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Der Israelit · 1892-01-28 · Heft 8 (28.1.1892) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 8 (28.1.1892)
Date
1892-01-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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138 deren Haushaltungsbedarf handelt, das ihnen durch das Gemeindestatut gewährleistete Recht auf die Benutzung der Gemeindeinstitutionen durch das Statut sichern zu müssen geglaubt, ein Recht, welches nur Gemeindemitgliedern zusteht. Die Gemeindeinstitulionen zu gewerblichen Zwecken benutzen zu lassen, hat jedoch die Gemeinde nur insoweit ein Interesse, als der betreffende Fleischer dadurch der Gemeinde ein Aequivalent bietet, daß er sich verpflichtet vor Allem die Mitglieder der Gemeinde mit Koscher Fleisch zu versorgen, und insofern er die vom Gemeindevorstande bezw. dem Rabbiner zur Aufrechterhaltung der rituellen Schlachtung und der rituellen Handhabung des Fleischverkaufs getroffenen Bestimmungen befolgt, dieselben auch nicht in arglistiger Weise zu umgehen sucht. Es würde sonst leicht der Fall eintreten, daß das Fleisch aus religionsgesetzlichen Gründen zum Genüsse unbrauchbar wäre, wie denn thatsächlich in unserer Gemeinde solche Vorkommnisse sich wiederholt ereignet haben. Wir gestatten uns hierbei ergebenst zn bemerken, daß durch die rituelle Schlachtung des Thieres allein das Fleisch desselben nach religionsgesetzlichen Bestimmungen nicht zum Genüsse brauchbar ist. Es müssen nach Untersuchung der innern Organe gemäß dem Religionsgesetze bestimmte Theile ausgesondert, wie auch Adern und Fetttheile entfernt werden, weshalb die betreffenden Fleischtheile zu ihrer Kennzeichnung mit einem Siegel versehen werden müssen und der Verkauf unter ritueller Aufsicht stattfinden muß, da zu wiederholten Malen in arglistiger Weile Fälschungen von Siegeln und Unterschiebungen von uns zum Genüsse unerlaubten Fleischthetlen stattgesunden haben. Der Vorbehalt, daß Schlachtungen zu gewerblichen Zwecken nur dann gewährt werden müssen, wenn hierzu die Schächter und sonstigen Einrichtungen ausreichen und die Versorgung der Gemeinde mit Koscher-Fleisch die Schlachtung erfordert, erscheint dringend nothwendig für den Fall, daß sich hier am Orte eine größere Zahl von Fleischern niederläßt, die das Fleisch außerhalb der Gemeinde verkaufen oder einen Exvort von Koscher- Fleisch oder Koscherfleisch-Waaren betreiben wollen. Es würden der Gemeinde dadurch Lasten aufgebürdet, wenn sie verpflichtet sein sollte, allen in dieser Beziehung an sie gestellten Anforderungen genügen zu müssen, obwohl das Bedürfniß der Gemeinde dabei in keiner Weise in Frage kommt. Nicht minder aber veranlassen uns wiederholte Vorkommnisse die Schächter bet Ausübung ihres Amtes vor Jnvektiven und Bedrohungen roher Fleischer zu schützen, die den Schächtern die rituelle Ausübung ihres Amtes, welches absolute Gemüths- | ruhe und Sicherheit erfordert, unmöglich machen würden. Alle diese Bestimmungen würden indeß illusorisch sein, wenn die Schlachtmarken ohne Genehmigung des Vorstandes übertragbar wären. In diesem Falle würden Diejenigen, welche die erwähnten Bestimmungen nicht erfüllen oder in arglistiger Weise umgehen, durch den Ankauf einer Marke seitens eines Anderen zur Schädigung der Gemeinde- Interessen und der rituellen Institution die Schlachtung mit Leichtigkeit erzwingen können. Königsberg, 23. Januar. Die Corporation der israelitischen Gemeinde hat, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung, zum Erbauen ihres Tempels an dieser Stelle, die Grundstücke Lindenstraße Nr. 1l—15 angekauft. Rußland. Petersburg. Die Berathungen über ein neues Judengesetz sind verschoben, da man sich jetzt ausschließlich den Maßregeln zur Bekämpfung des Nothstandes widmet. vermischtes. *BenSheim (Bergstraße). Vor einigen Tagen brach der von hier nach Auerbach znrückkehrende Lehrer Weinm a n n in einer Wirtschaft plötzlich zusammen und war eine Leiche. Derselbe war in der ganzen Umgegend als ein sehr bescheidener und leutseliger Mann bekannt und ivon den Juden besonders als ein sehr religiöser Mann geschätzt. Er gehörte zu den ersten Schülern des Würzburgerd.jüd. Seminars und amtirte säst 25 Jahre in Auerbach als Cantor, Lehrer und Drw. Vielen Touristen und solchen, die längere Zeit in gesunder Luft sich aufhalten wollten, ermöglichte er es, daß sie irr^-Kost erhalten konnten. n"3S«n. Aus Leipzig schreibt man: Der zweite Vorsitzende des deutschsozialen (antisemitischen) Reformvereins, der Buchhandlungs-Gehilfe Blobel, hat sich, wie nunmehr bekannt wird, jahrelang falsche Buchungen zu Schulden kommen lassen. Der Prinzipal Blobels, welcher der antisemitischen Agitation seines Angestellten freien Lauf ließ, hat Blobel jetzt den Laufpaß gegeben, nachdem er durch die falschen Buchungen zu Schaden gekommen ist. Auch des von ihm in einer buchhändlerischen Vereinigung bekleideten Ehrenamtes, sowie seines Amtes im deutschsozialen Reformverein ist Blobel enthoben worden. Feuilleton. Z>er Hünstking des Gzaren. Eine Erzählung aus Rußland. Von Jon. Lehmann, vr. phil. (12. Fortsetzung.) VIII. „Dimitri, mein Knecht!" schrie Iwan hinaus. Wie auf Federn emporgeschnellt sprang der

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