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Der Israelit · 1892-01-25 · Heft 7 (25.1.1892) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 7 (25.1.1892)
Date
1892-01-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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115 Was aber dazu gehört, nach den Mühen deS Tages die freien Abend- und Nachtstunden diesem Gottesdienste par excellence2) zu widmen, das wird uns durch den Hinweis auf unsere Umgebung nahegelegt. Wenn uns die Weisheit der Weisen nach den Mühen des Tages anspornen und uns für die Abendstunden mit der frischen geistigen Regsamkeit und Spannkraft für die höheren Ziele des Lebens ausstatten will, so weist sie uns auf das Lastthier, das gemeinsam mit dem Menschen die Last des Tages getragen und doch nicht sich sofort dem Schlaf hingiebt, sondern noch wachend das erste Drittel der Nacht verbringt, und dann erst den Schlaf sucht. — Der treueste Begleiter und Wächter des Menschen, dem Kälte, Hunger oder welche Umstände sonst veranlassen, in mitternächtlicher Stille die Stimme zu erheben, in der Hoffnung selbst dann von seinem Herrn gehört und erhört zu werden, ist unseren Weisen der Wink, mit welcher Hoffnung und Zuversicht um diese Stunde erst der Mensch seinen Klageruf zum himmlischen Vater emporsenden möge, wenn ihn nicht der blinde, bewußtlose Trieb seines Hundes beschämen soll. Wenn aber gar die Nacht weicht und der Tag mit seiner Sorge beginnt, wenn selbst der unmündige Säugling seine Nahrung sucht und Mann und Weib sich für die Lebensaufgabe besprechen, die nunmehr ihrer für den neuen Tag wartet, da sollten diese äußeren Momente uns nicht auf Gott Hinweisen, an dessen Gnade wir mehr als das Kind an der Mutter mit jedem Athemzuge hängen? Hoch am Firmament haben die Sterne ihre Himmelswacht angetreten, haben in lautloser Stille ihre Posten gewechselt und sind nun im Begriff vor dem anziehenden Tage sich verbleichend zurückzuziehen. Tief unten constatirt die vernunftlose Kreatur denselben Wechsel der Nacht, und zwischen beiden steht der jüdische Mensch Himmel und Erde das Geheimniß ihres Schöpfers ablauschend und betet! Und um was betet er? Wenn die Schulchan-Aruch-Juden wirklich die geldgierigen Shyloks wären, als die sie ihre Feinde so gerne hinstellen möchten, um was Anderes als um Erwerb, Gold, Glück und gute Geschäfte oder wenigstens um den Fall ihrer Feinde! Nichts von alledem! Ihre Klage gilt dem in tausendjährigem Schutt begrabenen Gottesheiligthum, gilt dem Weh und Leid seines in alle Richtungen der Windrose versprengten Priestervolkes, gilt der Sache Gottes, dem Goluth Schechina, die keine Stätte mehr auf Erden 12p ^3 -iDNitt' 'nj nay n^73 rniro j?Diyn 73 (- .m7't>3 '1 rvaa DHDiyn hat, und gipfelt in dem Vorsatz zu einem Leben, in das Gottes Herrlichkeit einziehen und sich dauernd niederlassen möge. Die Gottesfurcht der Gottesfürchttgen fürchtet nichts von Menschen und hofft nichts von Menschen, sie kennt nur einen Gram und eine Klage und diese gilt der Aechtung des Göttlichen im Kreise der Menschen, die sich in der Verwüstung unseres Gottesheiligthums bekundet. Unv sie hätten doch so Vieles zu erhoffen, so Vieles zu erbitten für den heißen Kamps um die Fristung eines bescheidenen Daseins. Aber sie unterdrücken jeden Wunsch, jedes Verlangen nach Irdischem und Materiellem und gestatten den Anliegen des geräuschvollen Tageskampfes keinen Einfluß auf diesen Gottesdienst der Nacht. Wahrlich, dieser Seelenadel, der beim Aufblick zum Nachthimmel sich so hoch über die Erde und ihre Niedrigkeit erhebt, diese vollendete Lebensanschauung, die aus der Aeußerung eines oernunftlosen Thieres, eines lallenden Säuglings den Aufschwung zu Gott findet, diese Gedankenhöhe und Gemüthstiefe tragen für das von ihnen diktirte Gebet die Bürgschaft, daß es vom Vater der Menschheit wohlgefällig ausgenommen werde! .min km rvtoi pnnn ^>y mjwn ]nwa #>Brv» rfcönrw (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. Im neuen Volksschulgesetz-Entwurf hat der vorjährige Antrag des Abgeordneten Ludowieg im 8 17 Aufnahme gefunden. Der 8 lautet jetzt.- „Ohne den Religionsunterricht durch einen Lehrer seines Bekenntnisses soll grunsätzlich kein Kind bleiben, welches einer vom Staate a nerkannten Religions-Gesellschaft angehört." Hierzu heißt es in den Motiven: „Unter den im Staate anerkannten Religions - Gesellschaften sind nach der geschichtlichen Entwickelung zu verstehen einmal die öffentlich ausgenommenen bevorrechteten Kirchen-Gesellschaften, nämlich die evangelische und katholische Kirche, sodann die aufgenommenen konzessionirten Kirchen - Gesellschaften, wie die Herrenhuter, die Brüdergemeinde und die Altlutheraner, endlich die früher sogenannten geduldeten Religions-Gesellschaften, wie die Mennoniten, Quäker, Baptisten, die unirten Griechen, die Anglikaner und die Juden." Das Judenthum gehört also zweifellos zu den vom Staate anerkannten Religions-Gesellschaften. Das ist ein Resultat, mit dem wir zufrieden sein können.

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