Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 33 (1892)
- Issue
- Heft 2 (7.1.1892)
- Date
- 1892-01-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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19 Wir wollen nun nach_ diesen einleitenden Bemerkungen die einzelnen Paragraphen der ersten Capitels des Schulchan Aruch besprechen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Mainz. In der jüngsten Nummer des vorigen Jahrganges wurde von München auf das Buch „die Kirche und die Juden" von Dr. Friedrich Frank, Pfarrer und Landtagsabgeordneter in München, aufmerksam gemacht. — Wir kommen auf die Schrift zurück, weil wir sie für eiue bedeutsame Erscheinung halten, die wohl geeignet ist die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. — Abgesehen von dem streng kirchlichen Standpunkte des Verfassers, den er wiederholt mir Entschiedenheit betont, finden Judenthum und Judenheit darin eine anerkennende und wohlthuende Beurtheilung. Die Schrift gipfelt in der Frage: „Kann ein katholischer Priester, überhaupt ein gläubiger Katholik, Antisemit sein?" und beantworten sie mit entschiedenem: Nein! — Die Art und Weise wie dieses Nein, begründet wird, ist in der That lesens- und anerkennenswerth. Wir halten die Schrift besonders in katholischen Gegenden und speziell Geistlichen gegenüber, die antisemitische Tendenzen befolgen, von Werth, und machen deßhalb darauf aufmerksam, um dieselbe in solchen Gegenden zu verbreiten. Die Broschüre kostet nur eine Mark und ist durch die vorm. I. G. Manz'sche Verlagsanstalt in Regensburg zu beziehen. Berlin. Das Curatorium der Zunz-Stiftung veröffentlicht folgende Erklärung: Paul de Lagarde sagt in seinen Mittheilungen IV (1891), 153: „Meine Froge (II 142 ff. 271), wo und wann „Dr." Zunz promovirt worden, harrt noch der Antwort. Israel würde gewiß die Fakultät und das Jahr nennen, wenn cs dies vermöchte. Also —. Wäre „Dr." Zunz überhaupt jemals und irgendwo promovirt worden, so würde ohne Frage ein Jubiläum dieser Promotion gefeiert worden sein. Dies ist nicht geschehen, so jubiläumssüchtig unsere Zeit ist. Also —. Siebenzig Jahre lang nannte sich Zunz „Doktor", ohne es zu sein. Unbehelligt. — Die philosophische Fakultät der Universität Halle hat Leopold Zunz am 2. Januar 1821 das Doktordiplom ertheilt und dasselbe am 2. Januar 1871 erneuert. Beide Urkunden'werden in unserem Znnz- Archive aufbewahrt. Berlin. Dezember 1891. Das Curatorium der Zunz-Stiftung. Dr S. Neumann, Vorsitzender. Dr. A. Abraham, Schriftführer. Berlin, 29. Dez. In den von dem Herrn Lic. G r ä b n e r herausgegebenen „Mittheilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus" veröffentlicht ein Mitglied desselben einen Brief an den Staatsanwalt Herrn Kobligk, dem wir folgende Angaben entnehmen. Der genannte Herr Staatsanwalt hat nämlich, wie der „Antisemiten- Katechismus" behauptet, eine Rede in einer in Vreslaulstattgehabten Gerichtsverhandlung gehalten; und dabei gesagt, daß der sehr starke Prozentsatz von Freisprechungen wegen Betrugs bei Juden 50 pCt., gegenüber den 20 pCt. bei Christen, auffallend sei. Diese Behauptung ist insofern richtig, als innerhalb der Zählperiode von 1886—1889 wegen Betruges 231/2 pCt. Protestanten, 22 pCt. Katholiken, 42 pCt. Juden freigesprochen wurden. Allein es ist eben nicht richtig, wie der Schreiber in den „Mittheilungen" hervorhebt, diese Thatsache vereinzelt zu betrachten. Man müsse vielmehr die auch bei anderen Verbrechen erfolgten Freisprechungen einbezieheu und die wegen Betrugs ergangenen Freisprechungen nach dem Beruf der Angeklagten beurtheilen. Hiernach ergiebt sich, daß in derselben Zählperiode bei Verbrechen und Vergehen gegen den Staat die Freisprechungen bei Protestanten l5l/2 pCt., bet Katholiken 161/2 pCt., bei Juden 24pCt., bei Verbrechen u. s. w. gegen die Person die Freisprechungen bei Protestanten 21 pCt., bei Katholiken 20, bei Juden 25 pCt., bei Verbrechen gegen das Vermögen die Freisprechungen bei Protestanten 18 pCt., bet Katholiken 15 pCt., bei Juden 30^2 PCt., bei Vergehen im Amte die Freisprechungen bei Protestanten und bei Katholiken je 17 Proz., bei Juden 23 Proz. betrugen. Das Verhältniß der Freisprechung stellte sich auf 19 Proz. bei Christen gegen 31 Proz. bei Juden. Uud dieses Verhältniß ändert sich durchaus nicht, sobald man die Berechnung nach denjenigen Rubriken anstellt, bei welchen jährlich, wie bei Verbrechen gegen die Staatsanwalt, gegen den Hausfrieden, bei Beleidigung, leichteren uud schwereren Körperverletzungen, bei Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Sachbeschädigung, jährlich mehr als 10,000 Verurtheilungen erfolgen. „Durchgehends ist das Verhältniß der freigesprochenen Juden gegen Christen höher, bei einzelnen Delikten, wie Unterschlagung und leichte Körperverletzung, nahezu in demselben Verhältnisse wie bei Betrug. Also ist hier das Verhältniß der Freisprechungen zu den Anklagen ein sehr günstiges. Damit aber fallen, wie der Briefschreiber erklärt, die Vermuthungen des Herrn Staatsanwalt Kobl i n g k in Breslan als unbegründet in sich selbst zusammen. Raschkow, 27. Dezember. Ein schönes Fest wurde gestern, am Sabbath Chanukka, in unserer