Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 8 (28.1.1892)
- Date
- 1892-01-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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137 von einem Collektenbüchelchen, in welchem die Gaben verzeichnet waren, welche der hiesigen jüdischen Gemeinde von andern jüd. Gemeinden zum Aufbau ihrer Synagoge gespendet wurden. Inzwischen hat nun Herr Mannheimer genannte Bücher nebst andern werthvollen Aktenstücken der hiesigen jüd. Gemeinde zum Geschenke überwiesen. In einer der jüngsten Sitzungen wurden solche von dem Vorstandsmitgliede Julius Goldschmidt dem Vorstande übergeben, welch letzterer Herrn Mannheimer für diese werthvolle Gabe in einer Zuschrift seinen wärmsten Dank aussprach. G. Offeubach a. M. Der hier seit einer Reihe von Jahren an der Volksschule wirkende Lehrer Gabriel wurde dieser Tage durch hohes Dekret definitiv an genannter Anstalt angestellt. Es ist dies schon der oft geführte Beweis, daß das hessische Schulministerium nicht zurückschreitet. Diese Anstellung hat noch dadurch Bedeutung, daß die Vergebung der Offenbacher Schulstellen der Präsitation des Fürsten Isenburg - Birstein bedürfen, der also auch hier nicht hindernd in den Weg getreten ist. C. Frankfurt a. M., 25. Januar. Im Verein „Mekor-Chajim" hielt gestern Abend Herr Dr. Sulzbach vor einem zahlreich erschienenen Publikum einen mit lebhaftestem Beifall aufgenommenen Vortrag über Jehuda Halevi. In treffender Weise schilderte er an der Hand der Werke dieses größten nachbiblichen jüdischen Dichters den Zug, von dem alle Werke dieses Meisters der Dichtkunst beseelt sind: die Sehnsucht das heilige Land zu sehen. Diesem Verlangen, das mit den Jahren stets zunahm, konnte er nicht widerstehen. Trotzdem ihn die einzige Tochter mit deren Söhnchen an den spanischen Boden fesselt: nachdem er sein größtes Werk, Korseru, das, nach dem Vorbilde Platos in ein philosophisches Gespräch gekleidet, die Vorzüge der jüdischen Religion in meisterhafter Weise schildert, vollendet, begiebt er sich auf die Wanderung, keine Mühe und Anstrengung scheuend, den so lange gehegten Plan zur Ausführung zu bringen. Selbst auf dem Meere, das er auf einem kleinen Schiffchen im Monate Teweth von Damiette nach dem heiligen Lande zu durchschneiden hat, und wo heftige Stürme, vereint mit den Widerwärtigkeiten, die die Seeleute ihm bereiteten, ihn fast an der Erreichung seines Zieles verzweifeln ließen, verläßt ihn sein Gottvertrauen nicht. Doch nicht lange sollte ihm der so heiß ersehnte Anblick des gelobten Landes vergönnt sein. Wie Heine in einem seiner Gedichte einen Ritter zeichnet, der beim Anblick des Bildes einer Jungfrau nicht eher ruht, bis er diese wirklich gefunden und in Gegenwart der Geliebten entseelt zu Boden stürzt, so fand auch Jehuda Halevi im Anblick Zions — das er in so herrlichen Oden, denken wir nur an das noch heute am 9. Aw das Herz eines jeden wahren Juden tiefergreifenden „Zion halau tischali" die ewige Ruhe. A Aus Oberfchlefien, 24. Jan. Am 16. November v. I. lief von der König!. Regierung in O p p e l n an alle jüdischen Gemeinden Oberschlesiens ein Rescript ein, worin dieselben aufgefordert wurden, sich über einen, ihnen vorgelegten Statutenentwurf über die Schlachtgeldfrage nach Lage ihrer heimathlichen Verhältnisse zu äußern. Es scheint, daß die Beschwerden aus verschiedenen Orten von der Gemeindeverwaltung gemaßregelter Fleischer der Behörde Anlaß gegeben, sich in die Angelegenheit zu mischen. Während der Ausschuß des Gemeindeverbandes des Regierungsbezirks für die Annahme des Entwurfes mit nur unwesentlichen Aenderungen sich ausspricht, versendet der gegenwärtige Vorstand der Synagogen-Gemeinde Kattowitz an die Gemeindevorstände des Regierungsbezirks Oppeln, behufs Anschluß den Entwurf einer Eingabe an den Regierungs-Präsidenten, worin mehrere Aenderungen namentlich in § 4 des Regierungsentwurfes beantragt werden. Die Eingabe spricht sich hierüber folgendermaßen aus: Die von den Gemeinde-Collegien beschlossene Abänderung bezw. Ergänzung des Schlußabsatzes des § 4 erscheint uns für die Integrität der ritualgesetzlichen Schlachtinftitution unerläßlich. Der Schlußabsatz des betreffenden Paragraphen soll nach dem Wortlaute des uns empfohlenen Entwurfes die Gemeinde verpflichten Jedem, der die dafür normirte Gebühr entrichtet, unter allen U m st ä n d e n Schlachtmarken abzugeben, und legt derselben zugleich die Verbindlichkeit auf, die von dem Markenkäufer beanspruchten Handlungen schleunigst vornehmen zu lassen. Hiernach wäre die Gemeinde gehalten, Jedem, auch Nichmitgliedern der Gemeinde, unter allen Umständen mit ihrer Institution zur Verfügung zu stehen, ohne Rücksicht darauf, ob die vorhandenen Schächter und sonstigen Einrichtungen dazu ausreichen, und ohne weitere Rücksicht darauf, ob der die Schlachtinstitutton in Anspruch nehmende Fleischer die Gemeinde mit Koscher-Fleisch zu versorgen beabsichtigt oder dasselbe für Export-Geschäft gebraucht, während doch thatsächlich die ganze Institution ausschließlich zu dem Zwecke von der Gemeinde unterhalten wird, um die Bedürfnisse der Gemeinde zu befriedigen. Es haben die Gemeinde-Collegien vorerst den Gemeindemitgliedern, soweit es sich um . i