Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 10 (4.2.1892)
- Date
- 1892-02-04
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448218-2448229--33589-2481489- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
179 F. Wesel. Die hiesige Chevre, wohl eine der ältesten, feierten BSP n""iy, das Fest ihres 113jährigen Bestehens. Neben dem n"Ji, welcher sie in jeder Weise und der npnst welche sie besonders an hiesige Arme übt, verfolgt sie den hehren Zweck, für die verstorbenen Mitglieder und solche, welche eine Stiftung verfügen, während des Trauerjahres das NJN und lphs? zu verrichten und für sie stets den Jahrzeitstag zu halten. Außer dem Lernen am p"& wird hier an jedem Abend der Woche “iiy^ gelernt und das myo Gebet verrichtet, und somit nicht nur den Einheimischen, sondern auch den Fremden Gelegenheit geboten, mit beten zu können. Die Ehevre, welche durch Stiftungen gut fundirt ist, besitzt ein großes schönes Haus und einen geräumigen Vereins-Saal, und dürfte sie in ihren Einrichtungen und Satzungen selbst großen Gemeinden zum Muster dienen. In BreSlau ist eine Kommission aus Mitgliedern der Vereine zur Fürsorge für entlassene Gefangene, sowie aus Vertretern der jüdischen Gemeinde zusammengetreten. Zweck dieser Kommission ist: Entlassenen Gefangenen ohne Unterschied der Religion, des Geschlechts und Alters bei ihrer Entlassung aus der Haft, sofern sie darum bitten und dazu geeigneterscheinen, durch Vermittlung von Arbeit und Unterkommen den Uebergang zu einem ordentlichem Lebenswandel in der menschlichen Gesellschaft zu erleichtern, um sie dadurch zu bessern und vor Rückfall zu bewahren. Wien, 15. Jan. Herr Dr. L. Ungar, längere Zeit Prediger der Tempelgemeinde in Mariahilf, ist gestorben. Prag. Der Justizminister hat den Gerichtsadjuncten beim k. k. Landesgerichte in Prag Herrn Dr. Ferdinand U n g e r zum Rathssecretär beim Kreisgerichte in Tabor ernannt. Dieser ist in Böhmen der erste Jude, welcher in der Richteramtssphäre ein solches Amt bekleidet. Feuilleton. Der Günstling des Hzaren. Eine Erzählung ans Rußland. Von Jon. Lehmann, Dr. phil. (14. Fortsetzung.) Erschöpft warf sich der junge Mann auf eine der Bänke, die für die Spaziergänger auf dem freien Platz bereitgestellt sind. „Was war nun das Erste, was er zu thun hatte? Womit sollte er anfangen?" Nach und nach legte sich seine Aufregung und er begann ruhig die Sachlage zu überdenken. Es war wahrscheinlich, daß sein Feind sofort die Flucht ergreifen würde, das mußte vor allem Andern verhindert werden. Jetzt hieß es schnell, energisch und durchgreifend zu handeln. Iwan sah sich nach seinem Wagen und seinen Dienern um, an die er bisher noch nicht gedacht hatte; sie waren nicht da. Errief einemJswoschtschikzu, einemFührer jener primitiven Miethwagen ohne Ueberdachung, wie sie in den Straßen aller russischen Städte zu finden sind; er fuhr zum Polizeimeister. Der Polizeimeister steht unter dem Gouverneur und hat den Oberbefehl über die Polizei der Stadt; er darf selbstständig Verhaftungen vornehmen laffen. Bei ihm erstattete Iwan Anzeige gegen den Juden Jakow Alexandrowitsch Horwitz wegen unerlaubten Besitzes von Waffen und weil er wahrscheinlich verbotene Schriften in Verwahrung halte. Der Polizeimeister verfügte, daß eine Haussuchung in der Wohnung des Angeklagten statthaben . solle und daß der junge Mann sofort verhaftet werde. Befriedigt verließ Iwan das Haus; der Eine wenigstens war ihm sicher und konnte ihm nicht mehr entgehen. Nachdem der Günstling gegangen war, befahl der Polizeimeister seinen Dienern zu sagen, daß er nicht zu Hause wäre, wenn etwa der Fabrikbesitzer Alexei Chaimowitsch kommen sollte, um ihn zu sprechen. Inzwischen hatte indessen auch Alexe: einen Erfolg zu verzeichnen gehabt. Er gab dem Gouveneur eine genaue und durchaus wahrheitsgemäße Darstellung der Vorgänge, die sich in seinem Hause abgespielt hatten, und der Gouverneur vermochte die Angst des bedrängten Mannes vollständig zu beschwichtigen. „Es ist wahr, Ihr Sohn hat gefehlt", sprach er, „indessen was kann ihm Schlimmes passieren? Das Vergehen des unerlaubten Waffenbesitzes ist kein so schweres und wenn ich auch glaube, daß der Polizeimeister ihn auf die Anzeige seines Feindes hin verhaften laffen wird, so harret doch sicherlich seiner keine strenge Strafe; vielleicht daß er zur Zahlung einer größeren Summe Geldes verurtheilt wird, im schlimmsten Falle aber bekommt er ein oder zwei Monate Gefängniß, und dann ist alles wieder gut, denn eine solche Strafe wegen Waffenbesitzes ist nicht entehrend. Wir leben ja nicht unter Barbaren, sondern in einem civilisirten Lande und sind Gewaltthaten bei der vortrefflichen Rechtspflege Rußlands vollständig ausgeschlossen. Ihr könnt ganz außer Sorge sein, Alexei, wenn auch der Gegner Eures Sohnes ein mächtiger Mann ist." Die freundlichen Worten des Gouverneurs beruhigten wohl etwas das gequälte Vaterherz, indessen zog es sich zusammen vor Schreck bei dem Gedanken, daß der einzige, heißgeliebte Sohn verhaftet werden würde. „Ist es nicht möglich, mein Kind davor zu bewahren, daß man es gefangen setzt?" frug er. „Ich will ja gern jede Kaution für ihn leisten, wie hoch man sie auch fordern mag." „Heute und morgen geht das noch nicht", erwiederte der Gouverneur gutmüthig, „indessen sobald der Thatbestand sestgestellt ist, wird es meiner Meinung nach keinen Anstand haben, ihn gegen Caution frei zu laffen und wenn ich Euch rathen darf, mein