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Der Israelit · 1892-01-18 · Heft 5 (18.1.1892) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 5 (18.1.1892)
Date
1892-01-18
Page
– (sequence 4)
Language
German
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80 -Der Gegenstand aber, den ich hier erörtere, ist der Hauptzweck all er praktischen Gebote der Thora. Denn durch die beständige Ausübung aller einzelnenGebotebereiten sich die frommen Männer zur Erlangung der menschlichen Vollkommenheit und der Ehrfurcht vor Gott vor, so daß sie von seiner AlLgegenwart überzeugt, ihrePflichren stets erfüllen." Diese Sätze aus dem Moreh dürsten genügen, um das hohe herrliche Ideal zu veranschaulichen, welches aus der Verwirklichung des Wortes: Ton '-j Tntr sich ergiebt. Der Kernpunkt dieser Wahrheiten an der Spitze des Schulchan Aruch, wirst ein so Helles Licht auf die ganze dem Werke zu Grunde liegende Auffassung, daß es geboten erscheint, noch einen j Augenblick dabei zu verweilen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutsch! and. Mainz. Die in Hamburg erscheinende Wochenschrift „Allzeit voran!", ein unabhängiges Organ zur Wahrung der Interessen der Schlachterei ic. ist wiederholt sehr warm und entschieden zu Gunsten des Schächtens eingetreten. Sie thut dies auch neuerdings in einem Artikel „Pro et contra“, in welchem sie die gewöhnlichen Bemängelungen, die gegen das Schächten erhoben werden, zur Sprache bringt und sie mit vieler Sachkenntnis in ihrer ganzen Haltlosigkeit darstellt. Zum Schluffe gibt sie iedoch der Ansicht Ausdruck, die Juden seien selbst an der Agitation gegen das Schächten viel Schuld, indem sie Mißstände hätten einreißen lassen, deren Beseitigung sie empfiehlt. Es sind drei Punkte, die hier zur Sprache gebracht werden. 1) Müßte den Schächtern das Mitnehmen von Herzfett und anderen Fleischtheilen verboten werden , es bestünden in dieser Hinsicht „Gebräuche", die sich der Fleischer sicher nicht gefallen zu lassen braucht und die mit gemeinem Diebstahl eine verzweifelte Aehnlichkeit haben. 2) Daß der Schlachter oft ein halbes Dutzend Kneipen durchsuchen muß , bevor er den Schächter findet, müsse scharf gerügt werden. Mittlerweile liegen oft zehn oder mehr Thiere gebunden, das sei aber in Wirklichkeit eine peinliche Thierquäleret. 3) Daß bei Untersuchung der Lunge der Schächter Speichel verwendet, Sind denn wir übrigen „gewöhnliche Europäer", gerade gut genug, eine solche vom Schächter angespieene Lunge zu essen? — Die Redaction ersucht nun ihre jüdischen Leser, speziell die jüdische Presse, hierüber sich zu äußern. Wir entsprechen diesem Wunsche und die Redartion des genannten Blattes wird mit uns finden, daß, wenn gegen das Schächten nichts sonst vorgebracht werden kann, als die drei Mouita, es damit noch nicht so schlecht bestellt ist. Was den ersten Punkt betrifft, so ist die Einrichtung, daß der Schächter gewisse Fleischtheile als Entschädigung für seine Mühewaltung erhält, eine solche, die viel mehr im Interesse der Metzger, als in dem der Schächter getroffen wird. Die Metzger verstehen sich viel lieber dazu den Schächter durch solche Naturalien als durch baares Geld zu honoriren, während es andererseits dem Schächter oft schwer fällt diese Fleischtheile zu verwerthen. Wieso die Ueberlassung dieser Theile irgendwie mit einem Diebstahl verglichen werden kann, ist uns unerfindlich. Die Schächter, welche derartige Privilegien genießen, wären gewiß ausnahmslos zu einer entsprechenden Ablösung dieser Fonn der Honorirung bereit. In denjenigen Orten, wo der Schächter nur von dem rituell genießbaren, nicht aber von den anderen Schlachtthieren diese Sporteln bezieht, ist der ganze Bezug sogar mit Bedenken gegen die religionsgesetzlichen Vorschriften verbunden, welche verlangen, daß der Schächter für alle Thiere, die er schächtet, in gleicher Weise honorirt werde, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben nach der inneren Untersuchung genossen werden dürfen oder nicht. Nach den einschlägigen religionsgesetzlichen Bestimmungen darf kein Schächter vor dem Schächten berauschende Getränke trinken. Ein Schächter, der nun in einem halben Dutzend Wirthshäuser aufgesucht werden muß, ist für sein Amt von vornherein untauglich, und wird deßhalb von keiner Aufsichtsbehörde in seinem Amte belassen. — Davon abgesehen, wäre jedoch mit einer solchen Fahrlässigkeit mehr eine Metzgerals eine Thicrquälerei verbunden. Wenigstens läge es in der Hand der Metzger eine Thierquälerei zu verhüten, wenn sie die Thiere erst niederlegen, nachdem der Schächter bereits am Orte ist. Die Untersuchung der Lunge soll mit lauwarmem Wasser geschehen. Vorschrift ist dabei, daß das Wasser die Wärme des Speichels zur Zeit des Auswurfs habe. Durch diese Bestimmung mag sich bei einigen Schächtern die Gewohnheit ausgcbildet haben, die hier beanstandet wird, zumal in den Schlachthäusern die Beschaffung von warmem Wasser oft mit Umständlichkeit verbunden ist. Wo nun Schächter diese unappetitliche Art der Untersuchung wirklich anwenden, genügt gewiß ein Hinweis der betreffenden Metzger, daß sie sich das

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