere Zeit aufbewahrt werden soll, so nehmen wir unsere Zuflucht zu künstlichen Mitteln, z. B. zu Eis oder dem Kochen in einem geschlossenen Topfe, wovon wir nicht zu sprechen haben. Aber es ist sicher, daß die Gefahr Fleisch zu essen, welches im Begriffe ist, in Verwesung überzugehen, bedeutend größer ist, wenn das Fleisch nicht soviel als möglich vom Blute befreit ist. Fügen wir noch bei, daß das Blut mehr oder weniger chemische Zusammensetzungen enthält, welche während der ganzen Lebenszeit durch sonstige Auswege ausgestoßen werden müssen. Diese Zusammensetzungen sind wenigstens unnütz, theilweise schädlich, sie verursachen in lebendem oder todtcn Blute das Entstehen von giftigen Substanzen. Das Blut, welches im Fleische zurückbleibt, enthält eine gewisse Menge dieser Substanzen, welche als Gährungsmittel nicht nur auf das Fleisch selbst, sondern auch auf die Organe derjenigen wirken, welche das Fleisch essen. Ich will jedoch gar nicht behaupten, daß diese Substanzen ptümäne und andere gleich ihnen giftige Eigenschaften geltend machen; sie sind zu klein für die Portion Fleisch, welche ein Mann täglich essen kann; aber auf die Dauer und durch Aufhäufung können sie wirken und der allgemeinen Ernährung schaden. Wir wissen Alle, daß Wildprct, welches immer voll Blut ist, uns auf die Länge anekelt und die Verdauung erschlaffen macht, während wir täglich blutleeres Fleisch essen können, ohne jedwelche Störung der Magenthätigkeit zu bemerken. Die gesundheitlichen Vortheile einer Schlachtart, welche dem Fleische das darin enthaltene Blut, so viel als möglich ist, entzieht, sind unwidersprechlich. Aber ich gehe weiter. Ich behaupte, daß man eine solche Schlachtart einer anderen vorziehen soll, welche nicht diese Vortheile bietet, sollte auch diese Schlachtart für das zu tödtende Thier schmerzlicher sein. Trotzdem ich Laureat der französischen Gesellschaft für Thierschutz bin und durch eine Medaille von dieser Gesellschaft beehrt wurde, habe ich dennoch die Schwäche, mich mehr für die Gesundheit und die Erhaltung des Menschen zu kümmern, als über die Gefühle eines Thieres, das dem Tode bestimmt ist. Aber ich glaube durch das Obige bewiesen zu haben, daß die Schmerzen, welche das Thier durch Schächten empfindet, weder stärker noch länger find als diejenige durch andere Schlachtarten. Ich resumire schließlich: das jüdische Schlachtverfahren ist weder grausamer noch irrationeller wie die anderen im Gebrauch stehenden, und sage, daß es überdies gesundheitliche Vortheile bietet, welche schwer in die Wagschaale fallen. Genehmigen Sie, mein Herr und theurer College, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung C. Vogt, Professor; Präsident des Institut national genfevois. Correspondent des Institut de I'rance (Acadömie des Sciences). Zeitungsnachrichten und Correspondeuzen. Deutschland. Berlin, 21. Jan. Im Januarhefte des Journal „des Economiste" erzählt der Chefredakteur dieser Monatsschrift Herr G. de Molinari, daß im Jahre 1882, anläßlich der damaligen Judenhetzen in Rußland, der Botschafter in Paris, Fürst Nikolaus Orloff, seiner Regierung ein auch im Drucke erschienenes Memorandum überreichte, welchem er folgende Stellen entnimmt: „Sollen alle Juden Rußlands unter einem Ausnahmsregime belassen werden, oder ist es besser, sie dem allgemeinen Reckte unterzuordnen? Das Gesetz, welches den Juden verbietet, sich in den Provinzen Großrußlands niederzulassen, beruhte seinerzeit auf politischen Gründen, die heute keine Berechtigung mehr haben. Tie Judenfrage ließe sich mit größter Leichtigkeit lösen: es würde genügen, sich an folgende Prinzipien zu halten: den Juden alle persönlichen und Familienrcchte zu gewähren, welche die übrigen russischen Unterthanen genießen; den vom Auslande kommenden Juden zu gestatten, sich in Rußland niederzulassen und dort ihr Domizil zu wählen, gleich allen übrigen Fremden; all' jene Beschränkungen aufzuheben, welche einheimische oder fremde Juden verhindern, Bank- oder Handelshäuser in den verschiedenen Theilen des Reiches zu errichten. Fürst Orloff fügt hinzu, er sehe alle möglichen Einwendungen voraus Angesichts der Vorurtheile, die in Rußland gegen die Juden verbreitet sind, aber hofft, die Zeit werde dieselben zerstreuen, und er schließt mit dem Ausspruche Guizot's: „Es giebt nur eine Wahrheit, und die sie gewissenhaft suchen, finden sie schließlick auch." Ob wohl der jetzige Nachfolger Orloff's auf dem Pariser Botschafterposten, Baron v. Mohrenheim, selbst der Sohn eines jüdischen Arztes, An-