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Der Israelit · 1892-01-14 · Heft 4 (14.1.1892) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
33 (1892)
Issue
Heft 4 (14.1.1892)
Date
1892-01-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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60 Einrichtung beweisen zu müssen. Zwecklos erscheint es uns nämlich „Jugend gottesdienste" und derartige Einrichtungen ins Leben zu rufen, die für Hauptfaktor en des jüdischen ReligionSwcsens einen Ersatz bieten, die den Mangel religio serjKenn tniss e beseitigen sollen. Solche S urr og a t e sind ja im Grunde genommen nichts anderes, als Feigenblätter zur Bedeckung der Blößen. Solange wir „alles im Fluge nehmen", wird der Religionsunterricht ein wäfferiger bleiben, und solange die jüdische Familie nicht ihren Theil dazu beiträgt, werden alle jene Hilfsmittel nutzlos bleiben. Ganz und gar bedenklich aber ist die Einrichtung des Herrn K., die Kinder am Freitag- Abend der Familie zu entreißen, zu entfremden. Gerade der Freitag-Abend und alle Feicrtage mit ihren Gebräuchen und Pflichten, mit ihrer Weihe und ihrem Zauber sind eindringlichere Erzieher und Lehrer, als alle Lehren der Schule. Eltern, welche den Freitag- Abend so benützen, wie wir das in Nr. 11 der pädag. Beilage z. diesem Bl. dargethan, würden dem Lehrer jene Hilfsmittel ersparen, zu denen er in der Noth seine Zuflucht nimmt. WaS nützt uns alle Belehrung in der Schule, wenn die Eltern nicht selbst die religiösen Gebräuche hegen und pflegen, wenn sie den weisesten Einrichtungen keinJntercsse entgegenbringen? — Das Einzige, was wir, um der Unwissenheit und dem Jndifferentismus der Eltern vorzubeugen, entgegcnzuarbeiten zu thun im Stande sind, ist: „Die Familie für unsere heilige Religion zurückzuerobern, sie zu einer Pflanzstätte und Fortbildungsschule religiöser Pflichten heranzubilden." Diese Aufgabe fällt den Herrn Rabbinern zu, die—jeder nach seinem Thcile — zur Erstarkung des jüdischen Geistes beitragen müssen. (S. den Artikel „Aus dem Rabbinatsbezirke Bretten" in Nr. II der pädag. Beilage). Endlich ist die Einrichtung bedenklich, weil sie die Kinder nöthigt, zu einer ungewöhnlichen Stunde noch auf die Straße zu gehen. Kinder — sind Kinder! — und verursachen, auch wenn sie noch so wohlerzogen sind, Ruhestörung, Lärm rc. Uebrigens hat die Schule vollständig ihre Pflicht erfüllt, wenn sie am Tage dem Unterrichte in den Religionsfächern die nöthige Zeit u. Gründlichkeit widmet, -}jn: in: -jpna] Und darnach strebe sie. S. Bachenheimer, ftaatl. gcpr. Lehrer. 8. Butzbach» 10. Januar. Die antisemitische Hetze hat hier am 8. d. M. unstreitig einen Erfolg zu verzeichnen gehabt, der beweist wie günstig Dr. Böckel auf die Volksbildung einwirkte. In der Schöffengerichtssitzung, in welcher Herr Oberamtsrichter Fritz den Vorsitz führte, wurde nämlich der Schriftführer des Bauernvereins, gleichzeitig Mitarbeiter des „Reichsherold", Conrad Haub, zu zwei Monaten Gefängniß und Tragung sämmtlicher Kosten verurtheilt. Das Vorkommniß, welches die heutige Verhandlung veranlaßt hat, ist folgendes: Im Oktober v. I. verfolgte der Angeklagte in Begleitung von Gesinnungsgenossen — von dem antisemitischen Markt in Langgöns kommend — den israelitischen Einwohner S. Kaufmann aus Niederweisel, der Abends mit seinem Bruder dorthin zurückkehrte, erst mit antisemitischen Zurufen und Liedern, und als K. diese Anknüpfungspunkte nicht beachtete, ging er zu Thätlichkeiten über. Haub behandelte K., der ihm in keiner Weise Anlaß hierzu gegeben hatte, mit seinem Knüppel und hieb so wuchtig drein, daß derselbe aus einer starken Kopfwunde blutete und die Hülfe des Arztes in Anspruch nehmen mußte. Als mildernder Umstand könnte allerdings bei dieser Hauerei die Thatsache in Betracht kommen, daß Haub von dem judenfreien Mark in Langgöns kam. K. ließ sich ruhig traktiren, und Haub hatte nicht die Genugthuung, es zu einer gemeinsamen Keilerei kommen zu sehen. Das Urtheil lautete, wie oben erwähnt, auf zwei Monate Gefängniß, (beantragt waren 4 Wochen Haft); die zahlreich anwesenden Antisemiten machten etwas verdutzte Gesichter. Sehr bezeichnend und gewiß erfreulich ist die Begründung des Urtheils, bei welcher Herr Oberamtsrichter Fritz u. a. sagte: Bci der Bemessung des Strafmaßes sei besonders die rohe Gesinnung des Angeklagten maßgebend gewesen, welcher in seiner antisemitischen Gesinnung glaube, der Jude sei vogelfrei; aber in unserem Hessenlande werden solche Rohheiten Gott sei Dank nicht geduldet. .1DJJ '1 012' Nb Berlin. Im Hotel Cassel war am Sonnabend den 2. Januar c. eine stattliche Anzahl junger Literaten vereinigt, um eine Gesellschaft zur Verbreitung jüdischer Wissenschaft, insbesondere Kenntniß unserer mittelalterlichen Literatur, zu begründen. Nach einer länger» Debatte, und nachdem die Versammlung als eine Grundbedingung, die Rücksichtnahme auf die religiösen Gefühle der beiden hier bestehenden religiösen Richtungen beschlossen hatte, wurde eine Commission erwählt, welche mit der Einberufung einer größern Versammlung und der Vorlage eines Statuten-Entwurfcs beauftragt wurde. R. Frankfurt a. M., 10. Januar. Gestern Abend fand die alljährige Generalversammlung des Vereins „Meckor Chajim" statt, welche zahlreich besucht war. Der Bericht eonstatirt die

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