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Der Israelit · 1892-02-04 · Heft 10 (4.2.1892) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 10 (4.2.1892)
Date
1892-02-04
Page
– (sequence 20)
Language
German
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192 dem erwähnten Strom eine lichtvolle oder lichtlose Seite abzugewinnen. Um den Gottesgarten auf Erden zu erreichen, müssen wir einen der Ströme befahren. Nichts verbietet es, nichts hindert uns daran, nichts steht uns im Wege. Der jiipb führt uns zu dem non: yy und die Sucht und Begierde nach Gold darf in uns rege werden, wenn wir das erhaschte Gold nur im Dienste Gottes verwenden wollen. Ist es unser Loos nur das bjxnb did im Auge zu halten, weist uns der daß neben uns auch die Fürsten ihre erhabene Würde sich holen und zur Seite der gekrönten Häupter steht der Arme, um jene von verderblichem Stolze zu bewahren. Auch den ^rin dürfen wir befahren, wenn wir durch Treue und Hingebung an das göttliche Gesetz gegen jede Verlockung und Verführung uns stählen, vor welcher selbst die dsb'd n«v die Furcht vor Gottes Urtheilsspruch uns zu schützen im Stande ist. Was aber jene betrifft, welche auf dem ms zum D”nn yy fahren, von ihnen ist nach dem Aussprucke unserer Weisen gesagt: 'n nnm vb w Tn^r. Nur Gottes Auge vermag dies zu schauen. (rvD“Q 34. b.) Im Verein mit den Bergen, welche nicht weichen und von ihrem Standpunkte sich nicht bewegen, welche Richtung das menschliche Streben auch nehmen mag, werden sich die Ströme freuen. .u:t onn in’ '.nnv' rmru Die Sprache der Ströme lehrt uns, daß nach welcher Seite hin der Mensch sein Glück auf Erden sucht, dieses Glück nur im Dienste Gottes zu finden ist. Zeitungsnachrichten und Correspondeuzerr. Deutschland. Worms. Zum ersten Male wurde in diesem Jahr dem Rabbinate sowohl vom hiesigen Bezirkskommando als auch von dem Bataillons- Chef die Bitte unterbreitet, an Kaisers Geburtstag einen Gottesdienst abzuhalten und zwar zu derselben Zeit, wo solcher in der evang. und kath. Kirche stattfinden werde. Selbstverständlich wurde dem Wunsche beider Behörden aufs bereitwilligste entsprochen. Sämmtliche hiesige jüdische Soldaten wurden zu diesem Gottesdienst kommandirt. Alsheim (Kreis Worms). Auch hier hat sich ein Comite zu Gunsten der aus Rußland vertriebenen Juden gebildet und steht an der Spitze derselben außer dem Vorstande der isr. Religionsgemeinde, der Bürgermeister mit dem Adjunkten, der evangel. und kathol. Ortsgeistliche. Die Collekte hat denn auch ein sehr günstiges Resultat ergeben. Lampertheim (Kreis Bensheim.) Es ist noch nicht lange, daß durch die Zeitungen die Nachricht lief, daß ein antisemitisch angehauchter Student eine von Israeliten abgehaltene Abendunterhaltung zu stören suchte. Man ist so leicht geneigt, die Rohheit eines Einzelnen der Gesammtheit zur Last zu legen. Daß dies in Lampertheim nicht zutrifft, hat sich in den letzten Tagen gezeigt. In feierlicher Weise wurde nämlich daselbst ein neues Schulhaus eingeweiht. In dem Zuge befand sich neben dem kath. und evang. Kirchenvorstand auch der Vorstand der isr. Gemeinde, per offtzteU zur Feier eingeladen war. Nordstetten (Württemberg). Aus dem Geburtsorte Berthold Auerbachs wird folgende tolerante That gemeldet. Schulinspektor Pfarrer Ginter daselbst hat anläßlich seines jüngst begangenen 25jährigen Pfarrer-Jubiläums auch die isr. Gemeinde Nordstetten mit dem Geschenke von Mk. 100 bedacht, welche nunmehr seitens des isr. Kirchenvorfteheramts unter Hinzufügung der gleichen Summe zu einer „Pfarrer Ginter-Stiftung", deren Erträgnisse alljährlich am Jubelgedenktage an Ortsarme vertheilt werden, verwendet werden sollen. Dresden. Die hiesige Berufungskammer in Strafsachen (Ferienkammer) unter Vorsitz des Herrn Landgerichtsdirektor Hallbauer hatte in Sachen, die Verübung groben Unfugs durch Verbreitung der bekannten antisemitischen Flugblätter betreffend, den Angeklagten Theodor Fritsch, entgegen dem Urtheil des Schöffengerichts, welches Fritsch zu 20 Mk. Geldstrafe verurtheilte, freigesprochen, obwohl Fritsch wegen derselben und ähnlicher Flugblätter bereits endgiltig durch das königl. Oberlandesgericht zu Dresden der Verübung des groben Unfugs für schuldig erklärt worden war. Gegen das Urtheil der Berufungslammer hatte die königliche Staatsanwaltschaft zu Leipzig Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht gelangte jedoch diesmal zu einer Freisprechung des Angeklagten Fritsch, d. h. es verwarf die Revision der königl. Staatsanwaltschaft und verfügte, daß die Kosten des Rechtsmittels außer Ansatz zu bleiben haben. England. London. In Folge des am 27. Dezember erfolgten Todes der Miß Maria Levin wird demnächst ein von ihrem 1881 verstorbenen Bruder, Herrn Ephraim Levtn festgesetztes Legat im Betrage von 20,000 Lst. zu Gunsten der hiesigen Synagogen zur Vertheilung gelangen. Rußland. Moskau. Herr M. Hamburg wurde 1688 zum Porfessor der Musik am hiesigen Conservatorium ernannt, nachdem er bereits 8 Jahre als Direktor der kaiserlichen Musikschule zu Varonej vorgestanden hatte. In beiden Fällen stand er in Staatsdiensten

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